Hallo zusammen,
ich plane gerade meinen nächsten USA Urlaub und bin bei der Suche nach einem Wohnmobil bei den Vermietern auf eine Klausel in den Haftpflichtversicherungen gestoßen die mir nicht so ganz einleuchten, und zwar heißt es da das jeglicher Versicherungsschutz erlischt wenn gegen Vertrags u. Mietbedingungen verstoßen wird.
Bei Wasserdurchfahrten, fahren auf unbefestigten Straßen usw. kann ich das nachvollziehen, aber was hat es mit folgendem Satz auf sich : Nicht Versichert sind Schäden aus Unfällen, die durch Nichtbeachtung der Verkehrsregeln verursacht wurden, z. B. Überfahren einer Roten Ampel o. ä.
Entstehen Unfälle aber nicht gerade deshalb, weil jemand die Regel nicht beachtet hat, unachtsam war, den anderen nicht gesehen hat und ihm die Vorfahrt nahm.
Was passiert denn wenn ich mit einem Gemieteten Womo einen Unfall verursache, bin ich dann nicht Versichert ?
Die Zusatzversicherungen die Angeboten werden setzen ja nur auf die Haftpflicht des Vermieters nur auf und kommen jerst zum tragen wenn die Deckung der Haftpflicht nicht ausreicht nicht aber wenn diese gar nicht Zahlt, oder sehe ich das falsch.
Gibt es Versicherungen die in diesem Fall greifen?
Im Reisebüro und beim ADAC konnte man mir diese frage nicht beantworten, kann im hier jemand weiterhelfen.
Gruß Dirk
Moin Dirk,
das ist nicht so einfach und verständlich zu erklären und wir geben hier natürlich auch keine Rechtsberatung, aber ich finde das es hier ganz gut beschrieben ist.
Gruss Volker
Hallo Dirk,
wirklich weiterhelfen kann Dir hier wahrscheinlich keiner.
Beispiel aus dem deutschen Versicherungsrecht:
Und zu grober Fahlässigkeit kann man evtl. auch das Überfahren einer roten Ampel zählen.
Da kommt es auf die Auffassung de Versicherung an.
Wie das die Versicheungen in D-Land bzw. USA handhaben???
Eine weitergehende Versicherung kenne ich übrigens nicht.
Viele Grüße
paul (Werner)
Hallo
vielen Dank für die schnelle Antworten.
Grob Fahrlässig und bewusst herbeiführen bzw. in kauf nehmen kann ich ja nachvollziehen aber Nichtbeachtung der Verkehrsregeln klingt für mich wie ein Freifahrtschein mit dem man jede Forderung ablehnen kann, andererseits, bei der Masse an Fahrzeugen die jedes Jahr in den USA gemietet werden kann ich mir auch nicht vorstellen das alle auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Habt ihr Erfahrungswerte bzw. mal was gehört wie im Schadensfall verfahren wird, ich denke doch mal das die meisten Unfälle nicht grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Gruß Dirk
Dirk,
das steht doch alles in meinem Link, oder verstehe ich deine Frage nicht?
Gruss Volker
Hallo Dirk,
praktische Erfahrung mit einem Unfall habe ich zum Glück keinen, aber wenn Du die Überschrift Deines Beitrags z.B. in "Erfahrungen bei Wohnmobilunfall" änderst könnte ich mir vorstellen dass sich ggf. der eine oder andere Fori meldet der einen solchen schon hatte. Wobei ich mich zum Glück an keinen Bericht bgzl. eines Verkehrsunfall mit anschl. Versicherungsregelung erinnern kann. Somit scheint das wohl nicht so häufig vor zu kommen oder unsere Foris berichten davon nicht.
Liebe Grüße
Gabi
Scout Womo-Abenteuer.de
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Hallo Gabi,
vielen Dank für den Tipp, is ne gut Idee.
Liebe Grüße
Dirk