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Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

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cuf
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Beigetreten: 13.02.2011 - 15:48
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Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Bisher konnte man pro Jahr 180 Tage mit einem Visa sich in den USA aufhalten. Nun erfahre ich von meiner Bank, dass man dann in den USA steuerpflichtig wird. Die Berechnung zur Steuerpflicht wird wie folgt berechnet (Auszug aus http://www.irs.gov/Individuals/International-Taxpayers/Substantial-Presence-Test):

 

  1. 31 days during the current year, and
  2. 183 days during the 3-year period that includes the current year and the 2 years immediately before that, counting:
    • All the days you were present in the current year, and
    • 1/3 of the days you were present in the first year before the current year, and
    • 1/6 of the days you were present in the second year before the current year.

Example: You were physically present in the United States on 120 days in each of the years 2010, 2011, and 2012. To determine if you meet the substantial presence test for 2012, count the full 120 days of presence in 2012, 40 days in 2011 (1/3 of 120), and 20 days in 2010 (1/6 of 120). Since the total for the 3-year period is 180 days, you are not considered a resident under the substantial presence test for 2012.

Denke dies ist eine bittere Pille für Langzeitaufenthalter mit eigenem Motorhome in den USA. Lohnt sich dann der Unterhalt noch?

Gruss Curt

 

ich hab´s mal gerichtet -- Bernhard

cuf

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
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RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Hallo cuf, es gibt da ein Button: Formatierungen entfernen, dann kan man den Text auch lesen!

Liebe Grüße Gerd

Richard
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Beigetreten: 07.10.2009 - 21:00
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Hallo cuf,

ich denke nicht, dass das für Urlauber relevant ist, denn die Grundlage für Steuern ist immer erst, das man Einkommen erwirtschaftet. Solange man also nicht arbeiten geht, ist meiner Meinung nach alles im Lot. außerdem braucht man zum arbeiten zuerst mal eine Green card. Ein B2-Visum für Touristen erweitert den Aufenthaltzeitraum zwar auf 180 Tage, man darf dann aber nicht arbeiten.

Viele Grüße
Richard

Unsere Möglichkeiten sind begrenzt. Von dem was wir für unmöglich halten.

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8120
RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Moin Richard,

die Grundlage für Steuern ist immer erst, das man Einkommen erwirtschaftet. Solange man also nicht arbeiten geht, ist meiner Meinung nach alles im Lot.

ohne jetzt wirklich Ahnung zu haben halte ich es für möglich das man auch ohne Einkommen zumindestens eine Steuererklärung abgeben muß.

Und Einkommen, zumindestens eine Rente oder Kapitalerträge, wird wohl jeder haben der sich länger als 180 Tage in den USA aufhält.

 

Gruss Volker

 

 

Richard
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Beigetreten: 07.10.2009 - 21:00
Beiträge: 8801
Steuerzuständigkeit

Hallo Volker,

natürlich bin ich kein Steuerfachmann, argumentiere hier also nach meinem gesunden Menschenverstand.

Und Einkommen, zumindestens eine Rente oder Kapitalerträge, wird wohl jeder haben der sich länger als 180 Tage in den USA aufhält.

Wenn mein Hauptwohnsitz in D bleibt, werde ich auch nur dort besteuert, weil es zwischen D und USA ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Außerdem ist für einen Aufenthalt >180Tage die Green Card Voraussetzung.

 

Viele Grüße
Richard

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Torsten
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Beigetreten: 12.08.2012 - 21:16
Beiträge: 2001
RE: Steuerzuständigkeit

Hallo Richard,

sicherheitshalber auch erst ein Disclaimer: Ich bin kein Steuerfachmann oder Steuerberater und spiele keinen im TV

Wenn mein Hauptwohnsitz in D bleibt, werde ich auch nur dort besteuert, weil es zwischen D und USA ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Mein Verständnis ist das in der Regel der Staat in dem die Tätigkeit ausgeübt wird die Steuer erhebt. Der Staat in dem du wohnst steht wohl das Recht zu dich zu besteuern wenn du nicht länger als 183 Tage im Steuerjahr dort anwesend warst, die Betriebsstätte nicht im Tätigkeitsstaat nicht den Lohn gezahlt hat und der Arbeitgeber der zahlt nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist.

Es gibt auch noch zig Regelungen was Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit, Feiertage usw angeht. Ich habe mir das auch mal angeschaut weil ich irgendwann mal etwas länger mit dem WoMo in den Staaten unterwegs sein will und es in meinem Fall wg Arbeitgeber steuerlich relevant werden könnte. Allerdings ist das so komplex das ich aufgeben habe das wirklich zu verstehen.

Deshalb kann ich nur raten mit einem Steuerberater zu sprechen der sich damit auskennt.

Vg
-Torsten

Scout Womo-Abenteuer.de

cuf
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Beigetreten: 13.02.2011 - 15:48
Beiträge: 2
RE: Steuerzuständigkeit

Hoi Richard,

der Hauptwohnsitz interessiert die amerikanische Steuerbehörde nicht, es zählt lediglich die Anzahl der Aufenthaltstage und das sind nach der jetzigen Regelung 183 Tage innerhalb der letzten 3 Jahre. Wobei die Gewichtung der Tage entsprechend der vorherigen Jahre unterschiedlich gehandhabt wird. Hier eine Beispiel-Tabelle:






Jahr Abflug Rückflug Dauer Divident Tage
           
2012 07.04.2012 06.10.2012 179 6 30
2013 26.04.2013 24.10.2013 178 3 59
2014 01.10.2014 31.12.2014 90 1 90
           
          179

Ich kann also dieses Jahr lediglich noch 90 Tage die USA besuchen um nicht dort steuerpflichtig zu werden.

Nochmals diese Regelung gilt für alle, egal aus welchem Land sie herkommen. Die schweizer Banken versenden allen Kontoinhabern ein Formular zur Angabe ihrer Aufenthaltsdauer in den Staaten! Erst dadurch bin ich auf diese neue Regelung aufmerksam geworden und hatte das Glück, diese Jahr noch nicht abgereist zu sein. Konnte meinen Flug, der für den 18. August geplant war noch stornieren.

Bitte nehmt die amerikanischen Vorschriften ernst sofern ihr auch Langzeitaufenthalter seit.

Gruss Curt

 

cuf

Didi
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Beigetreten: 25.08.2009 - 23:52
Beiträge: 6826
RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Hallo zusammen,

eigentlich schade, dass ich von diesem Problem nicht persönlich betroffen bin ;-)

... aber gut zu wissen, dass man dann an so etwas denken sollte :!!

Liebe Grüße
   Didi
Präsident des Vereins Abenteuer Wohnmobil

Man muss Träume auch mal in die Tat umsetzen, ansonsten bleiben es Träume

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
Beiträge: 16172
RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Hi

als noch nicht Betroffener lese ich mit und frage mich: was wird dann besteuert ? 

Die Renteneinkünfte von zu Hause unterliegen dann doch wohl in der Heimat auch weiterhin der Steuerpflicht  !

Grüße

Bernhard

PS: gibt es keine Finanzbeamten unter uns ?

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MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
Beiträge: 7575
RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Hi, für alle Interessierten (bzw. Betroffenen ;-) )

Man ist bei Erreichen/Überschreiten der 183 Tage
- mit seinen gesamten, weltweiten Einkünften in USA steuerpflichtig
- bekommt aber (dank DBA) die in D auf deutsche Einkünfte gezahlten Steuern als Gutschrift.

Der Steuersatz in USA ist flat 25%, wer in D weniger bezahlt, zahlt die Differenz in USA nach.
(Ein durch Anrechnung ausländischer Steuern evtl. entstehendes Guthaben wird aber nicht ausgezahlt)

Wie das mit anderen Ländern als D ist, weiß ich nicht.

 

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
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Richard
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Beigetreten: 07.10.2009 - 21:00
Beiträge: 8801
RE: Steuerpflicht für Langzeitaufenthalter

Hallo,

dann bin ich ja sehr froh, dass ich in den letzten drei Jahren nur ca. 80 Tage von meinem Kontingent verbraten habe und gehe heute mit dem guten Wissen ins Bett, dass die Mehrheit der Foris damit auch nicht unmittelbar betroffen ist.

@Curt,

Konnte meinen Flug, der für den 18. August geplant war noch stornieren.

Schade, dann wären wir vielleicht zusammen mit Yvonne im Flieger gesessen. (kleiner Indsider).

Viele Grüße
Richard

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