Bei CA aber - und von denen ist hier die Rede - nicht. In den Bedingugen von CA (wie übrigens von allen grossen Vermietern - Graner sind seltene Einzelfälle) Wir müssen hier schon vom normalen Fall ausgehen. In den AGB's von CA steht :
Generell müssen Sie nach einem internationalen Flug die erste Nacht in den USA in einem Hotel verbringen. Die Übernahme eines Fahrzeugs am Ankunftstag ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Du weisst ja auch, dass wenn sich jemand nicht an die Bedingungen des Vermieters hält, alle Versicherungen ausfallen.
Alle Versicherungen sind bei Verstössen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig!
ich glaube Fredy hat nicht nur formal recht. Gemeint sind natürlich Übernahmen nach Flügen von Kontinent zu Kontinent.
Wie Gerd schreibt, gilt das nicht bei einem Inlandflug in den USA, oder USA - Canada. Entscheident ist die Zeitverschiebung und die dadurch verbundene körperliche Belastung.
aber wie ist denn die Rechtslage wenn ich das RV nicht über einen deutschen Vermittler (und dessen Übersetzung der AGB), sondern direkt in den USA miete.
Ist ja theoretisch möglich unbd steht denn auch das Übernahmeverbot in den amerikanischen AGBs?
Ja das steht auch drin und es gelten immer die Bestimmungen die Du vor Ort (englisch) unterschreibst. Die Bedingungen der Vermittler sind immer nur mehr oder weniger korrekte Uebersetzungen. Das schreibt z.B. auch Camperbörse
WICHTIGER HINWEIS Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
Aber ich glaube wir diskutieren hier etwas, was eigentlich klar ist.Irgendwo und irgendwie wird es immer eine Ausnahme geben. Die ist aber hier für den Fori "Normalverbraucher" nicht interessant. Interessant ist der obige Passus aber schon. Er zeigt nämlich, dass es immer spezielle Bestimmungen geben kann, die man erst vor Ort erhält. Unterschreibt man diese nicht, bekommt man schlicht kein Fahrzeug.
Und der TO wird sich wohl eh nicht mehr melden, da er eigentlich (vielleicht berechtigten) Frust ablassen wollte.
was alle richtig erkannt haben ist: CA hat hier eine Grenze überschritten. Ich erwarte kein neues WOMO, aber verkehrssicher und in einem benutzungsfähigem Zustand, dafür bezahle ich. Bei der Übergabe checke ich offensichtliche Beschädigungen im Aussenbereich, der Reifen, der Windschutzscheibe und im Innenraum, ansonsten verlasse ich mich auf den Vertragspartner.
Zur Übernahme: Nach 11 Stunden Flug bin ich entweder platt oder ausgeschlafen, ich denke alle hier sind erwachsen genug um das für sich selbst beurteilen zu können, illegal ist es auf keinen Fall. Einen PKW kann man übrigens problemlos mieten!? ;-)
es ist egal, ob man es sich zutraut ein Womo nach einem Flug zu fahren oder nicht.
Es ist einfach nicht erlaubt!!!!!
Und wenn etwas nicht erlaubt ist, wird es von uns nicht empfohlen. Das hat auch was mit Haftung zu tun. Wenn jemand nach einem langen Flug direkt ein Womo übernimmt, und es gleich zerlegt, dann nehme ich an, du übernimmst die Haftung, weil du gesagt hast man könne es tun.
Wenn du die Haftung nicht übernimmst, was ich annehme, dann empfehle so etwas nicht.
Und was CA angeht. Es ist eigentlich generell bekannt, dass die Womos von CA nicht die Besten sind. You get, what you pay for!!
ich denke alle hier sind erwachsen genug um das für sich selbst beurteilen zu können, illegal ist es auf keinen Fall
"Illegal" hat ja auch keiner gesagt, nur halt ohne Versicherungsschutz. Ich bitte jetzt doch mal energisch, dies nicht weiter in Zweifel zu ziehen.
Und Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht illegal, aber trotzdem nicht anzuraten. Ob man das versicherungslose Fahren als "erwachsen" bezeichnen kann, überlasse ich jetzt mal jedem selber.
Hallo Volker
Bei CA aber - und von denen ist hier die Rede - nicht. In den Bedingugen von CA (wie übrigens von allen grossen Vermietern - Graner sind seltene Einzelfälle) Wir müssen hier schon vom normalen Fall ausgehen. In den AGB's von CA steht :
Du weisst ja auch, dass wenn sich jemand nicht an die Bedingungen des Vermieters hält, alle Versicherungen ausfallen.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Fredy,
formal hast du natürlich Recht, aber.........
und das aber lieber nicht öffentlich
Gruss Volker
"nach ... internationalen Flug die erste Nacht in den USA ... verbringen"
steht da nicht interkontinental?
Wir haben einmal (völlig legal, bei einem großen Vermieter, über einen großen Vermittler)
das Fahrzeug in Los Angeles nach einen Aufendhalt in Kanada am Anreisetag übernommen.
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Volker,
ich glaube Fredy hat nicht nur formal recht. Gemeint sind natürlich Übernahmen nach Flügen von Kontinent zu Kontinent.
Wie Gerd schreibt, gilt das nicht bei einem Inlandflug in den USA, oder USA - Canada. Entscheident ist die Zeitverschiebung und die dadurch verbundene körperliche Belastung.
Liebe Grüße Peter
Ja,
aber wie ist denn die Rechtslage wenn ich das RV nicht über einen deutschen Vermittler (und dessen Übersetzung der AGB), sondern direkt in den USA miete.
Ist ja theoretisch möglich unbd steht denn auch das Übernahmeverbot in den amerikanischen AGBs?
Gruss Volker
Hallo Volker
Ja das steht auch drin und es gelten immer die Bestimmungen die Du vor Ort (englisch) unterschreibst. Die Bedingungen der Vermittler sind immer nur mehr oder weniger korrekte Uebersetzungen. Das schreibt z.B. auch Camperbörse
Aber ich glaube wir diskutieren hier etwas, was eigentlich klar ist.Irgendwo und irgendwie wird es immer eine Ausnahme geben. Die ist aber hier für den Fori "Normalverbraucher" nicht interessant. Interessant ist der obige Passus aber schon. Er zeigt nämlich, dass es immer spezielle Bestimmungen geben kann, die man erst vor Ort erhält. Unterschreibt man diese nicht, bekommt man schlicht kein Fahrzeug.
Und der TO wird sich wohl eh nicht mehr melden, da er eigentlich (vielleicht berechtigten) Frust ablassen wollte.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Ist schon klar,
dann wollen wir mal hoffen das weiterhin alle ohne einen größeren Schaden aus dem Urlaub zurückkehren .
Gruss Volker
Hallo
was alle richtig erkannt haben ist: CA hat hier eine Grenze überschritten. Ich erwarte kein neues WOMO, aber verkehrssicher und in einem benutzungsfähigem Zustand, dafür bezahle ich. Bei der Übergabe checke ich offensichtliche Beschädigungen im Aussenbereich, der Reifen, der Windschutzscheibe und im Innenraum, ansonsten verlasse ich mich auf den Vertragspartner.
Zur Übernahme: Nach 11 Stunden Flug bin ich entweder platt oder ausgeschlafen, ich denke alle hier sind erwachsen genug um das für sich selbst beurteilen zu können, illegal ist es auf keinen Fall. Einen PKW kann man übrigens problemlos mieten!? ;-)
Gruss Peter
Hallo Peter,
es ist egal, ob man es sich zutraut ein Womo nach einem Flug zu fahren oder nicht.
Es ist einfach nicht erlaubt!!!!!
Und wenn etwas nicht erlaubt ist, wird es von uns nicht empfohlen. Das hat auch was mit Haftung zu tun.
Wenn jemand nach einem langen Flug direkt ein Womo übernimmt, und es gleich zerlegt, dann nehme ich an, du übernimmst die Haftung, weil du gesagt hast man könne es tun.
Wenn du die Haftung nicht übernimmst, was ich annehme, dann empfehle so etwas nicht.
Und was CA angeht. Es ist eigentlich generell bekannt, dass die Womos von CA nicht die Besten sind.
You get, what you pay for!!
Viele Grüße
paul (Werner)
Hi Peter.
"Illegal" hat ja auch keiner gesagt, nur halt ohne Versicherungsschutz. Ich bitte jetzt doch mal energisch, dies nicht weiter in Zweifel zu ziehen.
Und Fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht illegal, aber trotzdem nicht anzuraten. Ob man das versicherungslose Fahren als "erwachsen" bezeichnen kann, überlasse ich jetzt mal jedem selber.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann