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***** USA und Kanada Reiseverbote - Update !Aufgehoben!

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***** USA und Kanada Reiseverbote - Update !Aufgehoben!

Liebe Womo-Abenteurer,

wir geben uns viel Mühe, euch mit dieser Übersicht auf dem Laufenden zu halten, was die Umbuchungs- und Stornierungsbedignungen der verschiedenen Vermittler/Reiseveranstalter/Reisebüros angeht. Wir machen das nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen aber aufgrund der sich manchmal fast täglich ändernden Inhalte auf den Webseiten keine Gewähr

Bitte überprüft bei eurer Entscheidungsfindung daher noch ein weiteres Mal anhand der Links den aktuellen Stand auf der Website des betreffenden Vermittlers/Reisebüros.


Am 12.03.2020 die USA ein Einreiseverbot für Reisende aus Europa angekündigt. Im Detail:

Durch Präsidialdekret, das am Freitag 13. März 2020 um 23.59 Uhr EDT (Ortszeit Washington DC) wirksam wird, tritt für Personen, die 

  • nicht US- Staatsbürger sind,
  • nicht ständigen legalen Aufenthalt in den USA haben oder
  • nicht Ehegatte, Elternteil, Kind oder Geschwister unter 21 Jahren eines US-Staatsbürgers oder einer Person mit ständigem legalen Aufenthalt in den USA sind, oder
  • nicht privilegierten Aufenthaltsstatus als Diplomat oder Mitarbeiter Internationaler Organisationen haben oder
  • nicht einen anderen Ausnahmetatbestand unter dem Präsidialdekret erfüllen, 

ein Einreiseverbot in Kraft, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Land im Schengenraum aufgehalten haben.
(Quelle: Auswärtiges Amt)

Update 30.03.2020: Einreisestopp verlängert "bis auf weiteres"
Update 20.05.2020: Dieser Einreisestopp gilt weiterhin. Ein hilfreicher Link ist auch This page tracks the U.S. visa and entry restrictions related to COVID-19


Am 16.3. hat auch Kanada ein Einreiseverbot für Angehörige aller Länder außer USA verhängt

Update 22.04.2020: Einreiseverbot für Touristen bis 21.05.2020
Update 20.05.2020: Verlängert bis 21.06.2020


Am 17.3.2020 hat die Bundesregierung eine Reisewarnung vor alle touristischen Reisen weltweit ausgesprochen; Rückholaktion für Urlauber 
Update 20.05.2020: Die Reisewarnung gilt bis 14.06.2020 ... allerdings wird erwartet, dass die generelle Reisewarnung nach dem 14.6. aufgehoben wird.

Update 25.06.2020: Die Reisewarnung für USA und Kanada wurde noch nicht aufgehoben und gilt weiterhin bis einschließlich 31.08.2020. 

Update 01.07.2020: Das Bundeskabinett beschließt die schrittweise Aufhebung der Reisebeschränkung für Drittstaaten. Unter anderem ist damit eine unbeschränkte Einreise aus Kanada nach Deutschland wieder möglich.


Seit 02.04.2020 wird in der Bundesregierung ein Vorschlag diskutiert, ausstehende Reiseanzahlungen zunächst per Gutschein zu entschädigen. 
Dieser Vorschlag ist vom Tisch, die EU hat Gutscheinzwang als rechtswidrig eingestuft und abgelehnt.


Aufgrund der sich häufig ändernden Bedingungen verlinken wir direkt auf die Homepage der jeweiligen Vermittler/Reisebüros/Reiseveranstalter:

Informationen zu Stornierung und/oder Umbuchung:


Informationen von Wohnmobil Vermietern:

Hier kann man (Stand 28.03.2020) zusammenfassend sagen, dass bei fast allen Vermietern auf den jeweiligen Vermittler hingewiesen wird, wenn es um Stornierung und/oder Umbuchung geht.

Allgemein gültige Stornierungsbedingungen sind derzeit nicht auf den Webseiten der Vermieter zu finden.


Informationen von National Parks und State Parks zum Stand der Parks und Campgrounds:


 

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Allgemeine Informationen zum Einreisestopp & Stornierungen

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Stornierung & Neue Regeln im Reiserecht seit 1. Juli 2018

Die Verbraucherzentrale hat aus aktuellem Anlass eine Seite die auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit Stornierungen von Reisen in Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Virus Epidemie.:

Verbraucherzentrale: Weltweite Corona-Reisewarnung

Dort wird unter anderem auf folgende Punkte im Detail eingegangen:

  • Angst allein reicht für einen kostenfreien Rücktritt nicht aus
  • Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Stornierung?
  • Empfehlung: Nehmen Sie frühzeitig mit dem Reiseveranstalter Kontakt auf
  • Die Situation für Individualreisende
  • Was ist mit Reisen in Deutschland?
  • Hilft mir eine Reiserücktrittskostenversicherung?

Dabei bitte auch die Hinweise auf die Änderungen im Reiserecht vom 1. Juli 2018 achten, denn damit gelten in verschiedenen Fällen auch selbst geplante Reisen mit einzelnen Bestandteilen möglicherweise rechtlich als "Pauschalreise":

Die Verbraucherzentrale schreibt dazu auf ihrer Website:

Eine Pauschalreise liegt künftig vor, wenn ein Unternehmer mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für denselben Zweck der Reise anbietet. Das gilt sowohl für ein Reisebüro als auch für einen Online-Anbieter. Dabei müssen diese Bausteine so genannte "wesentliche Reiseleistungen" sein (jeweils mindestens 25 Prozent des Reisepreises ausmachen). Wesentlich ist ein Baustein auch, wenn er besonders hervorgehoben wird. So ist beispielsweise ein einzelner Bestandteil ein wesentlicher Baustein, wenn die Reise als "Thermen-Wohlfühl-Urlaub" oder als "Wellness-Ski-Urlaub" beworben wird.

Auch wenn Sie sich selbst online eine Reise zusammenstellen, kann nun eine Pauschalreise vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sie sich beispielsweise nach dem Kauf eines Flugtickets noch ein Hotel buchen. Entscheidend ist, dass Sie sich durch den Buchungsvorgang durchklicken und über den ersten Anbieter direkt zur Buchung bei einem anderen Anbieter gelangen. Dabei hat der Anbieter des ersten Reisebestandteils Ihnen typischerweise einen Zugang auf das Online-Buchungsverfahren des anderen Unternehmers ermöglicht sowie Namen, Zahlungsdaten und E-Mail-Adresse weitergeleitet. Eine Pauschalreise wird dann daraus, wenn der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Buchungsbestätigung für die erste Reiseleistung zustande kommt.

Das Auswärtige Amt schreibt auf seiner Website zur Coronavirus-Situation folgendes:

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.

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RE: ***** USA und Kanada Reiseverbote - Update

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Groovy
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RE: ***** USA und Kanada Reiseverbote - Update

Gruss Volker

 

 

Richard
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Grenze zu USA ab November 21 wieder offen

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