RE: Probleme bei Zusatzhaftpflichtversicherung für Schweizer Kun
Hallo AnnSchi
Du hast völlig recht. Das Problem gilt evtl. bei allen Zusatzversicherungen etc. Die Gründer dieses Forums haben sich vor Jahren wochenlang mit diesem Problem beschäftigt und unseren Wissenstand in den FAQ abgelegt :
Weder meine Schwiegertochter die als Jurisin in einer auf Haftpflicht spezialisierten Kanzlei arbeitet, noch meine Rechtsschutzversicherung, noch TCS/ADAC und eben auch die Basler und Allianz konnten eine schriftliche , rechtsverbindliche Auskunft geben. Es geht ausschliesslich um die Frage der 3,5T Limite. Und lt. Basler ist es schlussendlich ohne Belang was der Vermieter sagt oder zusichert. Es liegt immer am Fahrer ob er sich gesetzeskonform verhält.
Ich erachte das Risiko auch als vernachlässigbar - aber interessant ist schon, dass sich die Versicherungen nicht schriftlich festlegen wollen.
RE: Probleme bei Zusatzhaftpflichtversicherung für Schweizer Kun
Liebe Foris
Zu meinem Verständnis eine Frage: bezieht sich die Problematik der 3.5t auf die Führerausweiskategorie; d.h. wenn ich die Kategorie C1 (Lastwagen bis 7.5t) besitze gilt die Versicherung?
RE: Probleme bei Zusatzhaftpflichtversicherung für Schweizer Kun
Hallo Beatrice
Ohne Dir jetzt eine rechtlich verbindliche Auskunft zu geben folgendes :
In 99,9% aller Fälle wirst Du weder mit dem B noch dem C1 ein Problem haben.
Bei den Zusatzversicherungen ist es so, dass Du in den AVB/AGB schauen musst. Bei der Basler ist es z:b. so, dass wenn Dein Führerschein den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist die Deckung vorhanden unabhängig vom Gewicht. Bei der AXA ist die Grenze grundsätzlich bei 3.5 T d.h. die Versicherung deckt Dich zusätzlich nur bis zu diesem Gewichtslimit auch wenn Du eigentlich mit einem schwereren Fahrzeug fahren darfst.
Bei einem Schaden von z.B. 5 Mio. wird die Versicherung genau schauen und sich, wenn es irgend geht aus der Haftung zu befreien und sei es nur aus formalen Gründen.
Darum eine Versicherung wählen die einen evtl. Haftungsausschluss nur vorsieht, wenn der Führerschein aus gesetzlichen Gründen nicht ausreicht (was scheinbar evtl. in einzelnen Bundesstaaten nicht auszuschliessen ist).
Aber wie gesagt, grundsätzlich ist das kein Problem. Es gibt auch einzelne Bundesstaaten die den Internationalen Führerschein vorschreiben - aber sehr wenige haben den. Ich bin wohl einer der Seltenen die den wirklich einmal gebraucht haben.
RE: Probleme bei Zusatzhaftpflichtversicherung für Schweizer Kun
Lieber Fredy
Ganz herzlichen Dank für Deine Ausführungen - scheinbar hat sich mein Aufwand, den C1 Führerschein zu erwerben (Nevada scheint da gemäss div. Forenbeiträgen etwas schwierig zu sein) doch gelohnt.
Wir werden auf jeden Fall jeweils die AGB sehr genau studieren - denn ich möchte verhindern, dass bei einem Unfall meine Deckung nicht ausreicht.
Hallo AnnSchi
Du hast völlig recht. Das Problem gilt evtl. bei allen Zusatzversicherungen etc. Die Gründer dieses Forums haben sich vor Jahren wochenlang mit diesem Problem beschäftigt und unseren Wissenstand in den FAQ abgelegt :
https://www.womo-abenteuer.de/faq/deutsche-fuehrerschein-fuer-rvs
Weder meine Schwiegertochter die als Jurisin in einer auf Haftpflicht spezialisierten Kanzlei arbeitet, noch meine Rechtsschutzversicherung, noch TCS/ADAC und eben auch die Basler und Allianz konnten eine schriftliche , rechtsverbindliche Auskunft geben. Es geht ausschliesslich um die Frage der 3,5T Limite. Und lt. Basler ist es schlussendlich ohne Belang was der Vermieter sagt oder zusichert. Es liegt immer am Fahrer ob er sich gesetzeskonform verhält.
Ich erachte das Risiko auch als vernachlässigbar - aber interessant ist schon, dass sich die Versicherungen nicht schriftlich festlegen wollen.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Liebe Foris
Zu meinem Verständnis eine Frage: bezieht sich die Problematik der 3.5t auf die Führerausweiskategorie; d.h. wenn ich die Kategorie C1 (Lastwagen bis 7.5t) besitze gilt die Versicherung?
Liebe Grüsse
Beatrice
Hallo Beatrice
Ohne Dir jetzt eine rechtlich verbindliche Auskunft zu geben folgendes :
In 99,9% aller Fälle wirst Du weder mit dem B noch dem C1 ein Problem haben.
Bei den Zusatzversicherungen ist es so, dass Du in den AVB/AGB schauen musst. Bei der Basler ist es z:b. so, dass wenn Dein Führerschein den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ist die Deckung vorhanden unabhängig vom Gewicht. Bei der AXA ist die Grenze grundsätzlich bei 3.5 T d.h. die Versicherung deckt Dich zusätzlich nur bis zu diesem Gewichtslimit auch wenn Du eigentlich mit einem schwereren Fahrzeug fahren darfst.
Bei einem Schaden von z.B. 5 Mio. wird die Versicherung genau schauen und sich, wenn es irgend geht aus der Haftung zu befreien und sei es nur aus formalen Gründen.
Darum eine Versicherung wählen die einen evtl. Haftungsausschluss nur vorsieht, wenn der Führerschein aus gesetzlichen Gründen nicht ausreicht (was scheinbar evtl. in einzelnen Bundesstaaten nicht auszuschliessen ist).
Aber wie gesagt, grundsätzlich ist das kein Problem. Es gibt auch einzelne Bundesstaaten die den Internationalen Führerschein vorschreiben - aber sehr wenige haben den. Ich bin wohl einer der Seltenen die den wirklich einmal gebraucht haben.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Lieber Fredy
Ganz herzlichen Dank für Deine Ausführungen - scheinbar hat sich mein Aufwand, den C1 Führerschein zu erwerben (Nevada scheint da gemäss div. Forenbeiträgen etwas schwierig zu sein) doch gelohnt.
Wir werden auf jeden Fall jeweils die AGB sehr genau studieren - denn ich möchte verhindern, dass bei einem Unfall meine Deckung nicht ausreicht.
Liebe Grüsse
Beatrice