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Versicherung des WoMo unzureichend

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MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hi @all.

Fredy nannte ja schon die zum Teil noch härteren bzw. versteckteren Versicherungsbedingungen bei Mietwagen in USA.

Hier sind ja auch einige, die im südlichen Afrika Autos/Camper/Dachzelt mieten.

Was vielen nicht klar ist, dass
- es keinerlei Versicherungsschutz gibt bei Unfällen/schäden ohne gegnerisches Auto (Überschläge, Absaufen in Furten, Fahren in Dünen), bei Fahrten zwischen Sonnenuntergang und -aufgang, bei überhöhter Geschwindigkeit, (u.v.m.)
- und "Kasko" (auch hier nur ein Verzicht, also Waiver, mit Selbstbehalt) bei einfacher Fahrlässigkeit (und weitere Ausschlüsse) nicht besteht.

Ich fürchte, dass die berühmte deutsche "Vollkasko-Mentalität" in den meisten anderen Ländern völlig unbekannt und fremd ist ...

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

Ef_von_Iks
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Beigetreten: 28.02.2019 - 13:17
Beiträge: 706
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Ich fürchte, dass die berühmte deutsche "Vollkasko-Mentalität" in den meisten anderen Ländern völlig unbekannt und fremd ist ...

 

Vielleicht liegt es auch etwas daran, wie die Bevölkerung des eigenen Landes das sieht. In den USA haben die meisten Leute keine Kasko-Versicherung. Wenn das Auto ne Macke hat, dann hat es die eben. 

 

Gruß

Felix

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Felix

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Jedes große Abenteuer beginnt mit den Worten: Ich glaube ich kenn da 'ne Abkürzung.

 

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Auch wenn ich mit den Mietbedingungen bei allen grossen PKW und WoMo-Vermieter nicht ganz glücklich bin, so muss ich doch feststellen, dass es keine Versicherung gibt (auf jeden Fall in der Schweiz) die ohne Ausschlussgründe auskommt.

 

Hallo Fredy,

die Ausschluss-Kriterien kennen wir ja, die Frage ist ja nur, was ist jetzt "grob fahrlässig". Und das scheint bei den Womo-Vermietern halt für alle Schäden zu gelten, nicht nur für die wirklich "grob fahrlässig" herbeigeführten.

Dazu kommt, dass Dein Vergleich mit der Anmietung eines PKW nicht so ganz zieht. Denn bei einer PKW-Anmietung habe ich über meine Kreditkarte eine Vollkasko-Versicherung, die ich halt bei einem Womo nicht habe. Anscheinend sind die Kosten für ein Womo selbst einer Versicherung über KK zu hoch.

 

Beate

 

Panamera
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Beigetreten: 17.02.2018 - 17:32
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Fredy, hallo all, 

Fredys Hinweis, dass Vermittler keine Versicherung anbieten können, weil sie keine Fahrzeuge haben, ist nicht zutreffend. Das zeigen die VIP Versicherungen ebenso wie die KK Versicherungen. 

Die EU-Regelungen und die nationale Gesetzgebung sorgen für einen sehr hohen Verbraucherschutz in Europa, auch im Versicherungsbereich. Das sollte man nicht als "Vollkaskomentalität" diskreditieren. Jeder mag entscheiden, ob er das Risiko eines Kaskoschadens in unbegrenzter Höhe tragen will oder nicht.  Diese Entscheidung kann man aber nur treffen, wenn man die Umstände kennt. Das Problem ist, dass alle durch die Prospekte in den Glauben versetzt werden, sie seien versichert, obwohl das nicht stimmt. Noch mal: es geht nicht um grobe Fahrlässigkeit, sondern um jeden Unfall an dem man auch nur leicht fahrlässig selbst schuld ist. Auch dafür zahlt jeder WoMo Mieter selbst in voller Höhe. 

Viele Grüße 

Klaus 

MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
Beiträge: 7568
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Klaus,

ich wollte niemanden/nichts diskredieren mit der "Vollkaskomentalität". Es tut mir leid, wenn das falsch rüber gekommen ist.

Was ich meinte ist die Unterscheidung zwischen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit:

Zum einen fahren wir in Deutschland mit dem "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" tatsächlich in vielen Fällen gut.
Das kennt man in aller Regel im Ausland so nicht, dort ist praktisch immer die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert.

Zum anderen ist der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit für uns Bucher mehr als überraschend (und mMn überhaupt nicht in Ordnung!)
Hier müssen sich sowohl die Vermieter in USA/Kanada fragen lassen, ob das die Kunden mitmachen, wenn sie es (jetzt) gewahr werden.
(Anmerkung: Wie Fredy schrieb, sichert Roadbear wohl zu, dass einfache Fahrlässigkeit kein Ausschlussgrund ist.) 
Als auch die Vermittler (=Reisebüros) in Deutschland, die in einigen Fällen doch mehr Marketing als Information auf ihren Seiten haben. Ob das bereits ein Fall für den Verbraucherschutz ist, kann (und darf) ich nicht beurteilen.

Panamera schreibt:
Noch mal: es geht nicht um grobe Fahrlässigkeit, sondern um jeden Unfall an dem man auch nur leicht fahrlässig selbst schuld ist. Auch dafür zahlt jeder WoMo Mieter selbst in voller Höhe. 

Volle Zustimmung ... und das ist der Verdienst dieses Threads, diese "Klippe" (überhaupt nicht verniedlichend gemeint) herausgearbeitet zu haben.

Viele Grüße, Michael

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Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

MichaH
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Beigetreten: 24.08.2009 - 15:59
Beiträge: 1242
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Lieber Fredy,

ich schließ mich gern MichaAC`s Dank in Post #131 an. Ich verfolge diese Diskussion und Ausarbeitung zum Thema von Beginn an. Ja, ich muss gestehen, auch mir war das Versicherungsproblem bislang in dieser (möglichen) Folgenreichweite nicht so bewusst, wie es mir jetzt (gemacht) geworden ist.

Deshalb ein liebes Dankeschön von mir, das Du all` Deine guten Kontakte nutzt um aus erster Hand Informationen und ansatzweise Klarheit in diese Thematik zu bringen!!!

Freundliche Grüße aus dem Brandenburgischen von Micha

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Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8032
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo @ all

Ich danke für die lobenden Worte. Ich habe  bei der Recherche und Kommetare nicht an mich gedacht, mir waren die Bedingungen klar.

Bei jedem "Waiver" oder bei jeder  Versicherung gibt es irgendwelche Ausnahmen und Bedingungen. Jede Beurteilung ist schlussendlich eine "Ermessensfrage". Es gibt keine klare Grenze. Naturgemäss sind Schadensverursacher und Geschädigter meist nicht gleicher Meinung. Schlussendlich lässt sich das nur vor Gericht klären. Deshalb habe ich eine Rechtschutzversicherung (wobei auch diese Ausschlussregeln hat!)

Offensichtlich ist es aber nicht so, dass jeder Schaden am Mieter hängen bleibt.  Diverse Foris und auch ich haben gegenteilige Erfahrungen gemacht. Hingegen ist der Fall wie bei Hanne ein absoluter Ausnahmefall und ich hoffe, dass es so bleibt. Für mich war das grobfahrlässig und dieser Meinung ist auch ein spezialisierter Rechtsanwalt. (Dies gilt auch für die beiden andern Fälle die ich kenne "Apache Trail" + rammen der Ausfahrt in Middleburry. Der Fall "Apache Trail" ist nicht einmal Ermessensfrage sondern völlig klar) Trotzdem finde ich es gut, wenn auf die Risiken hingewiesen wird. So kann jeder selbst entscheiden wie er sich verhalten soll. Vreni und ich werden weiterhin mit WoMo, Jeep oder Jeep/Trailer in den USA unterwegs sein. Ich bin mir schon seit Jahren des (kleinen) Risikos bewusst - und bin bereit das in Kauf zu nehmen.

Uebrigens empfinde ich die Tendenz, jedes noch so kleine Risiko möglichst auf eine  Versicherung zu schieben und das Vehalten das zum Schaden führt, nicht in Frage zu stellen, schon als "Vollkaskomentalität" ohne das wertend zu meinen. Für mich ist einfach klar, dass man die Risiken kennen sollte um zu beurteilen ob man die eingehen will und kann. Und hier sind selbstverständlich auch die Vermittler in der Pflicht.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

RT-Treiber
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Beigetreten: 19.08.2013 - 14:11
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo,

Bei jedem "Waiver" oder bei jeder  Versicherung gibt es irgendwelche Ausnahmen und Bedingungen. Jede Beurteilung ist schlussendlich eine "Ermessensfrage". Es gibt keine klare Grenze.

soweit so gut

(Anmerkung: Wie Fredy schrieb, sichert Roadbear wohl zu, dass einfache Fahrlässigkeit kein Ausschlussgrund ist.) 

Dass Freddy diese Aussage erhalten hat bezweifel ich in keiner Weise, hilft aber auch nicht weiter, da nirgends definiert ist, was RB unter einfacher Fahrlässig zu versteht.

Für mich ist einfach klar, dass man die Risiken kennen sollte um zu beurteilen ob man die eingehen will und kann

Unterschreibe ich 100 pro, genau das ist di Krux.

Was mich viel mehr interessieren würde, wären Erfahrungen von Foris, die Schäden aufgrund von "einfacher" Fahrlässigkeit (letztlich ist jeder Schaden ohne Beteiligung Dritter fahrlässig und der eigenen Dusseligkeit zuzurechnen) hatten mit einigen tausend § Schaden, und wie diese von den jeweiligen Vermietern gehandelt wurden.

Gruß

Peter

 

 

Torsten
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Beigetreten: 12.08.2012 - 21:16
Beiträge: 1993
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hi,

nach dem wir wieder zu Hause sind, hab ich am vergangenen Wochenende etwas, was ich im Netz gesehen hatte, noch mal genauer recherchiert. Kurz: Die Problematik der "Damage Waiver" und der von den Vermietern (PKW wie WoMo) umfangreichen Ausschlusskriterien ist schon vor einiger Zeit aufgefallen. Im föderalen System der USA ist vieles Aufgabe der einzelnen Staaten und so variiert einiges von Bundesstaat zu Bundesstaat. Die "Insurance Comissioner" (regulieren die Versicherungsbranche) der US Bundesstaaten haben in ihrem Dachverband bereits 1996 einen Gesetzesvorschlag entworfen und einige Bundesstaaten haben entsprechende Gesetze erlassen.

Da ich vor 1-2 Jahren aus anderem Anlass mal wegen Gesetzen in Kalifornien recherchiert hatte, bin ich dort doch recht einfach fündig geworden. Der California Civil Code (sowas wie das Bürgerliche Gesetzbuch) hat speziell für den hier diskutierten Fall von Damage Waivern bei Mietfahrzeugen für mich recht eindeutige Regeln.

Vorab der Hinweis: ich bin weder Jurist noch Anwalt, ich/wir können keine Rechtsberatung geben! Es kann keine Beratung durch einen Fachanwalt für dieses Thema ersetzen!

Im California Civil Code, Divison 3, Part 4, Title 5, Chapter 1.5 geht es um "Rental Passenger Vehicle Transactions".

Ich zitiere mal einen Teil von 1939.09 und versuche durch Einrückung das ganze etwas verständlicher zu formatieren:

(a)

(1) Except as provided in subdivision (b), a damage waiver shall provide or, if not expressly stated in writing, shall be deemed to provide that the renter has no liability for damage, loss, loss of use, or a cost or expense incident thereto.

(2) Except as provided in subdivision (b), every limitation, exception, or exclusion to a damage waiver is void and unenforceable.

(b) A rental company may provide in the rental contract that a damage waiver does not apply under any of the following circumstances:

(1) Damage or loss results from an authorized driver’s (A) intentional, willful, wanton, or reckless conduct, (B) operation of the vehicle under the influence of drugs or alcohol in violation of Section 23152 of the Vehicle Code, (C) towing or pushing anything, or (D) operation of the vehicle on an unpaved road if the damage or loss is a direct result of the road or driving conditions.

(2) Damage or loss occurs while the vehicle is (A) used for commercial hire, (B) used in connection with conduct that could be properly charged as a felony, (C) involved in a speed test or contest or in driver training activity, (D) operated by a person other than an authorized driver, or (E) operated outside the United States.

(3) An authorized driver who has (A) provided fraudulent information to the rental company, or (B) provided false information and the rental company would not have rented the vehicle if it had instead received true information.

Für mich scheint das klar zu sein: Der Staat Kalifornien legt explizit fest, wie weit ein Vermieter bei den Ausschlüssen des "Damage Waiver" gehen darf. In Kalifornien darf der Vermieter "intentional", "willful", "wanton" und "reckless conduct" ausschliessen. Explizit nicht aufgeführt ist "negligence" (Fahrlässigkeit) und "gross negligence" (grobe Fahrlässigkeit). Wo genau juristisch in den USA die Grenze zwischen "negligance" und "reckless conduct" verläuft, kann ich nicht sagen, aber man findet mit Google & Co einige Seiten von Anwälten die das behandeln.

Nach 1939.01 (l) findet das Gesetz auch Anwendung auf Wohnmobile:

“Passenger vehicle” or “vehicle” means a “passenger vehicle” as defined in Section 465 of the Vehicle Code.

Section 465 des Vehicle Code enthält diesen Satz: "The term passenger vehicle shall include a housecar". Was ein Housecar ist definiert Section 362 des California Vehicle Code: "A house car is a motor vehicle originally designed, or permanently altered, and equipped for human habitation, or to which a camper has been permanently attached."

Wehrmutstropfen: 1939.01 definiert in (l) Mieten als solche mit weniger als 30 Tagen.

Ähnliche Regelungen habe ich auf die Schnelle noch in Colorado (Colorado Revised Statues CRS 6-1-201, CRS 6-1-204), Virginia (Virginia Collision Damage Waiver Act) und Massachusetts (General Laws, Part 1, Title XIV, Chapter 90, Section 32E1/2 )gefunden. NIcht bei allen gibt es eine zeitliche Beschränkung wie in Kalifornien.
Für andere Bundesstaaten bitte selbst Google bemühen, oder halt einen Anwalt der im betroffenen Staat zugelassen ist und mit der Thematik Erfahrung hat.

Vg
-Torsten
 

PS: Nein, ich habe nicht vor in Virginia ein WoMo zu mieten - hat private Gründe wink

Scout Womo-Abenteuer.de

Hanne
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Beigetreten: 26.05.2019 - 15:47
Beiträge: 10
Unfall mit Roadbear Wohnmobil in Seattle

Hallo,

zu unserem missglückten USA-Urlaub wollte ich mich nochmal zur aktuellen Lage melden. Obwohl wir den Unfallschaden in Höhe von €7500,00 vor Ort bezahlen mussten, haben wir heute von der Allianz-Versicherung 890,00 € (1000$) erstattet bekommen. Wenigstens etwas. Trotzdem bin ich mir noch immer nicht sicher, ob wir zu Recht die Reparaturkosten übernehmen mussten.

Die Aussage von Roadbear, dass ich meinen Mann beim Rückwärtsfahren hätte einweisen müssen ist Unsinn. Das es sich um einen Fahrfehler handelt ist unbestritten. Man fährt allerdings, wenn man einen Urlaub mit dem Wohnmobil verbringen möchte, nicht absichtlich gegen einen Ampelpfosten.

Es war einfach der Situation geschuldet. Gleich in einen Stau geraten, ungewohnte Fahrbedingungen, gewöhnen an das Fahrzeug, nach einem langen Flug trotz Übernachtung leicht gestresst. 

Wünsche allen Womo-Fans tolle Reisen, gute Fahrt und nochmal Danke für die vielen Beiträge.

Herzliche Grüße 

Hanne