Passagiere, die wegen Verspätungen einen Anschlussflug verpassen, haben gegenüber der Airline Anspruch auf Entschädigung. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Verpassen Fluggäste ihren Anschlussflug und kommen deshalb am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden. Für das Recht auf Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, stellte das Gericht klar.
Die Richter gaben damit einer Klägerin Recht, die für sich und einen Mitreisenden je 600 Euro Entschädigung von der spanischen Fluglinie Iberia verlangt hatte. Sie hatten 2010 einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da der Flug in Berlin sich um eineinhalb Stunden verzögerte, erreichten die beiden ihren Anschluss in Madrid nicht mehr und kamen mit eintägiger Verspätung in Costa Rica an.
Die Richter gaben damit einer Klägerin Recht, die für sich und einen Mitreisenden je 600 Euro Entschädigung von der spanischen Fluglinie Iberia verlangt hatte. Sie hatten 2010 einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da der Flug in Berlin sich um eineinhalb Stunden verzögerte, erreichten die beiden ihren Anschluss in Madrid nicht mehr und kamen mit eintägiger Verspätung in Costa Rica an.
Hallo Volker
Eigentlich ist die Rechtslage ja klar. Trotzdem hat es hier auch 3 Jahre gedauert bis das Urteil vorlag. Gerade heute wird bei uns in einer grossen Tageszeitung der Fall einer Schweizerin geschildert, bei welcher von Air Berlin der Flug von Tegel nach Zürich annulliert wurde. Trotz verschiedenen Urteilen, die alle zu Gunsten der Klägerin ausfielen, dauerte es 4 Jahre bis die Entschädigung von 250 Euro bezahlt wurde.
Ohne Rechtschutzversicherung ist das nicht durch zu stehen. Selbst mit dieser wird die Klägerien in Zukunft bei einem gleichen Fall darauf verzichten, die Entschädigung einzufordern. Der Aufwand (bei einem Europaflug) steht in keinem Verhältnis zur Entschädigung.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Servus zusammen,
genau mit diesem rechnen die Gesellschaften, dass keiner der einen Anspruch hat diesen wegen der damit verbunden Unannehmlichkeiten einklagt. Anscheinend geht die Rechnung auf, ansonsten würden die Airlines bei berechtigtem Anspruch sofort entschädigen.
Herzliche Grüsse, Tom
Reisen Sie langsam. Wenn Sie Zeit für acht Länder haben, nehmen Sie fünf. Wenn Sie durch fünf hetzen wollen, nehmen Sie drei. Kate Simon
Hallo,
wir haben geklagt und nach einem Jahr war der Prozeß gewonnen und die Entschädigung auf unserem Konto. Wir werden es jederzeit wieder so machen.
Gruß
Efty