Womo-Abenteuer

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Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweiligen deutschen Vermittler

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Steffy
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Beigetreten: 14.04.2020 - 13:23
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Ich hoffe, ich darf diesen Link hier einstellen : https://www.msn.com/en-us/news/us/trump-halted-travel-from-europe-for-30-days-officials-now-say-it-could-be-months/ar-BB13l1hO?ocid=msedgntp

Das hört sich  an, als würde es doch länger dauern.

Und : Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung infolge der Coronavirus-Pandemie verlängert. Sie gilt nun "bis auf weiteres", mindestens aber bis 14. Juni. 

Wer über Pfingsten eine Auslandsreise gebucht hat, kann diese jetzt stornieren und sich auf die Reisewarnung berufen. (Quelle: Tagesschau.de)

Liebe Grüsse

Steffy

 

dieehrlis
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Beigetreten: 01.02.2017 - 11:55
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Kann man denn Flüge auf Grund einer Reisewarnung auch stornieren?

Ich dachte das Ist nur eine Warnung und berechtigt nicht dazu.

Gruß

Nicole

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
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RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Kann man denn Flüge auf Grund einer Reisewarnung auch stornieren?

Nein, aber wenn für das Zielland ein Einreiseverbot besteht. Oder z.B. wenn dein Esta annulliert wurde.

Liebe Grüße Gerd

PS. Reisewarnung gilt nur für Pauschalreisende

OlafMF
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Beigetreten: 01.12.2019 - 16:33
Beiträge: 47
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Liebe Foris,

ich habe gedacht, dass unser Abflug am 01.07. noch so weit weg ist...

Nun steht aber die nächste Stufe der Storno Gebühren an... Deswegen habe ich heute mit einer Mitarbeiterin von Canusa telefoniert.

Alle hier beschriebenen "Sonderkonditionen" gelten für uns noch nicht, da der Abflugtag noch zu weit weg ist. Am meisten gestört hat mich aber, dass wir erst nach einer Stornierung erfahren können, was bzgl. des Fluges noch auf uns zu kommt. Also 15 % oder 20% plus X% vom Flugpreis. Und das X ist angeblich vorher nicht kalkulierbar.

Hat jemand Erfahrung damit, direkt bei der Fluggesellschaft nach den konkreten Stornokosten für einen Flug nachzufragen? Oder stimmt es, dass die Fluggesellschaften erst nach einer konkreten Stornierung mit gültigen Zahlen rausrücken?

Für uns steht eigentlich fest, dass wir nicht fliegen wollen. Jetzt heißt es nur, den richtigen Zeitpunkt für die Stornierung zu finden. Ich habe momentan nicht den Mut, alles auszusitzen und darauf zu warten, dass auch am 01.07. eine Einreise nicht möglich ist.

Viele Grüße, OLaf

 

Arizona-Gerd
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Beigetreten: 19.02.2012 - 16:00
Beiträge: 6390
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo Olaf,

wenn du den Flug bei Canusa gebucht hast, ist dort der richtige Ansprechpartner. Die Airline hat damit nichts zu tun.

Das ist doch bei dir eine Pauschalreise.

LGG

Babsy
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Beigetreten: 28.02.2014 - 19:20
Beiträge: 1534
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo,

Ja also ich hab heut auch noch mal meine Unterlagen von Canusa genau durchgelesen. 

Da steht das die Rücktrittsversicherung alles zahlen muss bis auf die Anreise....auch wenn der Reiseveranstalter storniert.

Heißt also das man so oder so das  bekommt was die Fluggesellschaft dem Reiseveranstalter anbietet....... Einige bekamen wohl das Geld....und jemand der auch über Canusa mit Delt fliegen würde hat wohl ein ECredit bis 9/22 bekommen.

Kommt eben drauf an.....bei uns wirds auch so laufen....selbst wenn wir eine Rückzahlung annehmen würden.

Yeeehaawww

Babsy

Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!

Aurelius Augustinus(354-430)

cuxox
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Beigetreten: 26.02.2019 - 08:07
Beiträge: 71
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo Babsy (zu #410 und#416),

wir haben auch heute eine Mail von CANUSA bekommen. In diesem Schreiben wird, wie du es ja auch schon angesprochen hast, nicht von Stornierung der Reise gesprochen. CANUSA schreibt, dass unsere Reise (Flug und WoMo) jetzt auch vom Corona Virus betroffen ist.

Als Reaktion darauf bietet man uns drei Optionen an. 

1. Gutschein von CANUSA, wobei der Gutschein nicht abgesichert ist und beschränkende Bedingungen enthält.

2. Rückzahlung des Preises abzüglich einer Gebühr

3. Abwarten auf eine Gutscheinregelung der Bundesregierung

Bei den Optionen 1. + 2. erfährt man jedoch vorher nicht, wie die Flüge rückvergütet werden. CANUSA selbst schreibt, dass im schlechtesten Fall die Stornokosten den gesamten Flugpreis kosten könnten.

Die vierte Option erwähnt CANUSA nicht. Gem § 651 h BGB hat der Reiseveranstalter die gesamten Reisekosten zurückzuzahlen, falls die Reise nicht stattfinden kann. Dass ist im Moment die gültige Rechtslage. Und wie hier auch schon mehrfach erwähnt wurde, hat die EU erst kürzlich der Bundesregierung eine Abfuhr bezüglich der geplanten Gutscheinregelung erteilt.

Die meisten Reiseveranstalter haben meines Wissens daher bereits mit der Rückzahlung des Reisepreises begonnen. Ich fürchte, dass, falls Reiseveranstalter auf ungünstigen Regelungen für ihre Kunden bestehen, es in vielen Fällen letztendlich auf eine anwaltliche Regelung hinauslaufen könnte.

Zu # 427

meinst du die Reiserücktrittsversicherung? Die hat hier eigentlich gar nicht zu zahlen, es sei denn, dass du vor Reiseantritt krank wirst. Falls du eine Pauschalreise (also 2 Kompnenten einer Reise bei einem Anbieter -z.B. Flug und WoMo; oder Flug und Hotelübernachtungen- gebucht) ist dass Pauschalreiserecht gem. BGB maßgeblich.

Viele Grüße und bleibt gesund,

Torsten

 

Cuxox

Babsy
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Beigetreten: 28.02.2014 - 19:20
Beiträge: 1534
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo Thorsten,

ich bin die Unterlagen nochmal durch gegangen. Ja hab überlesen das das nur gilt für 

§ 2  Was ist versichert, wenn Sie nicht stornieren möchten? Sie möchten Ihre Reise nicht stornieren, obwohl ein versichertes Ereignis vorliegt: 

 Und das ist ja leider Kein versichertes Ereignis.

 Auf Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, sind Sie nicht versichert. 

Also Ich bin schon schwer Enttäuscht von Canusa wie die mit uns Umgehen je länger das alles dauert. Jetzt war es nur noch ein Allgemeines Schreiben statt persönlich.  
MIt den Vorraussetzungen ist es ja fast nicht möglich sein Geld zurück zu bekommen egal was gesetzlich geregelt ist oder?!
Nun gut Ich hab denen noch eine Mail geschrieben für die Aufschlüsselung was wir dann zahlen müssten wenn wir 2.tens annehmen würden.
Danach schaue ich was wir machen werden.

 

Yeeehaawww

Babsy

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Aurelius Augustinus(354-430)

Steffy
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Beigetreten: 14.04.2020 - 13:23
Beiträge: 13
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hallo Babsy,

Hodor hatte schon einmal den Link dazu eingestellt, auch Michael AC hat es sehr gut beschrieben.

Du solltest die volle Summe zurück  bekommen, denn es gilt Einreisestopp und Reisewarnung.

Hier noch einmal die Beschreibung und der Link : 

Welche Rechtsfolgen hat die Reisewarnung?

„Wenn Reisende, die eine Pauschalreise (§ 651a BGB) gebucht haben, jetzt von ihrem Reisevertrag vor Reisebeginn zurücktreten (§ 651h BGB), bekommen sie viel einfacher den vollen Reisepreis zurückerstattet„, erklärt Prof. Führich. Das Gesetz verbietet dem Reiseveranstalter, strikt eine vertragliche Stornoentschädigung zu verlangen (§ 651h III BGB). „Die weltweite Reisewarnung ist das stärkste Indiz für unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (früher höhere Gewalt genannt), auf die sich die Reisenden jetzt berufen können.“ Damit ist nachgewiesen, dass die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung in das Zielgebiet erheblich beeinträchtigt ist“, erklärt Führich. Gleichwohl ist reiserechtlich nicht von der Hand zu weisen, dass diese undifferenzierte Reisewarnung für weltweite Reisen sich in ihrer Indizwirkung für einzelne Länder selber schwächt. Maßgeblich ist letztlich stets der Einzelfall in dem betreffenden Zielland des Urlaubers.

Nachdem der Veranstalter eine gesetzliche Beistandspflicht nach § 651q BGB hat, ist er verpflichtet, seine Reisen in die betroffenen Gebiete mehr durchzuführen, seine Reisen abzusagen und selbst vom Reisevertrag nach § 651h IV Nr. 2 BGB zurückzutreten. Der Veranstalter darf also keine Reisen mehr durchführen! Er hat insoweit eine Fürsorgepflicht für seine Reisenden. Tritt der Veranstalter zurück, verliert er den Anspruch auf den Reisepreis und darf auch keine Entschädigung verlangen.

Da der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts durch seinen Kunden oder seinen eigenen Rücktritt zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt die Erstattung in Geld zu leisten (§ 651h V BGB). Da das Gesetz für Einzelfälle konzipiert ist, hat Prof. Führich Verständnis dafür, dass diese kurze Frist bei dem derzeitige Zusammenbruch des Pauschalreisemarkts nicht einzuhalten ist und Veranstalter nicht schuldhaft handeln, wenn sich die Gelderstattung zeitlich verzögert. Zwangsgutscheine satt Geld sind ein Verstoß gegen das zwingende Verbraucherrecht. Eine wahlweise und freiwillige Annahme von insolvenzgesicherten Gutscheinen erscheint Prof. Führich zulässig.

https://reiserechtfuehrich.com/2020/04/29/weltweite-reisewarnung-was-heisst-das-im-reiserecht/

Die Hinweise der Verbraucherzentrale :

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/weltweite-coronareisewarnung-pauschalreisen-kostenlos-stornierbar-43991

 

Liebe Grüsse

Steffy

Lua27
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Beigetreten: 10.11.2019 - 14:24
Beiträge: 35
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili

Hier ist auch nochmal alles gut zusammengefasst. Ich würde die Forderung schriftlich per Einschreiben und mit einer Fristsetzung versenden.

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/u...

Viele Grüße

Simone