Dieses Urteil dürfte viele Passagiere freuen und hat möglicherweise weitreichende Folgen: Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Airline den kompletten Flugpreis zurückzahlen muss, wenn ein Passagier den Flug von sich aus storniert (Az.: 2-24 S 152/13). Bisher weigerten sich Airlines meist, in einem solchen Fall zu zahlen. Fast nie sahen Kunden ihr Geld wieder, oft sogar nicht Steuern und Gebühren. Das könnte sich nun an ändern.
Hallo, Volker,
DAS war ja mal ein richtig guter Beitrag!! Und es wurde auch Zeit, dass ein deutsches Gericht sich dazu eindeutig geäußert hat.
Es war doch in der Vergangenheit nicht zu verstehen, wie die Fluggesellschaften mit Stornierungen umgegangen sind.
Doppelt kassiert, dann, wenn der stornierte Platz / die stornierten Plätze trotzdem noch verkauft werden konnte/n.
Ich hoffe, dass Obergerichte nicht "dazwischenfunken" - die Beweislast, dass der/die Platz/Plätze in einem solchen "Fall" nicht hat/haben verkauft werden können, sollte dazu auch eindeutig bei der Airline liegen.
Als Kunde hat man zu einer solchen Beweisführung nahezu keine Chance.
Erwin, BO (Ruhrpott)