Stand 27.07.2019
Vorab: Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengetragen, für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
Ihr müsst euch selbst beim Reisebüro/Reisevermittler erkundigen und die für eure konkrete Anmietung gültigen Versicherungsbedingungen ermitteln.
Grundsätzlich gibt es in USA/Kanada ähnliche Versicherungen wie bei uns:
A. Die Haftpflichtversicherung, für Schäden, die ihr als Fahrer an fremden Fahrzeugen/Personen/Sachen verursacht.
B. Eine Art Kasko-"Versicherung" (aber meist nur ein Haftungsverzicht), die selbstverursachte Schäden am gemieteten Wohnmobil abdeckt.
Die Versicherungssummen sind jedoch deutlich geringer als bei uns.
Ebenso gibt es jede Menge Ausschlüsse (d.h. nicht gedeckte Schäden), die wir so bei uns nicht kennen. (Zum Teil sind solche Ausschlüsse hier in D rechtswidrig - aber wir mieten ja in USA/Kanada und nicht in Deutschland - und haben das andere Rechtssystem dort zu akzeptieren.)
Ganz wichtig: Ein "Rundum-Sorglos-Paket" kann man für Anmietungen in USA/Kanada nicht abschließen.
A. Haftplichtversicherung
Für die Fälle, wo der Fahrer schuldhaft einen Schaden verursacht und deshalb der Mieter schadenersatzpflichtig ggü. Dritten ist.
Umfasst meist die gesetzliche Deckungssumme (je nach Bundesstaat in USA nur 15.000-30.000 USD, in Kanada meist 200.000 CAD, z.B. in BC und Alberta). Die Beträge in USA sind völlig unzureichend, aber auch die 200.000 CAD in Kanada sind bei Personenschäden doch sehr wenig.
Bei einigen Vermietern kann man diese Haftpflichtversicherung erhöhen (bei Roadbear z.B. gegen Zusatzgebühr vor Ort auf 1 Mio USD, durch die SLI = Supplemental Liabiltiy Insurance).
Achtung: Im Kleingedruckten darauf achten, ob dies für Forderungen Dritter gilt oder nur die Forderungen vom Vermieter gegen den Mieter für die Schäden/Nutzungsausfall etc. am Mietfahrzeug. (Z.B. gilt die im Mietpreis enthaltene 1-mio-USD-Aufstockung bei Roadbear nur für Schäden am Mietfahrzeug!)
Deshalb bieten unsere Reisevermittler/Reisebüros in aller Regel eine (deutsche) Zusatzhaftpflichtversicherung an, die die lokale Haftpflichtversicherung des Vermieters aufstockt. Manchmal um 2 mio € (was wir für die unterste Grenze halten), manche bis 10 Mio €. (gut, aber immer noch weniger als die 100 mio € hier in Deutschland).
Hinweis: Prüft, ob es sich um eine Aufstockung "auf" (nicht so gut) oder "um" den Betrag von x mio € handelt. Bei Aufstockung "auf" ist der lokale Abschluss der SLI weggeworfenes Geld.
Tip: Falls eure Kreditkarte Haftpflichtversicherungen/Aufstockungen enthält, prüft, ob diese auch für Wohnmobile gelten. Bei manchen Kreditkarten ist das der Fall, bei den meisten leider nur für PKW-Mieten.
Unschön ist, dass es bei den Vermittlern/Reisebüros immer die Klausel gibt: "Gültig sind die bei der Fahrzeugübernahme unterschriebenen Vertragsbedingungen vor Ort". Einen Ausweg daraus kennen wir leider nicht.
Ausschlüsse:
- Fahren in nicht versicherten Gebieten oder Straßen. (Beispiele: Mexiko, Death Valley, Gravelroads)
- Nicht eingetragene Fahrer
- Grundsätzlich: Wenn man gegen die Bestimmungen des Mietvertrags verstößt --> kein Versicherungsschutz!
- Je nach Vermieter kann es weitere geben, meist erfährt man diese aber erst im Mietvertrag vor Ort.
B. Die VIP/CDW/CDR-"Versicherung"
Für die Fälle, wo der Fahrer/Mieter einen Schaden am Mietfahrzeug verursacht.
Hinweis: Bei schuldhaften Unfällen enthält oft bereits die Haftpflichtversicherung ein Art "Kasko"-Anteil, der Fahrer/Mieter ist sozusagen haftpflichtversichert gegen Forderungen des Vermieters an ihn. (Siehe oben, so ist es bei Roadbear.)
Bei uns als "Kasko-Versicherung" bekannt - in USA/Kanada aber meist durch Verzicht des Vermieters auf Schadenersatz ggü. dem Mieter geregelt.
Die lokalen Bezeichnungen für diese Absicherung sind unterschiedlich, z.B.
VIP = Vacation Interruption Protection
CDW = Collision Damage Waiver
CDR = Collision Damage Reduction
Folgende Details müsst ihr konkret nachfragen:
- Höhe der Selbstbeteiligung. Meist 750-1000 USD/CAD, kann aber auch deutlich mehr sein.
- Muss per Kreditkarte hinterlegt werden ... also für ausreichend Deckung sorgen!
Uninsured Motorist Coverage!
- Besteht Deckung für unverschuldete Unfälle, bei denen der andere Fahrer nicht (oder zu gering) versichert ist?
- Sonst zahlt ihr nämlich die Schäden am Mietfahrzeug, wenn euch ein nicht-versichertes Fahrzeug reinfährt.
Ebenso nachfragen, ob Deckung besteht für (oder durch Zusatz wie CDR versicherbar)
- Glasbruch, Windschutzscheibe, Dach, Unterboden
- Markise, Slide-out
- Reifen
- Bergekosten beim Steckenbleiben
- Diebstahl, Feuer, Vandalismus, Sachbeschädigung
- Naturkatastrophen
Ihr müsst damit rechnen, dass einiges davon bei dem Vermieter eurer Wahl nicht versicherbar ist. Oft sind dies Schäden an Dach, Unterboden, Markise, aber auch Naturkatastrophen, die nicht versicherbar sind.
Diese Punkte kommen dann unter die Ausschluss-Liste ...
Ausschlüsse: (genannt sind hier die häufigsten, nicht alle gibt es bei allen Vermietern, es kann weitere geben)
- Verstöße gegen den Mietvertrag
- Fahren in verbotenen Gebieten, Straßen.
- Schäden durch Wasserdurchfahrten oder Steckenbleiben
- Schäden durch Ignorieren oder Übersehen von Höhenangaben, Warnschildern
- Fahren unter Drogen/Alkohol, ohne Führerschein, nicht eingetragene Fahrer
- Illegale Aktivitäten
- Fehlbedienung wie zu wenig Öl, falscher Kraftstoff/Luftdruck, Überladen etc.
- (Grobe) Fahrlässigkeit (gross negligence oder einfach nur negligence).
- Achtung: In USA/Kanada ist der Fahrlässigkeitsbegriff anders gefasst als hier in D/Ö/CH. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht in USA/Kanada.
- Oft auch, wenn nach einem Unfall der Fahrer von der Polizei verwarnt wurde.
Bitte macht euch klar, dass dies alles von euch durch Sorgfalt vermieden werden kann!
Also seid ausgeruht, lasst euch beim Rückwärtsfahren einweisen, überlegt, wo ihr fahrt, checkt regelmäßig das Fahrzeug.
Kommen wir zur beliebten Null-Selbstbehalt-Versicherung:
- Zunächst: Diese ist bei den lokalen Vermietern überhaupt nicht beliebt - diese Mieter verursachen wohl im Durchschnitt deutlich mehr Schäden als die mit Selbstbehalt.
- Diese Zusatzversicherung des Vermittlers tritt in Kraft, falls ein Selbstbehalt vor Ort gezahlt werden musste.
- Dieser Selbstbehalt wird anschließend, hier in D/Ö/CH, erstattet.
- WICHTIG: Alle Ausschlüsse gelten auch für die Null-Selbstbehalt-Versicherung
- --> Wenn keine Deckung in VIP/CDW --> dann auch kein Selbstbehalt --> also auch keine Erstattung !
Insgesamt ein deutlich anderes Bild als hier in D/Ö/CH ... die wichtigen Dinge sind abgedeckt, aber es ist eine deutliche höhere Vorsicht/Umsicht erforderlich. ("Dach kaputt, egal, ich habe ja Vollkasko" ... nein, das gibt es nicht!)
Unsere Empfehlungen:
- Sorgt für eine hohe Haftpflichtversicherungssumme. 2 mio € ist das Minimum.
- Die Uninsured Motorist Coverage ist in USA Pflicht.
- VIP/CDW ("Kasko"): Prüft den Deckungsumfang und die Ausschlüsse und entscheidet, ob ihr damit zurecht kommt.
- Besorgt euch von eurem Vermittler die Versicherungsbedingungen des Vermieters. Falls ihr die nicht auf der Webseite findet, fragt sie an!
Hier gibt es eine gute Übersichtstabelle über die Versicherungsbedingungen: Für USA bzw Kanada nach unten scrollen und auf "Alle Vermieter im Vergleich" klicken.
Egal wo ihr mietet, bedenkt immer, dass ihr wahrscheinlich keinesfalls einen mit Deutschland/Schweiz/Österreich vergleichbaren Versicherungsschutz genießt.
Jeder muss für sich entscheiden, ob und welches Risiko er eingehen möchte. Daher immer die Versicherungsbedingungen genau vergleichen, also das Paket aus Basisversicherung(en) des US/Canada-Vermieters und Zusatzversicherung(en) des hiesigen Vermittlers.