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Urteil Reiserecht: Ausweichlandung entspricht Flug-Annullierung

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Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
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Urteil Reiserecht: Ausweichlandung entspricht Flug-Annullierung

Landet der Flieger nicht wie geplant in Hamburg, sondern in Hannover, haben Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, weil reiserechtlich gesehen eine Annullierung des Fluges vorliegt.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim (Az.: 3 C 1132/12 (36) hervor, das kürzlich gefällt wurde. Im vorliegenden Fall waren Reisende beim Rückflug von Santorin außerplanmäßig in Hannover gelandet. Der Flug wurde auch später nicht nach Hamburg fortgesetzt. Zu ihrem Endziel, nach Hamburg, gelangten die Reisenden dann mit Bussen. Reiserechtlich gesehen gilt ein Flug, der nicht wie geplant am vorhergesehenen Ziel landet, als annulliert.

Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Reisenden in einem von der Airline gestellten Bus nach Hamburg weiterreisen konnten. Die Passagiere haben demnach Anspruch auf einer Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.

http://www.discountflieger.de/index.php?option=com_content&view=article&id=7862&Itemid=3

Gruss Volker

 

 

Nabil
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Beigetreten: 10.04.2013 - 09:24
Beiträge: 2
RE: Urteil Reiserecht: Ausweichlandung entspricht Flug-Annullier

Wie oft passiert es denn, dass ein Flieger am falschen Zielflughafen ankommt? Entweder der Pilot hat getrunken oder man selbst hat sich ins falsche Flugzeug gesetzt :(

Kochi
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Beigetreten: 21.08.2009 - 11:52
Beiträge: 7270
Streik

Hi Nabil!

Das kann z.B. bei Streiks passieren, weil das Sicherheitspersonal nicht greifbar ist, oder aber der Flughafen gesperrt ist (Sturm, Schnee, usw.) , ist also gar nicht so ungewöhnlich!

Übrigens, für Dein erstes Posting hier bei uns nicht besonders hilfreich/ sachlich!

Munter bleiben
Gruss
Kochi
Scout WoMo-Abenteuer.de

 

 

 

MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
Beiträge: 7568
Gar nicht so selten.

Nabiil schrieb:
Wie oft passiert es denn, dass ein Fliger am falschen Zielflughafen ankommt? Entweder der Pilot hat getrunken oder man selbst hat sich ins falsche Flugzeug gesetzt :(

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

Nabil
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Beigetreten: 10.04.2013 - 09:24
Beiträge: 2
RE: Streik

Ja, aus der Sicht hatte ich es nicht gesehen, hatte vor kurzem einen Fall, in dem meine Maschine überbucht war und ich 3 Stunden warten musste, um die nächste Maschine zu nehmen. Habe gelesen, dass Airlines öfter 10% mehr Passagiere aufnehmen, als die Maschinen fassen können, weil generell 10% der Passagiere Ihre Flüge auch wieder stornieren realtiv kurz vorher. In dem Fall war ich leider einer der Leidtragenden. Warte noch auf die Abschließung meines Falls. Habe das einer Online Verbraucherschutzagentur übergeben.

 

Sorry für den ersten nicht-hilfreichen Post, manchmal tut es gut Input von außen zu kriegen und mal seinen eigenen Verstand zu verlassen, danke Kochi :)

Didi
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Beigetreten: 25.08.2009 - 23:52
Beiträge: 6813
RE: Urteil Reiserecht: Ausweichlandung entspricht Flug-Annullier

es gibt neben Wetter oder Streik auch noch andere Gründe, z.B. bei Verspätungen wird wegen Nachtflugverbot ggf. auch ein anderer Flughafen angesteuert - ist mir so passiert :-(

Liebe Grüße
   Didi
Präsident des Vereins Abenteuer Wohnmobil

Man muss Träume auch mal in die Tat umsetzen, ansonsten bleiben es Träume