E-Mail: info {at} way2top {punkt} de Telefon: 02373 3969949
Umsatzsteuer-ID: DE265534468
Gesellschafter: Christian Fohs und Moritz Hofmann
Schreibt:
Haftungsrisiken
Sie sind als Mieter für jede Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder auch nicht. Die Haftung besteht nur bei Schäden durch Naturgewalten oder Feuer nicht (wenn nicht durch Unfall = collision verursacht) (accidental fire oder acts of nature beyond your control).
Es wird immer geschrieben, man soll sich die Mietbedingungen (gut) durchlesen!
Wenn man sie aber sogar im deutschen nicht versteht? Der Passus mit den Elementarschäden steht in einem Absatz zum persönlichen Eigentum, nicht im Absatz 1 oder 3 zum Fahrzeug!
Cruise America Seite 5 Bedingungen 01.04.14 bis 31.10.14, Stand 05.09.13
Alle Versicherungen sind bei Verstössen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt.
--- neuer Absatz ---
Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlicher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar.
--- neuer Absatz ---
Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter wenn: - Schäden durch Steckenbleiben im Wasser entstehen - Schäden durch Salzwasser entstehen - Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (insbesondere bei Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen) - Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen bzw. Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird (Überhitzung, Frostschäden ) bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden - Kosten anfallen für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind - Reparatur- und Abschleppkosten anfallen durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten- Kosten anfallen für verlorene oder eingesperrte Fahrzeugschlüssel - andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
Bei der Auslegung (wie sie z.B. auch Volker macht),
haftet der Mieter in vollem Umfang für den gesammten Fahrzeugwert (das können leicht 60.000 USD sein).
Bei Sturmschäden
bei Hagelschäden
bei Feuer (wenn nicht durch einen Unfall verursacht, z.B. Waldbrand auf einem Campground)
Wir sind gegen die läppischen 740 Euro ($1.000) Selbstbeteiligung versichert, aber in einem wirklichen Schadenfall, für den wir nicht (mit) verantwortlich sind. stehen wir vor den Ruin?
§ 4 Bei welchen Schäden besteht kein
Versicherungsschutz und welche
Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)
Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters
keinen Versicherungsschutz vorsieht;
du kannst hier so viele deutschsprachige AGBs zitieren wie du willst, aber im Ernstfall werden sie niemanden interessieren.
Nur dein Mietvertrag, den du in den USA unterschreibst, ist verbindlich. Dazu schreibt z.B Camperbörse:
WICHTIGER HINWEIS
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
Das Risiko für Elementarschäden trägt der Vermieter, man ist aber mit 740 Euro dabei (CA).
(Die Anfrage für Moturis und Roadbear läuft noch)
Auf meine Anfrage zur aktuell gebuchten Reise (Cruise America):
Hallo Frau ...,
wir haben noch eine Frage. Im April beginnt ja die Tornadosaison,
wer tragt das finanzielle Risiko eines Tolatverlustes des Motorhomes duch einen Tornado?
Elementarschaden sind ja von der Versicherung ausgenommen, wer trägt dann Schaden, der Vermieter oder der Mieter?
Liebe Grüße Gerd
Gab es diese Antwort:
----- Original Message -----
Sent: Thursday, December 05, 2013 8:51 AM
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich habe erst jetzt die Rückmeldung des Vermieters erhalten. In diesem Falle müssten Sie mit den US $ 1000 Selbstbeteiligung für den Schaden haften. Den Rest übernimmt Cruise America. Die Elementarschäden sind lediglich bei der deutschen Zusatzversicherung ausgeschlossen, d.h. Sie können die US $ 1000 Selbstbehalt nach Ihrer Reise nicht zur Erstattung einreichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia ...
Wünsche werden Reise
------------------ camperboerse Sandstrasse 3/III 80335 München
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Der Mieter natürlich, wer denn sonst ?
Gruss Volker
Für mich ist das Thema noch nicht zu Ende.
>Volker, bist du Fachanwalt?
Fohs & Hofmann GbR
Paul-Löbe-Str. 10
58730 Fröndenberg
E-Mail: info {at} way2top {punkt} de
Telefon: 02373 3969949
Umsatzsteuer-ID: DE265534468
Gesellschafter: Christian Fohs und Moritz Hofmann
Schreibt:
Haftungsrisiken
Sie sind als Mieter für jede Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich,
und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder auch nicht.
Die Haftung besteht nur bei Schäden durch Naturgewalten oder Feuer nicht
(wenn nicht durch Unfall = collision verursacht)
(accidental fire oder acts of nature beyond your control).
Voller Text: http://www.usatipps.de/mietwagen/versicherung/
Man kann das so verstehen, da der Mieter bei Naturgewalten nicht haftet,
zahlt auch die Versicherung des Mieters nicht.
Aber auch ich bin kein Fachanwalt!
Für mich wäre es wichtig, hier einmal Klarheit zu bekommen.
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Es wird immer geschrieben, man soll sich die Mietbedingungen (gut) durchlesen!
Wenn man sie aber sogar im deutschen nicht versteht? Der Passus mit den Elementarschäden steht in einem Absatz zum persönlichen Eigentum, nicht im Absatz 1 oder 3 zum Fahrzeug!
Cruise America Seite 5
Bedingungen 01.04.14 bis 31.10.14, Stand 05.09.13
Alle Versicherungen sind bei Verstössen gegen die Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die aufgrund der
Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden
sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser
zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt.
Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht
versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlicher Dinge aus
dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden. Durch höhere Gewalt und
Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar.
Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am
gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter wenn:
- Schäden durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
- Schäden durch Salzwasser entstehen
- Schäden durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss)
und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (insbesondere bei Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen)
- Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen bzw. Wasser, Öl etc. nicht
nachgefüllt wird (Überhitzung, Frostschäden ) bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
- Kosten anfallen für Bergung und Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters
steckengeblieben sind
- Reparatur- und Abschleppkosten anfallen durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten- Kosten anfallen für verlorene oder eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
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Bei der Auslegung (wie sie z.B. auch Volker macht),
haftet der Mieter in vollem Umfang für den gesammten Fahrzeugwert (das können leicht 60.000 USD sein).
Bei Sturmschäden
bei Hagelschäden
bei Feuer (wenn nicht durch einen Unfall verursacht, z.B. Waldbrand auf einem Campground)
Wir sind gegen die läppischen 740 Euro ($1.000) Selbstbeteiligung versichert, aber in einem wirklichen Schadenfall, für den wir nicht (mit) verantwortlich sind. stehen wir vor den Ruin?
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Ich habe diese Frage mehrmals Vermietern und Reiseveranstaltern gestellt.
Außer einer mündlichen Auskunft (RB) gab es nur schweigen.
Ich halte diese Thema für wichtig. Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Gerd,
wir machen in einem Land Urlaub wo die gesetzliche Mindestdeckung der KFZ.-Haftpflicht $ 20.000 beträgt.
Was erwartest du da und hast du dir da bei deinen vielen bisherigen Mieten keine Gedanken gemacht ?
Gruss Volker
Hallo Volker,
ich bin erstmalig in 2012 durch die im Internet (oder per mail) bereitgestellten Versicheungsbedingungen auf diesen Passus gestossen.
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und die Mietverträge der letzten 3 Jahre herausgesucht.
In keinem der "vor Ort" unterschreibenen Versicheungsbedingungen ist dieer Passus der Elementarschäden vorhanden.
2011 - Roadbear
Versicherungsbedingungen RB Form 5.1.d Version 04/01/2010
Kundeninformation RB Form 2.0d Version 04/15/2010
2012 - Roadbear
Versicherungsbedingungen RB Form 5.1.d Version 04/01/2010
Kundeninformation RB Form 2.0.d Version 01/2012, Seite 1 und Seite 2
2013 - Moturis
Rentel Terms and Conditions Version Juli, 2011
Supplemental Terms and Conditions (4/2013)
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Bei RB steht was (Kasko-) Versichert ist: Diebstahl, Feuer, Sachbeschädigung und Vandalismus
(Also Sturm und Hagel nicht (?)).
Bei Moturis steht da garnichts
CA hatte ich noch nicht gemietet
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Elvira (Allianz) hierzu:
§ 4 Bei welchen Schäden besteht kein
Versicherungsschutz und welche
Einschränkungen sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht
1. für Schäden, bei denen die bestehende (Haupt-)
Kaskoversicherung des Kraftfahrzeugvermieters
keinen Versicherungsschutz vorsieht;
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Bei FTI USA-Reisen (http://www.usareisen.de/wohnmobil/cruise-america-wohnmobil-C30.html)
Steht weder beim Vermieter (CA) noch bei der Zusatzversicherung (HanseMerkur) etwas von der Ausnahme Elementarschäden.
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Was ich nicht verstehe: Wenn Sturm und Hagelschäden (....) nie vorkommen, warum wird dieses in der Kaskoversicheung ausgeschlossen?
Haftet hier wirklich der Mieter? Gibt es keinen solchen Fall bisher? Ich habe keinen gefunden.
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Gerd,
du kannst hier so viele deutschsprachige AGBs zitieren wie du willst, aber im Ernstfall werden sie niemanden interessieren.
Nur dein Mietvertrag, den du in den USA unterschreibst, ist verbindlich. Dazu schreibt z.B Camperbörse:
Und nein, ich weiß nicht was ich dort bei der Übernahme unterschreibe, habe aber auch keine Befürchtungen in einen Tornado zu geraten.
Gruss Volker
Danke Volker, da sind wir ja einer Meinung.
Und die Vermieter wissen es wohl (oft, manchmal) auch nicht!
Danke und liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Volker;
Ich habe mich jetzt um dieses Thema gekümmert.
Das Risiko für Elementarschäden trägt der Vermieter, man ist aber mit 740 Euro dabei (CA).
(Die Anfrage für Moturis und Roadbear läuft noch)
Auf meine Anfrage zur aktuell gebuchten Reise (Cruise America):
Elementarschaden sind ja von der Versicherung ausgenommen,
wer trägt dann Schaden, der Vermieter oder der Mieter?
Liebe Grüße Gerd
Gab es diese Antwort:
----- Original Message -----
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich habe erst jetzt die Rückmeldung des Vermieters erhalten.
In diesem Falle müssten Sie mit den US $ 1000 Selbstbeteiligung für den Schaden haften. Den Rest übernimmt Cruise America.
Die Elementarschäden sind lediglich bei der deutschen Zusatzversicherung ausgeschlossen, d.h. Sie können die US $ 1000 Selbstbehalt nach Ihrer Reise nicht zur Erstattung einreichen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia ...
Wünsche werden Reise
------------------
camperboerse
Sandstrasse 3/III
80335 München
Postanschrift:
80631 München
www.camperboerse.de
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Dann haben wir das ja geklärt.
Hauptsache das steht so auch in deren AGBs
Gruss Volker