Kleine Korrektur: ein ReiseBÜRO ist ,in den allermeisten Fällen, auch nur ein Vermittler (zwischen Veranstalter und uns Kunden) und kein ReiseVERANSTALTER
danke für deine Anmerkung, ich habe den entsprechenden Satz oben in #16 jetzt etwas verständlicher formuliert. Wobei es auch viele Reisebüros gibt (egal ob online oder klassisch mit Laufkundschaft), die sogar bei reinen Wohnmobil-Buchungen ausdrücklich als Reiseveranstalter auftreten und dies auch so in ihren Bedingungen zu stehen haben. Und dort erhält der Kunde dann zusammen mit den übrigen Reiseunterlagen auch einen Reisesicherungsschein.
Zumindest bei CANUSA, bestcamper.de und camperboerse.de* ist dies der Fall. Die Bedingungen sind auch bereits vor der Buchung online einsehbar, ich habe es gerade noch mal überprüft.
*) edit (13.10.2023): Der Anbieter bestcamper.de tritt in Zukunft nur noch als leistungsverantwortlicher Anbieter auf und bietet daher keinen Reisesicherungsschein mehr an. Auch camperboerse.de bietet inzwischen keinen Reisesicherungsschein mehr an. Siehe auch hier.
Viele Grüße
Alex I love not man the less, but nature more
Für mich ist ein klassisches Reisebüro das Ladenlokal "um die Ecke", ist etwas schwierig mit den Unterscheidungen im digitalen Zeitalter, aber, wie wir sehen, nicht unwichtig.
ein Reisebüro kann beides sein...die Unterscheidung Reisevermittler und Reiseveranstalter ist der wichtige Punkt bezüglich der Haftung. Es gelten immer die Bedingungen des Reiseveranstalters.
Beispiel- bei Buchung im Reisebüro "um die Ecke", gebucht wird ein Angebot des Reiseveranstalters Canusa, Dertour, FTI etc. - es gelten jeweils die AGB des Veranstalters und dieser muss auch den Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung liefern. Darüber sollte ein guter Reiseberater im Reisebüro aber auch aufklären können
Liebe Grüße Tina
I´d rather have a passport full of stamps than a house full of stuff !
Natürlich ist der gegenüber dem Kunden haftende Reiseveranstalter immer derjenige, bei welchem der Kunde das lokale Reisebüro seiner Wahl letztendlich hat buchen lassen bzw. bei welchem der Kunde selbst gebucht hat. Und zwar egal ob die Buchung bei CANUSA, DER Touristik, FTI, auf bestcamper.de oder auf camperboerse.de vorgenommen wurde. Dies ist, wie du bereits richtig sagst, der wichtige Punkt bezüglich der Haftung. Und auch bezüglich der Absicherung dieser Haftung durch den Reisesicherungsschein, wie er zur Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Reiseveranstalters verpflichtend ist. In der Regel erfolgt diese über einen großen Versicherer, welcher den Reisesicherungsschein ausstellt.
Im Falle von Wohnmobilbuchungen direkt bei CANUSA, auf bestcamper.de oder auf camperboerse.de* jedenfalls ist das jeweilige Reisebüro gleichzeitig auch der Reiseveranstalter. Diesem bleibt allerdings vorbehalten, zur Sicherung der günstigsten Konditionen die Miete nicht selbst beim gewählten Vermieter (Cruise America, El Monte, Road Bear, ...) einzubuchen, sondern einen weiteren Reiseveranstalter zwischenzuschalten, wie beispielsweise FTI. Dies ändert jedoch nichts an der Haftung desjenigen Reiseveranstalters, bei welchem die Buchung im Auftrag des Kunden oder durch den Kunden selbst vorgenommen wurde. Dieser bleibt in jedem Fall der gegenüber dem Kunden haftende Reiseveranstalter.
*) edit (13.10.2023): Der Anbieter bestcamper.de tritt in Zukunft nur noch als leistungsverantwortlicher Anbieter auf und bietet daher keinen Reisesicherungsschein mehr an. Auch camperboerse.de bietet inzwischen keinen Reisesicherungsschein mehr an. Siehe auch hier.
Viele Grüße
Alex I love not man the less, but nature more
Kleine Korrektur: ein ReiseBÜRO ist ,in den allermeisten Fällen, auch nur ein Vermittler (zwischen Veranstalter und uns Kunden) und kein ReiseVERANSTALTER
LG Cassy
Südwesten 22
Hallo Cassy,
danke für deine Anmerkung, ich habe den entsprechenden Satz oben in #16 jetzt etwas verständlicher formuliert. Wobei es auch viele Reisebüros gibt (egal ob online oder klassisch mit Laufkundschaft), die sogar bei reinen Wohnmobil-Buchungen ausdrücklich als Reiseveranstalter auftreten und dies auch so in ihren Bedingungen zu stehen haben. Und dort erhält der Kunde dann zusammen mit den übrigen Reiseunterlagen auch einen Reisesicherungsschein.
Zumindest bei CANUSA,
bestcamper.de und camperboerse.de* ist dies der Fall. Die Bedingungen sind auch bereits vor der Buchung online einsehbar, ich habe es gerade noch mal überprüft.*) edit (13.10.2023): Der Anbieter bestcamper.de tritt in Zukunft nur noch als leistungsverantwortlicher Anbieter auf und bietet daher keinen Reisesicherungsschein mehr an. Auch camperboerse.de bietet inzwischen keinen Reisesicherungsschein mehr an. Siehe auch hier.
Viele Grüße
Alex
I love not man the less, but nature more
Reisebericht "The Big Circle" (LAX-LAX)
Für mich ist ein klassisches Reisebüro das Ladenlokal "um die Ecke", ist etwas schwierig mit den Unterscheidungen im digitalen Zeitalter, aber, wie wir sehen, nicht unwichtig.
LG Cassy
Südwesten 22
Hallo Zusammen,
ein Reisebüro kann beides sein...die Unterscheidung Reisevermittler und Reiseveranstalter ist der wichtige Punkt bezüglich der Haftung. Es gelten immer die Bedingungen des Reiseveranstalters.
Beispiel- bei Buchung im Reisebüro "um die Ecke", gebucht wird ein Angebot des Reiseveranstalters Canusa, Dertour, FTI etc. - es gelten jeweils die AGB des Veranstalters und dieser muss auch den Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung liefern. Darüber sollte ein guter Reiseberater im Reisebüro aber auch aufklären können
Liebe Grüße Tina
I´d rather have a passport full of stamps than a house full of stuff !
Hallo Tina,
danke für die Klarstellung.
Natürlich ist der gegenüber dem Kunden haftende Reiseveranstalter immer derjenige, bei welchem der Kunde das lokale Reisebüro seiner Wahl letztendlich hat buchen lassen bzw. bei welchem der Kunde selbst gebucht hat. Und zwar egal ob die Buchung bei CANUSA, DER Touristik, FTI, auf bestcamper.de oder auf camperboerse.de vorgenommen wurde. Dies ist, wie du bereits richtig sagst, der wichtige Punkt bezüglich der Haftung. Und auch bezüglich der Absicherung dieser Haftung durch den Reisesicherungsschein, wie er zur Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz des Reiseveranstalters verpflichtend ist. In der Regel erfolgt diese über einen großen Versicherer, welcher den Reisesicherungsschein ausstellt.
Im Falle von Wohnmobilbuchungen direkt bei CANUSA,
auf bestcamper.de oder auf camperboerse.de* jedenfalls ist das jeweilige Reisebüro gleichzeitig auch der Reiseveranstalter. Diesem bleibt allerdings vorbehalten, zur Sicherung der günstigsten Konditionen die Miete nicht selbst beim gewählten Vermieter (Cruise America, El Monte, Road Bear, ...) einzubuchen, sondern einen weiteren Reiseveranstalter zwischenzuschalten, wie beispielsweise FTI. Dies ändert jedoch nichts an der Haftung desjenigen Reiseveranstalters, bei welchem die Buchung im Auftrag des Kunden oder durch den Kunden selbst vorgenommen wurde. Dieser bleibt in jedem Fall der gegenüber dem Kunden haftende Reiseveranstalter.*) edit (13.10.2023): Der Anbieter bestcamper.de tritt in Zukunft nur noch als leistungsverantwortlicher Anbieter auf und bietet daher keinen Reisesicherungsschein mehr an. Auch camperboerse.de bietet inzwischen keinen Reisesicherungsschein mehr an. Siehe auch hier.
Viele Grüße
Alex
I love not man the less, but nature more
Reisebericht "The Big Circle" (LAX-LAX)