Nina hat Recht mit ihren Hinweisen, ob es Martin gefällt oder nicht, ist im Sinne der Vermieter ist die White House Road und die Cottonwood Canyon Road, sowie vergleichbare, offroad.
Selbstverständlich kräht kein Hahn danach solange nichts passiert. Wenn man aber auf so einer "öffentlichen Straße" liegenbleibt oder mit Schaden abgeschleppt werden muß, dann möchte ich mal Foris mit der Meinung wie Martin gerne mal bei der Diskussion mit dem Vermieter belauschen.
Und wie Beate beschreibt, solange der Kontakt mit dem Felsbrocken ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer passiert, und das Fahrzeug fahrbereit bleibt, ist das ein selbst verschuldeter Schaden, der theoretisch ja auch auf jedem beliebigen Parkplatz hätte passieren können. Auf der Beule steht ja nicht, "passiert off road"; da hat der Vermieter auch kein Interesse zu recherchieren.
Frage: Wenn hier ein Fori, wie in diesem Fall Nina, bei dem in Frage kommenden Vermieter mehrfach explicit nachfragt und eine eindeutige Antwort erhält, wird diese Auskunft in Frage gestellt und negiert. Ich kann das nicht nachvollziehen, bin ich da allein??
bei dem in Frage kommenden Vermieter mehrfach explicit nachfragt und eine eindeutige Antwort erhält
Peter, ich sehe das etwas anders.
Wenn in den Mietbedingungen steht, dass "Gravelroad" verboten ist, dann ist es klar, dann darf ich z.B. die Cottonwood Canyon Road nicht fahren. Aber bei Best Time RVV sind explizit die Gravel Roads erlaubt, so lange es "öffentliche" Strassen sind. Es ist nur "off road" verboten, und "off road" heisst nun mal "abseits aller Strassen".
In der deutschen Übersetzung der uns mitgegebenen AGB heisst es anstelle von "locking road", die ja verboten sind, dann "Feldwege". Was auch wieder eindeutig ist, ein "Feldweg" ist nun mal keine "Strasse".
Logging roads, non-public roads and off-road driving
sehe ich auch unkompliziert in der Auslegung, public roads sind erlaubt und sind gravel oder paved. Steht so klipp und klar bei Best Time.
Allerdings, und hier setze ich ein großes Ausrufezeichen, ich persönlich würde mich darauf nicht verlassen. Mir ist es einfach zu absonderlich, dass es zwischen einzelnen Vermietern solche Unterschiede geben soll in der Benutzung von gravel roads (off road steht ausser Frage). Die einen verbieten es rundweg, die anderen reden von öffentlich Straßen, manche sogar einfach von unbefestigten Straßen wo bei auch gravel roads befestigt sein können und und und, und der geneigte Mieter kann sich dann selbst seinen Reim drauf machen.
Hat jemand belastbare Erfahrungen, also nicht einen "Parkschaden" der überall passiert sein könnte sondern eine eventuelle Rechtliche Auseinanderstzung mit einem US/Nordamerikanischen Vermieter?
Wenn hier ein Fori, wie in diesem Fall Nina, bei dem in Frage kommenden Vermieter mehrfach explicit nachfragt und eine eindeutige Antwort erhält, wird diese Auskunft in Frage gestellt und negiert. Ich kann das nicht nachvollziehen, bin ich da allein??
Nein, bist du nicht.
Sorry, aber ich verstehe auch nicht was diese Diskusion soll. Ob das jetzt in euren Augen Offroad ist oder nicht ist doch völlig nebensächlich. Wenn es einen Schaden gibt hafftet ihr dafür und daher kann die Frage letzendlich doch nur sein geht ihr dieses Risiko ein oder nicht. Und genau das muss jeder für sich entscheiden. Ich bezweifle jedenfalls dass sich irgendein Vermieter auf irgendwelche "fadenscheinigen" Rechtfertigungen einlässt. Denn eins ist doch klar, die Vermieter sitzen immer noch am längeren Hebel und das heißt ihr zahlt so oder so.
Wenn es um eine konkrete Gravel Road geht, kann man den Vermieter ja direkt danach fragen. Wenn man dann vom Vermieter (nicht vom Vermittler) die schriftliche Zustimmung für diese Gravel Road erhält, hat man im Schadenfall immerhin ein schriftliches Argument zur Hand.
ich sehe es so wie Baui, wenn man ne schriftliche Aussage vom Vermieter hat ist das bindend. Mit anrufen oder per eMail von einem evtl. nicht autorisierten Mitarbeiter da würde ich mich nicht drauf verlassen. Weder wenn sie sagen dass es erlaubt ist noch dass es nicht erlaubt ist. Soweit ich weiss, sind die meisten Mitarbeiter gar nicht autorisiert, eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Deswegen verlasse ich mich im Zweifelsfall auf das, was ich selber angefragt habe als auf was, das ich hier lese.
Lt. der Auskunft die Nina bekommen hat ist offroad verboten, auf die Frage nach den zwei speziellen Strassen (die nicht offroad sind) wurde gar nicht eingegangen. Also Standardantwort versendet unf keine spezielle Frage beantwortet. Vermutl. weil der Mitarbeiter zu mehr nicht autorisiert ist. Die Auskunft ist meiner Meinung nach nix wert, sorry.
Die Auskunft ist meiner Meinung nach nix wert, sorry.
genau aus diesem Grund ist die Diskussion sicher müßig. Ich sehe es wie Jörg, im Fall des Falles nützen weder irgendwelche Aussagen oder Interpretationen was. Nachher werden evtl. noch die aktuellen Strassenbedingungen bewertet und man ist der Dumme. Letztendlich entscheidet jeder selbst, welches Risiko er eingeht. Ich jedenfalls versuche, dieses immer kalkulierbar zu halten - selbst auf zugelassenen Straßen.
Und um auf's eigentliche Thema zurückzukommen - grundsätzlich könnte mich diese Kombi schon reizen. Wenn nur die diskutierte Einschränkung der befahrbaren Straßen nicht wäre.
Bin ich aber froh dass ich dieser Verwechslung, Ländertechnisch gesehen, nicht unterliege
Grüße von Bernd
Hallo,
Nina hat Recht mit ihren Hinweisen, ob es Martin gefällt oder nicht, ist im Sinne der Vermieter ist die White House Road und die Cottonwood Canyon Road, sowie vergleichbare, offroad.
Selbstverständlich kräht kein Hahn danach solange nichts passiert. Wenn man aber auf so einer "öffentlichen Straße" liegenbleibt oder mit Schaden abgeschleppt werden muß, dann möchte ich mal Foris mit der Meinung wie Martin gerne mal bei der Diskussion mit dem Vermieter belauschen.
Und wie Beate beschreibt, solange der Kontakt mit dem Felsbrocken ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer passiert, und das Fahrzeug fahrbereit bleibt, ist das ein selbst verschuldeter Schaden, der theoretisch ja auch auf jedem beliebigen Parkplatz hätte passieren können. Auf der Beule steht ja nicht, "passiert off road"; da hat der Vermieter auch kein Interesse zu recherchieren.
Frage: Wenn hier ein Fori, wie in diesem Fall Nina, bei dem in Frage kommenden Vermieter mehrfach explicit nachfragt und eine eindeutige Antwort erhält, wird diese Auskunft in Frage gestellt und negiert. Ich kann das nicht nachvollziehen, bin ich da allein??
Gruß
Peter
Peter, ich sehe das etwas anders.
Wenn in den Mietbedingungen steht, dass "Gravelroad" verboten ist, dann ist es klar, dann darf ich z.B. die Cottonwood Canyon Road nicht fahren. Aber bei Best Time RVV sind explizit die Gravel Roads erlaubt, so lange es "öffentliche" Strassen sind. Es ist nur "off road" verboten, und "off road" heisst nun mal "abseits aller Strassen".
In der deutschen Übersetzung der uns mitgegebenen AGB heisst es anstelle von "locking road", die ja verboten sind, dann "Feldwege". Was auch wieder eindeutig ist, ein "Feldweg" ist nun mal keine "Strasse".
Beate
Hallo Beate
sehe ich auch unkompliziert in der Auslegung, public roads sind erlaubt und sind gravel oder paved. Steht so klipp und klar bei Best Time.
Allerdings, und hier setze ich ein großes Ausrufezeichen, ich persönlich würde mich darauf nicht verlassen. Mir ist es einfach zu absonderlich, dass es zwischen einzelnen Vermietern solche Unterschiede geben soll in der Benutzung von gravel roads (off road steht ausser Frage). Die einen verbieten es rundweg, die anderen reden von öffentlich Straßen, manche sogar einfach von unbefestigten Straßen wo bei auch gravel roads befestigt sein können und und und, und der geneigte Mieter kann sich dann selbst seinen Reim drauf machen.
Hat jemand belastbare Erfahrungen, also nicht einen "Parkschaden" der überall passiert sein könnte sondern eine eventuelle Rechtliche Auseinanderstzung mit einem US/Nordamerikanischen Vermieter?
Grüße von Bernd
Also, das ist ein staatlicher NPS Campground, also erlaubt!
Stanton Creek Campground
Ich wuerde es nicht machen.
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Die Frage ist aber doch: Was darf man mit dem Zugwagen, nicht mit dem Gespann.
Liebe Gruesse Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Peter,
Nein, bist du nicht.
Sorry, aber ich verstehe auch nicht was diese Diskusion soll. Ob das jetzt in euren Augen Offroad ist oder nicht ist doch völlig nebensächlich. Wenn es einen Schaden gibt hafftet ihr dafür und daher kann die Frage letzendlich doch nur sein geht ihr dieses Risiko ein oder nicht. Und genau das muss jeder für sich entscheiden. Ich bezweifle jedenfalls dass sich irgendein Vermieter auf irgendwelche "fadenscheinigen" Rechtfertigungen einlässt. Denn eins ist doch klar, die Vermieter sitzen immer noch am längeren Hebel und das heißt ihr zahlt so oder so.
Viele Grüße, Jörg
Impressionen aus Nordamerika
Hallo zusammen
Wenn es um eine konkrete Gravel Road geht, kann man den Vermieter ja direkt danach fragen. Wenn man dann vom Vermieter (nicht vom Vermittler) die schriftliche Zustimmung für diese Gravel Road erhält, hat man im Schadenfall immerhin ein schriftliches Argument zur Hand.
Gruss Baui
Hallo zusammen,
ich sehe es so wie Baui, wenn man ne schriftliche Aussage vom Vermieter hat ist das bindend. Mit anrufen oder per eMail von einem evtl. nicht autorisierten Mitarbeiter da würde ich mich nicht drauf verlassen. Weder wenn sie sagen dass es erlaubt ist noch dass es nicht erlaubt ist. Soweit ich weiss, sind die meisten Mitarbeiter gar nicht autorisiert, eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Deswegen verlasse ich mich im Zweifelsfall auf das, was ich selber angefragt habe als auf was, das ich hier lese.
Lt. der Auskunft die Nina bekommen hat ist offroad verboten, auf die Frage nach den zwei speziellen Strassen (die nicht offroad sind) wurde gar nicht eingegangen. Also Standardantwort versendet unf keine spezielle Frage beantwortet. Vermutl. weil der Mitarbeiter zu mehr nicht autorisiert ist. Die Auskunft ist meiner Meinung nach nix wert, sorry.
Lg Mobbel
... es war Neal Klass, der geantwortet hat - der Vice President.
Bleibt gesund
Nina
Unsere neue Homepage: Unterwegs mit Nina und Hansi
Hallo Mobbel,
genau aus diesem Grund ist die Diskussion sicher müßig. Ich sehe es wie Jörg, im Fall des Falles nützen weder irgendwelche Aussagen oder Interpretationen was. Nachher werden evtl. noch die aktuellen Strassenbedingungen bewertet und man ist der Dumme. Letztendlich entscheidet jeder selbst, welches Risiko er eingeht. Ich jedenfalls versuche, dieses immer kalkulierbar zu halten - selbst auf zugelassenen Straßen.
Und um auf's eigentliche Thema zurückzukommen - grundsätzlich könnte mich diese Kombi schon reizen. Wenn nur die diskutierte Einschränkung der befahrbaren Straßen nicht wäre.
Viele Grüße
Lothar