RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Hallo an alle,
in Bezug auf Post #486 kann jeder Gerichtsvollzieher hier in Deutschland die Zustellung durchführen. Notwendig ist ein Orginalschreiben und eine weitere Ausfertigung. Das Orginal wird zugestellt und die zweite Ausfertigung mit der Zustellurkunde verbunden zurück geschickt. Ich rate an, gleich zwei Ausfertigungen unterschrieben an den GV zu senden. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch die Post, d.h. der GV übergibt den gelben Zustellungsumschlag mit Zustellungsurkunde an die Post. Wenn die Übergabe nicht persönlich möglich ist, erfolgt die Zustellung durch das Einwerfen im Briefkasten. Die Zustellungsurkunde kommt an den GV zurück. Somit ist die Zustellung vollzogen und man erhält die Unterlagen zurück. Für eine Klage bei Gericht werden diese Zustellungen voll anerkannt. Als Kosten fallen 10,11 € ( ggf. noch Schreibauslagen, wenn das Schreiben nur einfach eingereicht wird ) an. Benötigt wird noch ein Anschreiben dazu, der GV benötigt dazu einen Auftrag! Diesen kann man an das zuständige Amtsgericht senden oder an einen GV der Wahl. Ggf. kann ich gern helfen und die Zustellung durchführen.
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Hier ein interesantes Video über die Gutscheine!
Das liegt in der Freiwilligkeit, und da ist nicht die Rede von einer Bearbeitungsgebühr sondern im Gegenteil, die legen noch was drauf, sollte man sich für einen Gutschein entscheiden! Das find ich mal ne Aussage. Doch wie schon weiter oben beschrieben Recht haben ist nicht Recht bekommen!
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Hallo,
wir haben nun heute einen Gutschein von CU über unsere Anzahlung erhalten. Übernahme war geplant für 6.7.20 bei El Monte. Wir haben somit von uns aus storniert. Die Reisewarnung besteht ja für diesen Zeitraum noch nicht.
Alles ging schnell, freundlich und unkompliziert. Ich kann aber nicht beurteilen, ob es am Vermieter liegt, dass wir so schnell alles regeln konnten. Jani zum Beispiel hat die gleiche Übernahme aber bei Roadbear, wenn ich das richtig gelesen habe, und noch nicht mal ein Angebot von CU erhalten.
Der Gutschein ist unbefristet gültig und kann sogar übertragen werden (für 2% Gebühr). Bei Einlösung würden wir 50 Euro zusätzlich auf den Gutscheinwert bekommen.
Wir sind mit dieser Lösung sehr zufrieden. Wir hätten sonst auch kostenpflichtig storniert und hätten damit auch die 15% (entspricht der Anzahlung) zahlen müssen. Dann doch lieber ein Gutschein und zumindest die Chance, ihn irgendwann nutzen zu können.
Es hatte jemand gefragt, wie wir die Vereinbarung an CU geschickt haben. Ausdrucken, unterschreiben, Foto machen und per Mail senden.
Alles zusammen hat jetzt eine Woche gebraucht von der ersten Mail bis zum Gutschein.
LG Urte
„Man reist ja nicht um anzukommen, sondern um zu reisen.“ Johann Wolfgang von Goethe
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Hi, kurze Info zur Rückerstattung unseren gebuchten Campgrounds und Touren:
- uns wurden alle Campgrounds ohne Gebühren storniert außer Kodachrome und Snow Canyon, diese mußten wir stornieren mit jeweils 10$ Gebühr
- Ranger Tour im Arches NP wurde ohne Gebühren storniert
- Antelope Canyon Tour haben wir storniert und haben den Komplettpreis wieder erhalten
Offen ist jetzt nur noch die Flugkosten (Canusa haben wir Gutschein angenommen / Penthousewohnung im Vdara konnte storniert werden). Wir berichten, wenn Lufthansa das Geld überwiesen hat.
Liebe Grüße
Margit
„Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.” - Mark Twain
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Guten Abend ihr Abenteurer,
nachdem ich nun lange diesen Thread verfolgt habe, um mich ein wenig schlau zu machen, ist es nun soweit und ich habe einen Account :)
Auch meine Urlaubspläne wurden nun von Corona endgültig zerschlagen und die Rückabwicklung meiner CU Buchung ist nun fast beendet.
Beim Lesen ist nur eine Frage aufgekommen...
@Urte:
Du schreibst davon, dass du den Gutschein gegen 2% übertragen könntest - bist du dir da ganz sicher? Auf meinem Dokument ist der Gutschein zu 10% des Gutscheinwerts übertragbar. Die Bezuschussung von CU (was ich richtig cool finde - auch, wenn's nicht soo viel ist) beträgt 2% des Gutscheinwerts bzw. maximal 50€.
Wäre super, wenn du da einmal nachschauen könntest :)
RE: Stornierungsablauf, Kostenerstattung oder Kulanz der jeweili
Hallo zusammen,
bei uns rückt das Reisedatum nun auch näher. Unsere 7-wöchige USA-Kanada-Tour sollte am 19.06. starten. Fünf Tage nach der Reisewarnung des AA bis zum 14. Juni... Unsere Flüge bei Lufthansa stehen noch im System. Das Wohnmobil haben wir bei Camperbörse gebucht (also Individualreise). Die schreiben auf ihrer Website, dass alle Buchungen bis zum 14.6. von ihnen abgesagt werden. Das hilft uns leider nicht weiter, denn nun müssen wir entscheiden, ob wir bis zum 14.5. selber stornieren und eine Stornogebühr von 20% = 1.790 Euro tragen :(. Danach steigt die Gebühr sukzessive an. Alternativ könnten wir abwarten und darauf spekulieren, dass die Reisewarnung oder der Einreisestop in die USA verlängert wird und uns deswegen von der Camperbörse abgesagt wird und wir eine Erstattung erhalten. Sollte das nicht passieren, müssten wir im Extremfall den gesamten Betrag zahlen. Die Reise anzutreten erscheint uns unrealistisch, erstens müssten wir erstmal hinkommen, zweitens sind möglicherweise die Parks noch zu und auch andere Einschränkungen verderben wahrscheinlich den Urlaub. Auf eine Nachfrage bei der Camperbörse kam nur, dass wir nur nach den normalen AGB stornieren könnten (also diese 20%) oder eine Umbuchung bei Roadbear anfragen. Eine Verschiebung der Reise kommt aber leider nicht in Betracht, da wir nächstes Jahr nicht nochmal so lange frei haben werden und wahrscheinlich auch die Jobs wechseln.
Habt Ihr vielleicht noch eine Idee, was wir machen können?
Hallo Michelle, ich bin zwar nicht Urte, aber auch ich kann deine Ausführung bestätigen.
Ich zitiere:" Bei Einlösung des Gutscheins werden wir den Wert um 2 % des Gutscheinwertes (maximal 50 Euro) erhöhen und somit den neuen Reisepreis reduzieren! •Der Gutschein ist übertragbar.•Bei einer Übertragung auf eine andere Person wird lediglich eine Gebühr von 10 % des zu übertragenden Wertes abgezogen. •Der Gutschein ist nur komplett übertragbar. •Die oben aufgezeigte Wertsteigerung von 2 % des Gutscheinwertes (maximal 50 Euro) entfällt, da diese nur für den ursprünglichen Hauptbuchenden vorgesehen ist. "
Gruss
Jürgen
Grüße ...Jürgen ........We ´ll be back .....2024 !
vielen Dank für deine Antwort und die Bedingungen!
Das hat mir schon weitergeholfen :)
Ich hoffe jetzt einfach mal, dass meine Reise vielleicht doch wieder möglich wird - dann weiß ich auch gleich, wofür ich meinen Gutschein + 2% verwende.
Hallo an alle,
in Bezug auf Post #486 kann jeder Gerichtsvollzieher hier in Deutschland die Zustellung durchführen. Notwendig ist ein Orginalschreiben und eine weitere Ausfertigung. Das Orginal wird zugestellt und die zweite Ausfertigung mit der Zustellurkunde verbunden zurück geschickt. Ich rate an, gleich zwei Ausfertigungen unterschrieben an den GV zu senden. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch die Post, d.h. der GV übergibt den gelben Zustellungsumschlag mit Zustellungsurkunde an die Post. Wenn die Übergabe nicht persönlich möglich ist, erfolgt die Zustellung durch das Einwerfen im Briefkasten. Die Zustellungsurkunde kommt an den GV zurück. Somit ist die Zustellung vollzogen und man erhält die Unterlagen zurück. Für eine Klage bei Gericht werden diese Zustellungen voll anerkannt. Als Kosten fallen 10,11 € ( ggf. noch Schreibauslagen, wenn das Schreiben nur einfach eingereicht wird ) an. Benötigt wird noch ein Anschreiben dazu, der GV benötigt dazu einen Auftrag! Diesen kann man an das zuständige Amtsgericht senden oder an einen GV der Wahl. Ggf. kann ich gern helfen und die Zustellung durchführen.
Viele Grüße
Plasche
Hier ein interesantes Video über die Gutscheine!
Das liegt in der Freiwilligkeit, und da ist nicht die Rede von einer Bearbeitungsgebühr sondern im Gegenteil, die legen noch was drauf, sollte man sich für einen Gutschein entscheiden! Das find ich mal ne Aussage. Doch wie schon weiter oben beschrieben Recht haben ist nicht Recht bekommen!
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Jetzt-schnell-Rueckerstattung-einfordern-article21760453.html
Lg
Herbert
Die größte Sehenswürdigkeit, die es gibt, ist die Welt - sieh sie dir an.
Südwesten 2018
Hallo,
wir haben nun heute einen Gutschein von CU über unsere Anzahlung erhalten. Übernahme war geplant für 6.7.20 bei El Monte. Wir haben somit von uns aus storniert. Die Reisewarnung besteht ja für diesen Zeitraum noch nicht.
Alles ging schnell, freundlich und unkompliziert. Ich kann aber nicht beurteilen, ob es am Vermieter liegt, dass wir so schnell alles regeln konnten. Jani zum Beispiel hat die gleiche Übernahme aber bei Roadbear, wenn ich das richtig gelesen habe, und noch nicht mal ein Angebot von CU erhalten.
Der Gutschein ist unbefristet gültig und kann sogar übertragen werden (für 2% Gebühr). Bei Einlösung würden wir 50 Euro zusätzlich auf den Gutscheinwert bekommen.
Wir sind mit dieser Lösung sehr zufrieden. Wir hätten sonst auch kostenpflichtig storniert und hätten damit auch die 15% (entspricht der Anzahlung) zahlen müssen. Dann doch lieber ein Gutschein und zumindest die Chance, ihn irgendwann nutzen zu können.
Es hatte jemand gefragt, wie wir die Vereinbarung an CU geschickt haben. Ausdrucken, unterschreiben, Foto machen und per Mail senden.
Alles zusammen hat jetzt eine Woche gebraucht von der ersten Mail bis zum Gutschein.
LG Urte
„Man reist ja nicht um anzukommen, sondern um zu reisen.“ Johann Wolfgang von Goethe
Hi, kurze Info zur Rückerstattung unseren gebuchten Campgrounds und Touren:
- uns wurden alle Campgrounds ohne Gebühren storniert außer Kodachrome und Snow Canyon, diese mußten wir stornieren mit jeweils 10$ Gebühr
- Ranger Tour im Arches NP wurde ohne Gebühren storniert
- Antelope Canyon Tour haben wir storniert und haben den Komplettpreis wieder erhalten
Offen ist jetzt nur noch die Flugkosten (Canusa haben wir Gutschein angenommen / Penthousewohnung im Vdara konnte storniert werden). Wir berichten, wenn Lufthansa das Geld überwiesen hat.
Liebe Grüße
Margit
„Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.” - Mark Twain
Guten Abend ihr Abenteurer,
nachdem ich nun lange diesen Thread verfolgt habe, um mich ein wenig schlau zu machen, ist es nun soweit und ich habe einen Account :)
Auch meine Urlaubspläne wurden nun von Corona endgültig zerschlagen und die Rückabwicklung meiner CU Buchung ist nun fast beendet.
Beim Lesen ist nur eine Frage aufgekommen...
@Urte:
Du schreibst davon, dass du den Gutschein gegen 2% übertragen könntest - bist du dir da ganz sicher? Auf meinem Dokument ist der Gutschein zu 10% des Gutscheinwerts übertragbar. Die Bezuschussung von CU (was ich richtig cool finde - auch, wenn's nicht soo viel ist) beträgt 2% des Gutscheinwerts bzw. maximal 50€.
Wäre super, wenn du da einmal nachschauen könntest :)
Liebe Grüße & starke Nerven
Michelle
Hallo zusammen,
bei uns rückt das Reisedatum nun auch näher. Unsere 7-wöchige USA-Kanada-Tour sollte am 19.06. starten. Fünf Tage nach der Reisewarnung des AA bis zum 14. Juni... Unsere Flüge bei Lufthansa stehen noch im System. Das Wohnmobil haben wir bei Camperbörse gebucht (also Individualreise). Die schreiben auf ihrer Website, dass alle Buchungen bis zum 14.6. von ihnen abgesagt werden. Das hilft uns leider nicht weiter, denn nun müssen wir entscheiden, ob wir bis zum 14.5. selber stornieren und eine Stornogebühr von 20% = 1.790 Euro tragen :(. Danach steigt die Gebühr sukzessive an. Alternativ könnten wir abwarten und darauf spekulieren, dass die Reisewarnung oder der Einreisestop in die USA verlängert wird und uns deswegen von der Camperbörse abgesagt wird und wir eine Erstattung erhalten. Sollte das nicht passieren, müssten wir im Extremfall den gesamten Betrag zahlen. Die Reise anzutreten erscheint uns unrealistisch, erstens müssten wir erstmal hinkommen, zweitens sind möglicherweise die Parks noch zu und auch andere Einschränkungen verderben wahrscheinlich den Urlaub. Auf eine Nachfrage bei der Camperbörse kam nur, dass wir nur nach den normalen AGB stornieren könnten (also diese 20%) oder eine Umbuchung bei Roadbear anfragen. Eine Verschiebung der Reise kommt aber leider nicht in Betracht, da wir nächstes Jahr nicht nochmal so lange frei haben werden und wahrscheinlich auch die Jobs wechseln.
Habt Ihr vielleicht noch eine Idee, was wir machen können?
Danke und viele Grüße an alle Leidensgenossen,
Kiki
Kiki aka Hello Madam
Moin Kiki,
Habt ihr mal direkt angefragt, angerufen? Persönliche Gespräche bringen zumindest etwas Klarheit.
Liebe Grüße aus Berlin,
Thomas
Locker bleiben, Ball flach halten dann wird es ein perfekter Womourlaub
Hallo Michelle, ich bin zwar nicht Urte, aber auch ich kann deine Ausführung bestätigen.
Ich zitiere:" Bei Einlösung des Gutscheins werden wir den Wert um 2 % des Gutscheinwertes (maximal 50 Euro) erhöhen und somit den neuen Reisepreis reduzieren! •Der Gutschein ist übertragbar.•Bei einer Übertragung auf eine andere Person wird lediglich eine Gebühr von 10 % des zu übertragenden Wertes abgezogen. •Der Gutschein ist nur komplett übertragbar. •Die oben aufgezeigte Wertsteigerung von 2 % des Gutscheinwertes (maximal 50 Euro) entfällt, da diese nur für den ursprünglichen Hauptbuchenden vorgesehen ist. "
Gruss
Jürgen
Grüße ...Jürgen ........We ´ll be back .....2024 !
Hi Jürgen,
vielen Dank für deine Antwort und die Bedingungen!
Das hat mir schon weitergeholfen :)
Ich hoffe jetzt einfach mal, dass meine Reise vielleicht doch wieder möglich wird - dann weiß ich auch gleich, wofür ich meinen Gutschein + 2% verwende.
LG
Michelle
Hallo Michelle, das stimmt. 10% Sorry!! Hatte ich eigentlich auch so im Kopf aber mich dann vertippt.
LG Urte
„Man reist ja nicht um anzukommen, sondern um zu reisen.“ Johann Wolfgang von Goethe