werde ich, falls da was kommt gerne machen.
Ich habe gestern abend ein Mail an adac@adac.de (ein bessere / genauere Mailadresse habe ich nicht gefunden) verschickt
sowie über das o.a. Kontaktformular an die ADAC Motorwelt Redaktion einen Kommentar hinterlassen.
..Ich behaupte jetzt mal,dass viele das Ganze nur oberflächlich lesen,weil sie es eh nicht 100% übersetzen können.Ich behaupte jetzt mal,dass viele das Ganze nur oberflächlich lesen,weil sie es eh nicht 100% übersetzen können.
Das sehe genau so. Es wäre wünschenswert, wenn die Vermittler eine Übersetze Version des amerikanischen Vertrags als Download zur Verfügung stellen. Dann kann man nachlesen, was man wenige Monate später in den USA unterschreiben wird.
auf dem Protokoll der Übernahme wurde von meinem Mann bestätigt, dass die verschiedenen Ausstattungen vorhanden sind und über der Unterschrift ist folgender Vermerk: ich bestätige das Fahrzeug auf Beschädigungen und Ausstattung kontrolliert zu haben und auf diesem schadensformular vermerkt zu haben. Ich bin für Schäden, die dem Fahrzeug nach diesem übernahmeprotokoll zugefügt werden oder nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, haftbar. Ich verstehe und akzeptiere diese Bedingungen.
auf einem zusätzlichen Formular, dass allerdings nicht von meinem Mann unterschrieben ist. (Zumindest nicht auf dem Formular, dass wir vorliegen haben) ist folgendes zur Versicherung angegeben: VIP Coverage
by initalizing below, Renter accepts or diclines VIP coverage in accordance with thr Rentorˋs terms and conditions and accepts Full responsibility for any loss or damage to the rented vehicle up to US Dollar 1000 per occurence. Non-covered damages include but are not limited to rim & tire, interior, undercarriage-, willfull- or negligent damages, damages caused under the influence of alcohol, drugs or other controlled substances and damages caused during illegal activities or misuse of the vehicle. By declining coverage, customer accepts full responsibility for all loss/damage to the vehicle.
habe grade festgestellt, dass auf der Rückseite dieses Formulars noch eine Seite mit Kleingedrucktem ist. Natürlich alles in englisch.
werde ich mir später nochmal durchlesen.
soweit ich mich erinnere, wurde uns dieses Formular bei der Abgabe als Kopie mitgegeben.
Aber auch von Europa aus kann man schon Bedingungen in Erfahrung bringen bei denen eigentlich jedem die Lust auf eine Buchung vergehen kann:
Camperbörse Mietbedingungen Best Time RV:
Keine Deckung besteht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs (insbesondere bei Handhabung von Anhängern und Campingaufsätzen, Nichtauffüllen von Öl, etc.), durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider den gesetzlichen sowie den Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (z.B. Fahren ohne Führerschein, unter Alkoholeinfluss, Fahrten "off-road") sowie für Schäden an der Inneneinrichtung, es besteht dafür kein Versicherungsschutz (auch nicht durch die VIP). Ebenso vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, wenn von dem Mieter kein Polizei/Unfallbericht ausgefüllt wird.
Fazit: auch bei Beschädigungen durch einfache Fahrlässigkeit keine „Versicherung „
Zu diesem Thema hatte ich schon etwas in post #61 geschrieben.
nachdem es immer wieder um Fahrlässigkeit geht, beginnt die grobe sicherlich nicht erst bei 2 Promille, setzt aber immer eine bewusste Entscheidung voraus. Im Verkehr kann das die Entscheidung sein aufs Handy zu schauen oder eben mit Alkohol zu fahren, oder die erlaubte Geschwindigkeit zu überschreiten... Aber im Fall von Hanne, wie er beschrieben ist, dass ich zu schnell in eine Kurve fahre, das kann durch die kürze der Zeit in der die Entscheidung fällt niemals als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da es eine Affekthandlung ist und keine bewusste Entscheidung in der Du entscheidest, das damit verbundene Risiko einzugehen.
Zurück zu Hanne, immer wieder lese ich rückwärtsfahren, davon ist aber in der ursprünglichen Unfallbeschreibung nicht die Rede, sondern nach dieser muss der Schaden an der Fahrzeugfront sein und durch abrutschein von der Bremse auf das Gaspedal verschlimmert worden sein. Aber war es vielleicht doch so: Die Einfahrt zu schnell genommen, bis zum Stillstand abgebremst noch ohne Schaden, aber zu dicht am Hindernis um weiter zu fahren. Dann die bewusste Entscheidung den Rückwärtsgang einzulegen ohne einen Sicherheitsposten (in dem Fall wäre das wohl Hanne gewesen) einzurichten und zurückzufahren. Wenn dann der Fahrer das fahren eines Schaltgetriebes gewohnt ist, muss er nicht etwa vom Bremspedal abrutschen auf das Gas, weil er die ganze Zeit den Fuß schon über dem Gaspedal hatte. Das ist nämlich das Problem, der Automatik gewohnte Fahrer fährt Rückwärts mit dem Fuß auf der Bremse, der Schaltautofahrer hat den Fuß auf dem Gas. Daher passiert ein Unfall durch verwechseln von Gas und Bremse in allen mir bekannten Fällen, niemals dem Automatikfahrer sondern immer nur dem, der in der Regel Schaltautos fährt.
Wenn der Fall jetzt so war, kann man von Fahrlässigkeit sprechen, vielleicht sogar von grober, dadurch dass der Sicherheitsposten Hanne nicht postiert war, das hätte im vorliegenden Fall aber keinen Unfall verhindern können, da das Problem das Verwechseln von Gas und Bremse und nicht der fehlende Sicherheitsposten war.
Wenn es so war, dann wirft das ein völlig anderes Licht auf die Sache. Einer deutschen Versicherung wäre es hier allemal gleich, der Schaden würde beglichen werden. Ich bin der Meinung, die wenigsten hier fahren regelmäßig autos mit 7 oder 8 Meter Länge und was noch wichtiger ist mit 2,5m Breite und gerade aus dem Grund müssen auch solche Fahrfehler ohne wennn und aber in der Versicherung eingeschlossen sein.
Ist es wirklich so, dass ich vor der Wohnmobilanmietung mein Kreditkartenlimit auf 100 000 Dollar erhöhen muss? Dann ist diese Art Urlaub nicht die richtige für mich.
schon in Beitrag #69 schrieb Panamera: Verbrauchersendungen oder etwa Finanztest könnten den erforderlichen öffentlichen Druck auf die Anbieter erzeugen.
Ich denke, das braucht es gar nicht, vermutlich ist die Reichweite dieses Forums schon groß genug. Vielleicht wäre eine Aufklärung über Versicherungsbedingungen bei verschiedenen Anbietern im Download Bereich bei den Checklisten etc. im klartext geschrieben schon ausreichend um genug Leute zu informieren dass die Buchungen nennenswert zurückgehen. Ich war mir bei meiner Buchung nicht bewusst, dass es wirklich große Unterschiede zwischen den Anbietern gibt und dass ausgerechnet der bei deutschen besonders beliebte Road Bear wohl der mit den meisten Ausschlüssen ist.
ich halte nach wie vor die deutschen / europäischen Vermittler in der Pflicht, ihre hiesigen Kunden auf die (derzeit schlechten) Versicherungsbedigungen hinzuweisen und sie nicht aktiv durch Überbetonung der Nullselbstbehalt-Versicherung zu übertünchen und somit die Kunden in falscher Sicherheit zu wiegen.
Desweiteren müsste zumindest eine deutsche Übersetzung (und Kommentierung !) der Bedingungen der jeweiligen amerikanischen Vermieter auf ihrer Website veröffentlicht werden, so das man sie vor Vertragsabschluss lesen kann.
Das Beste wäre natürlich, die hiesigen Vermittler bieten selbst eine Versicherung (Haftpflicht und Kasko mit oder oder Selbstbehalt) für ihre deutsche / europäische Klientel entsprechend den hiesigen Usancen an.
Ich hoffe, dass durch diese Diskussion zumindest ein Anstoß in diese Richtung gegeben wird.
ich halte nach wie vor die deutschen / europäischen Vermittler in der Pflicht, ihre hiesigen Kunden auf die (derzeit schlechten) Versicherungsbedigungen hinzuweisen und sie nicht aktiv durch Überbetonung der Nullselbstbehalt-Versicherung zu übertünchen und somit die Kunden in falscher Sicherheit zu wiegen.
das ist für mich in dieser gesamten Diskussion - neben dem grundsätzliche Versicherungproblem - ein ganz wichtiger Punkt.
Man wird duch diese 0€ Selbstbehalt einfach in die Irre geführt... zumindest geht uns das so.
Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass ich für eine Versicherung ähnlich der deutschen Kasko / Haftpflichtversicherung bezahle.
Und klar werde ich für grobe Fahrlässigkeit auch so Rechenschaft gezogen, aber ggf. auch bei einem Fahrfehler und Unachtsamkeit...
Damit kann ich aber leben, muss ich mit so etwas ja auch in Deutschland rechnen z.B. bei Alkoholfahrt.
Entweder sollten also die Mietbedingungen auf deutsch vorliegen oder auf das Problem deutlich hingewiesen werden
Wie sieht es eigentlich bei einer WoMo Miete in D / EU oder Afrika / AUS aus?
Wir haben so etwas noch nicht gemacht, spielen aber mit dem Gedanken daran.
@ Uwe Eigentlich bin ich ganz bei Dir und bei Jörg. Wenn Jörg aber schreibt :
setzt aber immer eine bewusste Entscheidung voraus.
dann stimmt das leider nicht. Auch wer nur ganz versehentlich und unbewusst ein Rotlicht überfährt (ist meinem Sohn passiert) oder eine durchgezogene Sicherheitslinie, ein Ueberholverbot weil er es nicht gesehen hat, missachtet etc. etc. handelt grobfahrlässig. Der Unterschied ist dass das in der Schweiz und Deutschland gegen Mehrprämie in die Versicherung eingeschlossen werden kann. (Machen leider lange nicht alle und in den USA ist es wohl nicht möglich) Dann bleibt bei uns "nur" noch der Geschwindigkeitsexzess und Drogen)
Und wenn gefordert wird, dass die Vermittler ganz prominent auf die Versicherungslücke hinweissen müssten, so frage ich mich schon ob unser Forum das nicht auch tun müsste und bei jeder Routenberatung jedem neuen Fori fragen sollte : weisst Du überhaupt, dass die Versicherungsfrage nicht klar ist? Camperbörse übersetzt die AGB's im Wesentlichen schon ins deutsche, aber die Kunden lesen das nicht.
Trotzdem bleibe ich dabei. Bis jetzt konnte mir niemand einen Schaden nennen, bei dem der Mieter zahlen musste, obschon die "Schuld" nicht gross war und nicht gegen klare Bestimmungen des Mietvertrages verstossen wurde. Sollte das der Fall sein, würde ich meine Meinung ändern.
@ Uwe
In Afrika ist das ganz schlecht. Michael hat darüber geschrieben.
Moin,
werde ich, falls da was kommt gerne machen.
Ich habe gestern abend ein Mail an adac@adac.de (ein bessere / genauere Mailadresse habe ich nicht gefunden) verschickt
sowie über das o.a. Kontaktformular an die ADAC Motorwelt Redaktion einen Kommentar hinterlassen.
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Ne schöne Jrooß ahn all
Uwe
"Yukon" und mehr Kanada auf Flickr
Aus post #196:
Das sehe genau so. Es wäre wünschenswert, wenn die Vermittler eine Übersetze Version des amerikanischen Vertrags als Download zur Verfügung stellen. Dann kann man nachlesen, was man wenige Monate später in den USA unterschreiben wird.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo Fredy,
auf dem Protokoll der Übernahme wurde von meinem Mann bestätigt, dass die verschiedenen Ausstattungen vorhanden sind und über der Unterschrift ist folgender Vermerk: ich bestätige das Fahrzeug auf Beschädigungen und Ausstattung kontrolliert zu haben und auf diesem schadensformular vermerkt zu haben. Ich bin für Schäden, die dem Fahrzeug nach diesem übernahmeprotokoll zugefügt werden oder nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, haftbar. Ich verstehe und akzeptiere diese Bedingungen.
auf einem zusätzlichen Formular, dass allerdings nicht von meinem Mann unterschrieben ist. (Zumindest nicht auf dem Formular, dass wir vorliegen haben) ist folgendes zur Versicherung angegeben: VIP Coverage
by initalizing below, Renter accepts or diclines VIP coverage in accordance with thr Rentorˋs terms and conditions and accepts Full responsibility for any loss or damage to the rented vehicle up to US Dollar 1000 per occurence. Non-covered damages include but are not limited to rim & tire, interior, undercarriage-, willfull- or negligent damages, damages caused under the influence of alcohol, drugs or other controlled substances and damages caused during illegal activities or misuse of the vehicle. By declining coverage, customer accepts full responsibility for all loss/damage to the vehicle.
habe grade festgestellt, dass auf der Rückseite dieses Formulars noch eine Seite mit Kleingedrucktem ist. Natürlich alles in englisch.
werde ich mir später nochmal durchlesen.
soweit ich mich erinnere, wurde uns dieses Formular bei der Abgabe als Kopie mitgegeben.
ein schönes Wochenende
Gruß Hanne
Aber auch von Europa aus kann man schon Bedingungen in Erfahrung bringen bei denen eigentlich jedem die Lust auf eine Buchung vergehen kann:
Camperbörse Mietbedingungen Best Time RV:
Fazit: auch bei Beschädigungen durch einfache Fahrlässigkeit keine „Versicherung „
Zu diesem Thema hatte ich schon etwas in post #61 geschrieben.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo,
nachdem es immer wieder um Fahrlässigkeit geht, beginnt die grobe sicherlich nicht erst bei 2 Promille, setzt aber immer eine bewusste Entscheidung voraus. Im Verkehr kann das die Entscheidung sein aufs Handy zu schauen oder eben mit Alkohol zu fahren, oder die erlaubte Geschwindigkeit zu überschreiten... Aber im Fall von Hanne, wie er beschrieben ist, dass ich zu schnell in eine Kurve fahre, das kann durch die kürze der Zeit in der die Entscheidung fällt niemals als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da es eine Affekthandlung ist und keine bewusste Entscheidung in der Du entscheidest, das damit verbundene Risiko einzugehen.
Zurück zu Hanne, immer wieder lese ich rückwärtsfahren, davon ist aber in der ursprünglichen Unfallbeschreibung nicht die Rede, sondern nach dieser muss der Schaden an der Fahrzeugfront sein und durch abrutschein von der Bremse auf das Gaspedal verschlimmert worden sein. Aber war es vielleicht doch so: Die Einfahrt zu schnell genommen, bis zum Stillstand abgebremst noch ohne Schaden, aber zu dicht am Hindernis um weiter zu fahren. Dann die bewusste Entscheidung den Rückwärtsgang einzulegen ohne einen Sicherheitsposten (in dem Fall wäre das wohl Hanne gewesen) einzurichten und zurückzufahren. Wenn dann der Fahrer das fahren eines Schaltgetriebes gewohnt ist, muss er nicht etwa vom Bremspedal abrutschen auf das Gas, weil er die ganze Zeit den Fuß schon über dem Gaspedal hatte. Das ist nämlich das Problem, der Automatik gewohnte Fahrer fährt Rückwärts mit dem Fuß auf der Bremse, der Schaltautofahrer hat den Fuß auf dem Gas. Daher passiert ein Unfall durch verwechseln von Gas und Bremse in allen mir bekannten Fällen, niemals dem Automatikfahrer sondern immer nur dem, der in der Regel Schaltautos fährt.
Wenn der Fall jetzt so war, kann man von Fahrlässigkeit sprechen, vielleicht sogar von grober, dadurch dass der Sicherheitsposten Hanne nicht postiert war, das hätte im vorliegenden Fall aber keinen Unfall verhindern können, da das Problem das Verwechseln von Gas und Bremse und nicht der fehlende Sicherheitsposten war.
Wenn es so war, dann wirft das ein völlig anderes Licht auf die Sache. Einer deutschen Versicherung wäre es hier allemal gleich, der Schaden würde beglichen werden. Ich bin der Meinung, die wenigsten hier fahren regelmäßig autos mit 7 oder 8 Meter Länge und was noch wichtiger ist mit 2,5m Breite und gerade aus dem Grund müssen auch solche Fahrfehler ohne wennn und aber in der Versicherung eingeschlossen sein.
Ist es wirklich so, dass ich vor der Wohnmobilanmietung mein Kreditkartenlimit auf 100 000 Dollar erhöhen muss? Dann ist diese Art Urlaub nicht die richtige für mich.
liebe Grüße,
Jörg
Nein,
da würde meine Bank wohl nicht mitmachen.
Gruss Volker
Hallo Freunde des unversicherten Urlaubs,
Ich denke, das braucht es gar nicht, vermutlich ist die Reichweite dieses Forums schon groß genug. Vielleicht wäre eine Aufklärung über Versicherungsbedingungen bei verschiedenen Anbietern im Download Bereich bei den Checklisten etc. im klartext geschrieben schon ausreichend um genug Leute zu informieren dass die Buchungen nennenswert zurückgehen. Ich war mir bei meiner Buchung nicht bewusst, dass es wirklich große Unterschiede zwischen den Anbietern gibt und dass ausgerechnet der bei deutschen besonders beliebte Road Bear wohl der mit den meisten Ausschlüssen ist.
Liebe Grüße,
Jörg
Hallo zusammern,
ich halte nach wie vor die deutschen / europäischen Vermittler in der Pflicht, ihre hiesigen Kunden auf die (derzeit schlechten) Versicherungsbedigungen hinzuweisen und sie nicht aktiv durch Überbetonung der Nullselbstbehalt-Versicherung zu übertünchen und somit die Kunden in falscher Sicherheit zu wiegen.
Desweiteren müsste zumindest eine deutsche Übersetzung (und Kommentierung !) der Bedingungen der jeweiligen amerikanischen Vermieter auf ihrer Website veröffentlicht werden, so das man sie vor Vertragsabschluss lesen kann.
Das Beste wäre natürlich, die hiesigen Vermittler bieten selbst eine Versicherung (Haftpflicht und Kasko mit oder oder Selbstbehalt) für ihre deutsche / europäische Klientel entsprechend den hiesigen Usancen an.
Ich hoffe, dass durch diese Diskussion zumindest ein Anstoß in diese Richtung gegeben wird.
Was wir hier noch tun können, hat Michael HIER beschrieben.
Grüße
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)
Moin,
das ist für mich in dieser gesamten Diskussion - neben dem grundsätzliche Versicherungproblem - ein ganz wichtiger Punkt.
Man wird duch diese 0€ Selbstbehalt einfach in die Irre geführt... zumindest geht uns das so.
Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass ich für eine Versicherung ähnlich der deutschen Kasko / Haftpflichtversicherung bezahle.
Und klar werde ich für grobe Fahrlässigkeit auch so Rechenschaft gezogen, aber ggf. auch bei einem Fahrfehler und Unachtsamkeit...
Damit kann ich aber leben, muss ich mit so etwas ja auch in Deutschland rechnen z.B. bei Alkoholfahrt.
Entweder sollten also die Mietbedingungen auf deutsch vorliegen oder auf das Problem deutlich hingewiesen werden
Wie sieht es eigentlich bei einer WoMo Miete in D / EU oder Afrika / AUS aus?
Wir haben so etwas noch nicht gemacht, spielen aber mit dem Gedanken daran.
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Ne schöne Jrooß ahn all
Uwe
"Yukon" und mehr Kanada auf Flickr
Hallo zusammen
@ Uwe Eigentlich bin ich ganz bei Dir und bei Jörg. Wenn Jörg aber schreibt :
dann stimmt das leider nicht. Auch wer nur ganz versehentlich und unbewusst ein Rotlicht überfährt (ist meinem Sohn passiert) oder eine durchgezogene Sicherheitslinie, ein Ueberholverbot weil er es nicht gesehen hat, missachtet etc. etc. handelt grobfahrlässig. Der Unterschied ist dass das in der Schweiz und Deutschland gegen Mehrprämie in die Versicherung eingeschlossen werden kann. (Machen leider lange nicht alle und in den USA ist es wohl nicht möglich) Dann bleibt bei uns "nur" noch der Geschwindigkeitsexzess und Drogen)
Und wenn gefordert wird, dass die Vermittler ganz prominent auf die Versicherungslücke hinweissen müssten, so frage ich mich schon ob unser Forum das nicht auch tun müsste und bei jeder Routenberatung jedem neuen Fori fragen sollte : weisst Du überhaupt, dass die Versicherungsfrage nicht klar ist? Camperbörse übersetzt die AGB's im Wesentlichen schon ins deutsche, aber die Kunden lesen das nicht.
Trotzdem bleibe ich dabei. Bis jetzt konnte mir niemand einen Schaden nennen, bei dem der Mieter zahlen musste, obschon die "Schuld" nicht gross war und nicht gegen klare Bestimmungen des Mietvertrages verstossen wurde. Sollte das der Fall sein, würde ich meine Meinung ändern.
@ Uwe
In Afrika ist das ganz schlecht. Michael hat darüber geschrieben.
Herzliche Grüsse,
Fredy