die Haftpflichtversicherung benötigt man ja, wenn ich einem anderen einen Schaden zu füge.
Die Diskussion hier bezieht sich ja vor allem auf eine Kaskoversicherung. Also den Schaden, dem ich dem Mietwagen zu füge. Wie ist es hier bei Mietwagen?
Ich habe erste Antworten von Canusa und von CU-Camper erhalten. Bei Road Bear warte ich noch. Canusa ist direkt betroffen und CU haben mir ganz allgemein geantwortet. Bei Best Time weiss ich aus Gesprächen, wie dort der Stand ist. Zusätzlich habe ich mit meiner Schwiegertochter gesprochen die zwar Juristin ist, aber eher den Schwerpunkt „Strafrecht“ bearbeitet. Sie hat jedoch in ihrer Kanzlei einige Erkundigungen bei einem auf „Haftpflicht“ spezialisierten Anwalt eingeholt. Da wir den hier geschilderten Fall von „Hanne“ nicht genau kennen, sind die Auskünfte nur allgemeiner Natur.
Zuerst einmal schreiben die Vermittler in ihren Angeboten meist von „Vollkasko“ bzw. „Teilkasko“ weil das gebräuchliche Ausdrücke sind und deutschsprachige Kunden unter den Begriffen „CDW, LDW, Waiver“ nichts anfangen könnten. Unter dem Begriff „Haftungsverzicht“ verstehen sie eigentlich auch „Vollkasko“. Das tun sie auch in ihren Stellungnahmen. Hier reden wir nicht über Haftpflicht (Schäden an Anderen) sondern über Schäden am eigenen Fahrzeug.
Grundsätzlich ist ein Haftungsverzicht des Vermieters und eine Vollkaskoversicherung auch das Gleiche. Bei der Vollkasko-Versicherung übernimmt eine Versicherung gegen Gebühr das Risiko und beim Haftungsverzicht der Vermieter. Der Unterschied ist, dass bei Haftungsverzicht der Vermieter die Bedingungen festlegt und bei der Vollkaskoversicherung die Versicherungsgesellschaft. Das gilt nicht nur für RV sondern auch für PKW-Mieten in den USA.
Es ist aber auf keinen Fall so, dass bei einer Versicherung keine Bedingungen bestehen. (Man lese nur einmal eine beliebige AGB einer eurer Versicherungen) Auch bei einer Versicherungsgesellschaft die eine Vollkasko abschliesst bestehen immer Ausschlussgründe bei denen die Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Wer also betrunken fährt, ohne Fahrausweis, grobfahrlässig einen Schaden verursacht, die Bedingungen für den Gebrauch des Fahrzeugs nicht beachtet etc. etc. muss damit rechnen, dass er auf dem Schaden voll oder teilweise sitzen bleibt.
Beim Haftungsverzicht der Vermieter ist das ebenfalls so. Der Unterschied ist, dass es nicht transparent ist was der Vermieter unter „Fahrlässigkeit“ versteht. Die restlichen Ausschlussgründe sind meist völlig unbestritten. Um die Mieter zur Sorgfalt anzuhalten, wurde ein Selbstbehalt von 1000$ vor Jahren eingeführt. Als Verkaufsargument schliessen die Vermittler bei der Allianz eine 0-Euro-Selbstbehaltversicherung ab. Die Vermieter sind darüber nicht ganz so glücklich, weil dadurch die präventive Wirkung (Achtung ich muss die ersten 1000$ selbst bezahlen) völlig wegfällt. Allerdings ist es so, dass die Selbstbehaltversicherung nur greift, wenn es um einen grundsätzlich gedeckten Schaden geht.
Was ist also zu tun? Jeder Mieter soll die Mietbedingungen der Vermieter gründlich lesen. Diese werden von den Vermittlern als Link eigentlich immer zur Verfügung gestellt. Bei Unklarheiten soll man nachfragen. (Wie ist das genau gemeint, was versteht man unter …) Man darf sich nicht nur auf das „Prospektdeutsch“ der Vermittler verlassen – die wollen etwas verkaufen, auch das Kleingedruckte lesen und nicht nur die Ueberschriften. Ganz wichtig: Man behandle den Mietgegenstand so wie man sein eigenes Eigentum behandeln würde. Meist fahren die Mieter im Alltag nicht mit einem 7 Tonnen-Gefährt, das Handling ist schon etwas anders – speziell in einer Stadt und zu Beginn. Ein US-Amerikaner hat mir einmal gesagt : „“slowly, slowly“ und das kann ich nur unterstreichen.
Es ist aber auch so, dass die Vermittler an zufriedenen Kunden interessiert sind. Auch die Vermieter möchten Kunden die wieder bei ihnen mieten. Die Vermittler versuchen daher die Vermieter dazu zu bewegen, die Bedingungen moderat auszulegen. So steht z.B. ausdrücklich bei Road Bear bei den Ausschlüssen:
bei Befahren von Straßen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen – aufCampingplätzen besteht jedoch Versicherungsschutz
Damages where the customer is showing gross negligence (was als grobfahrlässig zu übersetzen ist
Kommen wir nun zum Fall „Hanne“. Lt. den uns vorliegenden Informationen kommt Nicole (meine Schwiegertochter mit ihrem Kollegen) zum Schluss, dass hier „grobfahrlässiges“ Handeln nicht auszuschliessen ist. Die Schilderung von Hanne :
- Verpassen der Einfahrt zu einem Supermarkt
- Trotzdem versuchen die Einfahrt zu fahren
- Bemerken, dass es nicht reicht
-Versuchen zu bremsen und verwechseln des Brems- mit dem Gaspedal
- Dadurch ungebremst in einen Poller
Der Haftpflichtexperte kommt zum Schluss, dass in einem solchen Fall die Grobfahrlässigkeitsannahme vertreten werden kann. Unabhängig davon ob eine Versicherungsgesellschaft (Vollkaskoversicherung) oder der Vermieter (CDW) entscheidet. Und ja Matthias (aufStand) im extemen Fall (betrunken gefahren, grobe Fahrlässigkeit, fahren ohne Fahrausweis etc. stehst Du mit einem selbst zu zahlenden Schaden von 50‘000 oder mehr da, ob mit VK oder CDW.
Was kann das Forum tun? Bei den Vermittlern darauf hinwirken, dass die Vemieter ausdrücklich nur noch „Grobfahrlässigkeit“ ausschliessen und nicht den „Gummiartikel“ Fahrlässigkeit anwenden. Leider ist es so, dass die Vermieter etwas gebrannte Kinder sind. Es ist fast unglaublich welche Ratschläge den Foris auch hier schon gegeben wurden, um sich von der Verantwortung zu drücken. Trotzdem wäre das wichtig. Zusätzlich würde ich es sinnvoll finden wenn in den FAQ‘s deutlich auf die Problematik der Ausschlussgründe hingewiesen wird. Als ich noch im Vorstand war, haben wir uns dagegen entschieden. Vielleicht war das ein Fehler.
Und noch etwas : In Kanada sind die gesetzlichen Regelungen anders, das ist mit den USA nicht vergleichbar.
Und hier noch die Stellungnahme von Canusa:
Vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der wir sehr gerne Stellung beziehen.
Der Fall der Familie ist uns gut bekannt und wir standen sowohl vor Ort als auch nach der Reise mit Ihnen und auch mit Road Bear in Kontakt.
Was der Familie widerfahren ist, bedauern wir wirklich sehr - so soll ein Urlaub natürlich nicht verlaufen. Zur bestmöglichen Unterstützung standen wir im regen Austausch zu Road Bear. Nach eingängiger Prüfung des Falls wurde uns von Road Bear mitgeteilt, dass der Schaden durch die unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs entstanden ist. Ein solcher Fall ist nicht durch die VIP Versicherung abgedeckt.
Grundsätzlich kann ich Ihnen jedoch bestätigen, dass alle Vermieter, die wir unseren Kunden anbieten, ihre Fahrzeuge mit einer Kaskoversicherung absichern.
Für eine weitere Absicherung unserer Kunden, schließen wir eine Zusatzhaftpflichtversicherung sowie die von Ihnen bereits angesprochene Nullselbstbehalt-Versicherung (CDW) ab. Letztere greift Hand in Hand mit der vom Vermieter abgeschlossenen Kaskoversicherung und deckt den Selbstbehalt ab, der im Schadenfall von den Mietern getragen werden muss. Da es in diesem Fall zu keiner Regulierung des Schadens durch die Versicherung von Road Bear kam, greift leider unsere Zusatzversicherung nicht.
Selbstverständlich ist es uns sehr wichtig, unsere Kunden über die jeweiligen Versicherungsbedingungen der Vermieter aufzuklären. Bereits vor Buchung können Kunden die Bedingungen detailliert auf unserer Homepage nachlesen (z.B. von Road Bear https://www.canusa.de/wohnmobile/vermieter-usa-kanada/road-bear-rv#Mietbedingungen ).
Aber auch während des Beratungs- und Buchungsprozesses stehen unsere erfahrenen Reiseberater unseren Kunden zur Seite, um weitere Fragen zu klären.
Mit den Reiseunterlagen erhält jeder Kunde zusätzlich die Mietbedingungen in ausgedruckter Form.
Die genaue Definition der Fahrlässigkeit wird von den Versicherungen der Vermieter festgelegt. Wir als Reiseveranstalter haben hier leider keinen Einfluss auf die Regulierung eines Falls unserer Kunden. Unsere langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Wohnmobil-Vermietern in Nordamerika zeigt uns , dass Fälle, wie der der Familie W., nur äußerst selten vorkommen und die meisten Schäden durch die Kaskoversicherungen der Vermieter und durch unsere Zusatzversicherungen abgedeckt sind.
Sollten sich diesbezüglich noch weitere Fragen ergeben, melden Sie sich gerne bei uns.
und hier die von CU-Camper
Hallo Fredy
da es sich bei dem im Forum geschilderten Fall nicht um unsere Kundin handelt, kann ich nicht im Detail darauf eingehen. Ich kann dir lediglich allgemein sagen, wie es sich mit den Versicherungen bei uns verhält.
Die Fahrzeuge, die über CU | Camper gebucht werden können, werden alle vom Vermieter selbst und nicht von uns versichert, da sie sich ja nicht in unserem Besitz befinden.
Jedes Fahrzeug ist vom Vermieter mit einer Kaskoversicherung abgesichert. Die Versicherungsbedingungen werden den Kunden vor Ort ausgehändigt und lassen sich zusätzlich auch schon vor der Reise in den Mietbedingungen nachlesen.
Bei uns sind die Mietbedingungen in gut verständlichem Deutsch formuliert und nicht in "Versicherungssprech".
Ganz unten in unserer PDF steht deutlich, was nicht versichert ist bzw. was eben zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt. Was genau unter Fahrlässigkeit fällt, wird also von der jeweiligen Versicherung festgelegt.
Fälle wie oben beschrieben sind bei uns bisher nicht vorgekommen.
Weitere Informationen zu dem Versicherungsschutz bei Buchungen über uns findest du hier:
Selbstbehalt und Zusatzhaftpflichtversicherung sind dabei weitere Themen, haben aber grundsätzlich erstmal nichts mit dem Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit durch die Kaskoversicherung zu tun. Der Selbstbehalt wird z.B. nur dann durch die Null-Selbstbehalt-Versicherung erstattet, wenn es sich um einen Schaden handelt, bei dem die Kaskoversicherung greift.
Viele Grüße
Ich werde sicher weitere Schreiben erhalten da ich auf die Problematik CDW oder Versicherung hingewiesen habe und RB sich sicher auch noch melden wird.
Mat frëndleche Gréiss, Claude
Scout Womo-Abenteuer.de
______________________________________
In the end, it’s not the years in your life that count. It’s the life in your years.
Ich komme mit den Road Bear Bedingungen nicht klar,es werden sich hier alle Möglichkeiten offen gehalten.Einmal wird geschrieben das die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert ist und bei der Einzelauflistung steht plötzlich,dass die Fahrlässigkeit nicht versichert ist.Ja was denn jetzt nu? Oder stehe ich alleine auf der Leitung?
Ich bin ja auch nicht der Hellste, aber für mich ist das jetzt doch klar. Wenn ich innerhalb kürzester Zeit entscheide, ach Scheiß irgendwie schaffe ich noch die Auffahrt, wird schon gut gehen, wenn ich die unbefestigte Straße doch nehme oder ähnliche Situationen, dann ist das vor allem juristisch Fahrlässig. Dann hilft keine Haftpflicht und schon gar nicht die Kasko.
Liebe Grüße aus Berlin,
Thomas
Locker bleiben, Ball flach halten dann wird es ein perfekter Womourlaub
was du schilderst ist vermutlich grob fahrlässig und wäre definitiv nicht versichert.Aber es gibt auch schon fahrlässige Situationen,welche zu so einem Unfall führen könnten. Und das ist der Punkt es wird bei Road Bear einmal von grob fahrlässig und dann wiederum nur von fahrlässig geschrieben. Und dazwischen können Welten liegen!
Moin Sebastian;
Ist ja für mich das kuriose. Da geht's:
Liebe Grüße aus Berlin,
Thomas
Locker bleiben, Ball flach halten dann wird es ein perfekter Womourlaub
Hallo ihr beiden,
die Haftpflichtversicherung benötigt man ja, wenn ich einem anderen einen Schaden zu füge.
Die Diskussion hier bezieht sich ja vor allem auf eine Kaskoversicherung. Also den Schaden, dem ich dem Mietwagen zu füge. Wie ist es hier bei Mietwagen?
Liebe Grüße
Sebastian
Hallo zusammen
Ich habe erste Antworten von Canusa und von CU-Camper erhalten. Bei Road Bear warte ich noch. Canusa ist direkt betroffen und CU haben mir ganz allgemein geantwortet. Bei Best Time weiss ich aus Gesprächen, wie dort der Stand ist. Zusätzlich habe ich mit meiner Schwiegertochter gesprochen die zwar Juristin ist, aber eher den Schwerpunkt „Strafrecht“ bearbeitet. Sie hat jedoch in ihrer Kanzlei einige Erkundigungen bei einem auf „Haftpflicht“ spezialisierten Anwalt eingeholt. Da wir den hier geschilderten Fall von „Hanne“ nicht genau kennen, sind die Auskünfte nur allgemeiner Natur.
Zuerst einmal schreiben die Vermittler in ihren Angeboten meist von „Vollkasko“ bzw. „Teilkasko“ weil das gebräuchliche Ausdrücke sind und deutschsprachige Kunden unter den Begriffen „CDW, LDW, Waiver“ nichts anfangen könnten. Unter dem Begriff „Haftungsverzicht“ verstehen sie eigentlich auch „Vollkasko“. Das tun sie auch in ihren Stellungnahmen. Hier reden wir nicht über Haftpflicht (Schäden an Anderen) sondern über Schäden am eigenen Fahrzeug.
Grundsätzlich ist ein Haftungsverzicht des Vermieters und eine Vollkaskoversicherung auch das Gleiche. Bei der Vollkasko-Versicherung übernimmt eine Versicherung gegen Gebühr das Risiko und beim Haftungsverzicht der Vermieter. Der Unterschied ist, dass bei Haftungsverzicht der Vermieter die Bedingungen festlegt und bei der Vollkaskoversicherung die Versicherungsgesellschaft. Das gilt nicht nur für RV sondern auch für PKW-Mieten in den USA.
Es ist aber auf keinen Fall so, dass bei einer Versicherung keine Bedingungen bestehen. (Man lese nur einmal eine beliebige AGB einer eurer Versicherungen) Auch bei einer Versicherungsgesellschaft die eine Vollkasko abschliesst bestehen immer Ausschlussgründe bei denen die Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Wer also betrunken fährt, ohne Fahrausweis, grobfahrlässig einen Schaden verursacht, die Bedingungen für den Gebrauch des Fahrzeugs nicht beachtet etc. etc. muss damit rechnen, dass er auf dem Schaden voll oder teilweise sitzen bleibt.
Beim Haftungsverzicht der Vermieter ist das ebenfalls so. Der Unterschied ist, dass es nicht transparent ist was der Vermieter unter „Fahrlässigkeit“ versteht. Die restlichen Ausschlussgründe sind meist völlig unbestritten. Um die Mieter zur Sorgfalt anzuhalten, wurde ein Selbstbehalt von 1000$ vor Jahren eingeführt. Als Verkaufsargument schliessen die Vermittler bei der Allianz eine 0-Euro-Selbstbehaltversicherung ab. Die Vermieter sind darüber nicht ganz so glücklich, weil dadurch die präventive Wirkung (Achtung ich muss die ersten 1000$ selbst bezahlen) völlig wegfällt. Allerdings ist es so, dass die Selbstbehaltversicherung nur greift, wenn es um einen grundsätzlich gedeckten Schaden geht.
Was ist also zu tun? Jeder Mieter soll die Mietbedingungen der Vermieter gründlich lesen. Diese werden von den Vermittlern als Link eigentlich immer zur Verfügung gestellt. Bei Unklarheiten soll man nachfragen. (Wie ist das genau gemeint, was versteht man unter …) Man darf sich nicht nur auf das „Prospektdeutsch“ der Vermittler verlassen – die wollen etwas verkaufen, auch das Kleingedruckte lesen und nicht nur die Ueberschriften. Ganz wichtig: Man behandle den Mietgegenstand so wie man sein eigenes Eigentum behandeln würde. Meist fahren die Mieter im Alltag nicht mit einem 7 Tonnen-Gefährt, das Handling ist schon etwas anders – speziell in einer Stadt und zu Beginn. Ein US-Amerikaner hat mir einmal gesagt : „“slowly, slowly“ und das kann ich nur unterstreichen.
Es ist aber auch so, dass die Vermittler an zufriedenen Kunden interessiert sind. Auch die Vermieter möchten Kunden die wieder bei ihnen mieten. Die Vermittler versuchen daher die Vermieter dazu zu bewegen, die Bedingungen moderat auszulegen. So steht z.B. ausdrücklich bei Road Bear bei den Ausschlüssen:
Kommen wir nun zum Fall „Hanne“. Lt. den uns vorliegenden Informationen kommt Nicole (meine Schwiegertochter mit ihrem Kollegen) zum Schluss, dass hier „grobfahrlässiges“ Handeln nicht auszuschliessen ist. Die Schilderung von Hanne :
- Verpassen der Einfahrt zu einem Supermarkt
- Trotzdem versuchen die Einfahrt zu fahren
- Bemerken, dass es nicht reicht
-Versuchen zu bremsen und verwechseln des Brems- mit dem Gaspedal
- Dadurch ungebremst in einen Poller
Der Haftpflichtexperte kommt zum Schluss, dass in einem solchen Fall die Grobfahrlässigkeitsannahme vertreten werden kann. Unabhängig davon ob eine Versicherungsgesellschaft (Vollkaskoversicherung) oder der Vermieter (CDW) entscheidet. Und ja Matthias (aufStand) im extemen Fall (betrunken gefahren, grobe Fahrlässigkeit, fahren ohne Fahrausweis etc. stehst Du mit einem selbst zu zahlenden Schaden von 50‘000 oder mehr da, ob mit VK oder CDW.
Was kann das Forum tun? Bei den Vermittlern darauf hinwirken, dass die Vemieter ausdrücklich nur noch „Grobfahrlässigkeit“ ausschliessen und nicht den „Gummiartikel“ Fahrlässigkeit anwenden. Leider ist es so, dass die Vermieter etwas gebrannte Kinder sind. Es ist fast unglaublich welche Ratschläge den Foris auch hier schon gegeben wurden, um sich von der Verantwortung zu drücken. Trotzdem wäre das wichtig. Zusätzlich würde ich es sinnvoll finden wenn in den FAQ‘s deutlich auf die Problematik der Ausschlussgründe hingewiesen wird. Als ich noch im Vorstand war, haben wir uns dagegen entschieden. Vielleicht war das ein Fehler.
Und noch etwas : In Kanada sind die gesetzlichen Regelungen anders, das ist mit den USA nicht vergleichbar.
Und hier noch die Stellungnahme von Canusa:
und hier die von CU-Camper
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Sebastian
Hier die Terms von Hertz. (Ist bei allen ungefähr gleich o b Alamo, Avis, Budget etc.) Das ist praktisch daselbe wie bei den RV's
https://www.hertz.com/rentacar/reservation/reviewmodifycancel/templates/...
Herzliche Grüsse,
Fredy
Lieber Fredy
Danke, Danke ? für deine unermüdlichen Bemühungen für uns Foris ?.
Grüße vom Wanderparadies Elba ?? auch von Gabi.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hi Fredy
vielen DANK !!
Mat frëndleche Gréiss, Claude
Scout Womo-Abenteuer.de
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In the end, it’s not the years in your life that count. It’s the life in your years.
Lieber Fredy,
vielen Dank für deine Informationen, auch an deine Schwiegertochter. Wir sind sehr interessiert an der Antwort von Roadbear.
Liebe Grüße
Susanne
Scout Womo-Abenteuer.de
Reiseberichte
Ich komme mit den Road Bear Bedingungen nicht klar,es werden sich hier alle Möglichkeiten offen gehalten.Einmal wird geschrieben das die grobe Fahrlässigkeit nicht versichert ist und bei der Einzelauflistung steht plötzlich,dass die Fahrlässigkeit nicht versichert ist.Ja was denn jetzt nu? Oder stehe ich alleine auf der Leitung?
Moin Carsten,
Ich bin ja auch nicht der Hellste, aber für mich ist das jetzt doch klar. Wenn ich innerhalb kürzester Zeit entscheide, ach Scheiß irgendwie schaffe ich noch die Auffahrt, wird schon gut gehen, wenn ich die unbefestigte Straße doch nehme oder ähnliche Situationen, dann ist das vor allem juristisch Fahrlässig. Dann hilft keine Haftpflicht und schon gar nicht die Kasko.
Liebe Grüße aus Berlin,
Thomas
Locker bleiben, Ball flach halten dann wird es ein perfekter Womourlaub
Hallo Thomas,
was du schilderst ist vermutlich grob fahrlässig und wäre definitiv nicht versichert.Aber es gibt auch schon fahrlässige Situationen,welche zu so einem Unfall führen könnten. Und das ist der Punkt es wird bei Road Bear einmal von grob fahrlässig und dann wiederum nur von fahrlässig geschrieben. Und dazwischen können Welten liegen!