wir haben bei einem bekannten Reisebüro Flug und Camper für 3 Wochen ab Anfang Mai nach Kanada gebucht. Seit dem Erlass des Einreiseverbotes nach Kanada bis zum 30.06.20 ist damit auch unsere Reise unmöglich.
Bei einer Stornierung sollte man auf § 651h BGB hinweisen. In Absatz 1 ist geregelt, dass eine Reise jederzeit storniert werden kann, und dass der Veranstalter dafür eine Entschädigung verlangen kann.
Der entscheidende Absatz 3 lautet wie folgt:
Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Jeder hier würde es sicherlich lieber sehen, wenn er seine gebuchte Reise durchführen könnte. Aber wenn es, wie im Moment, nicht möglich ist, so schützt uns wenigstens das sehr gute deutsche Reiserecht.
Ich kann nur hoffen, dass die Reiseveranstalter sich an das Reiserecht halten und bei Stornierungen keinen unnötigen Ärger machen.
Wenn die Krise vorbei ist werden sie uns ja auch wieder gerne als Kunden haben wollen.
danke an Torsten für den Auszug aus dem BGB. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass dieser Paragraf für Pauschalreisen gilt. Wer nur den Camper gebucht hat, hat eventuell eine andere rechtliche Grundlage.
Wobei ich wahrlich kein Jurist bin und mich gerne von Fachleuten korrigieren lasse, da wir individuell gebucht haben.
Air Canada hat heute den kompletten Flugpreis auf Kreditkarte zurueckerstattet. Unaufgefordert.
Gebucht war fuer den 15.05. nach Whitehorse, direkt ueber Air Canada. (In diesem Fall Rio-Toronto-Vancouver-Whitehorse und retour). Es kam eine email mit der Bitte, sich mit dem Buero zwecks Rueckarstattung in Verbindung zu setzten, da alle Fluege bis 31.05. ausgesetzt sind. Vor ca. 10 Tagen hiess es noch, es gebe nur eine Gutschrift. Nun hat man angeboten, entweder komplette Rueckerstattung oder Gutschrift, einzuloesen bis in 24 Monaten.
Wenn Air Canada für diesen Zeitraum bereits die Flüge anulliert/ zurückerstattet frage ich mich: weshalb fliegt (in unserem Fall) Condor offiziell ab Mai nach ganz regulärem Plan...
wohin fliegt denn dann Condor ab Mai regulär? Nach Kanada ja nicht, wenn doch Einreisestopp bis 30.06. gilt. Oder hab ich was verpasst? Ist das schon geändert?
Aber mal im Ernst. Irgendwie flammt in mir die Hoffnung auf, dass wir doch früher als im Grunde ab 01.07. (sofern ja der jetzige Stopp bis 30.06. nicht verlängert werden würde) erst wieder nach Kanada reisen dürfen. Wir möchten ja am 11.07. fliegen.
für den Einreisestopp nach Kanada gibt es seit wenigen Tagen kein fixes Datum mehr, bzw. wurde zunächst von "currently", kurz darauf von einer 30-tägigen Einschränkung ab 21. März für touristische Reisen geschrieben.
Schaut immer mal wieder in unsere Übersicht, wir versuchen, am Ball zu bleiben.
Aber manches ist tatsächlich fast täglich irgendwelchen Änderungen unterworfen.
Hallo zusammen,
wir haben bei einem bekannten Reisebüro Flug und Camper für 3 Wochen ab Anfang Mai nach Kanada gebucht. Seit dem Erlass des Einreiseverbotes nach Kanada bis zum 30.06.20 ist damit auch unsere Reise unmöglich.
Bei einer Stornierung sollte man auf § 651h BGB hinweisen. In Absatz 1 ist geregelt, dass eine Reise jederzeit storniert werden kann, und dass der Veranstalter dafür eine Entschädigung verlangen kann.
Der entscheidende Absatz 3 lautet wie folgt:
Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Jeder hier würde es sicherlich lieber sehen, wenn er seine gebuchte Reise durchführen könnte. Aber wenn es, wie im Moment, nicht möglich ist, so schützt uns wenigstens das sehr gute deutsche Reiserecht.
Ich kann nur hoffen, dass die Reiseveranstalter sich an das Reiserecht halten und bei Stornierungen keinen unnötigen Ärger machen.
Wenn die Krise vorbei ist werden sie uns ja auch wieder gerne als Kunden haben wollen.
Ich wünsche allen Gesundheit.
Gruß
Cuxox
Hallo an alle,
danke an Torsten für den Auszug aus dem BGB. Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass dieser Paragraf für Pauschalreisen gilt. Wer nur den Camper gebucht hat, hat eventuell eine andere rechtliche Grundlage.
Wobei ich wahrlich kein Jurist bin und mich gerne von Fachleuten korrigieren lasse, da wir individuell gebucht haben.
Bleibt gesund,
Koeti
Ab sofort nur noch Gutscheine bei Flugstornierungen Bei Air Canada
https://reisetopia.de/news/kanada-aendert-erstattungsregeln/amp/
Mal eine gute, erste Nachricht:
Air Canada hat heute den kompletten Flugpreis auf Kreditkarte zurueckerstattet. Unaufgefordert.
Gebucht war fuer den 15.05. nach Whitehorse, direkt ueber Air Canada. (In diesem Fall Rio-Toronto-Vancouver-Whitehorse und retour). Es kam eine email mit der Bitte, sich mit dem Buero zwecks Rueckarstattung in Verbindung zu setzten, da alle Fluege bis 31.05. ausgesetzt sind. Vor ca. 10 Tagen hiess es noch, es gebe nur eine Gutschrift. Nun hat man angeboten, entweder komplette Rueckerstattung oder Gutschrift, einzuloesen bis in 24 Monaten.
Liebe Gruesse aus dem suedlichen Amerika,
Bine + Dieter
Hallo Bine, das sind wirklich gute Nachrichten.
Wenn Air Canada für diesen Zeitraum bereits die Flüge anulliert/ zurückerstattet frage ich mich: weshalb fliegt (in unserem Fall) Condor offiziell ab Mai nach ganz regulärem Plan...
Harzliche Grüße, Nadine
Hallöchen,
wohin fliegt denn dann Condor ab Mai regulär? Nach Kanada ja nicht, wenn doch Einreisestopp bis 30.06. gilt. Oder hab ich was verpasst? Ist das schon geändert?
LG an alle und bleibt gesund.
Natascha
WoMo-Neuling Natascha
hallo Natascha,
wenn ich wüsste wie die das machen... Unser Flug am 18.05. Frankfurt-Vancouver steht noch ganz normal drin...Vielleicht werfen die uns ja von oben ab
Gruß Nadine
Genau. Das wäre eine Alternative....
Aber mal im Ernst. Irgendwie flammt in mir die Hoffnung auf, dass wir doch früher als im Grunde ab 01.07. (sofern ja der jetzige Stopp bis 30.06. nicht verlängert werden würde) erst wieder nach Kanada reisen dürfen. Wir möchten ja am 11.07. fliegen.
WoMo-Neuling Natascha
Hallo zusammen,
für den Einreisestopp nach Kanada gibt es seit wenigen Tagen kein fixes Datum mehr, bzw. wurde zunächst von "currently", kurz darauf von einer 30-tägigen Einschränkung ab 21. März für touristische Reisen geschrieben.
Schaut immer mal wieder in unsere Übersicht, wir versuchen, am Ball zu bleiben.
Aber manches ist tatsächlich fast täglich irgendwelchen Änderungen unterworfen.
Liebe Grüße
Elli
Scout Womo-Abenteuer.de
Dakne für die Info. Ich hatte das auch schon so gesehen, aber dachte, vielleicht verstehe ich das falsch.
Ich hoffe so sehr, dass sich noch was tut und wir fliegen können. Und natürlich auch für alle anderen, die noch nicht stornieren mussten.
Natascha
WoMo-Neuling Natascha