Könntest du auch mal fragen,wie es bei einem Unfall bei plötzlichen Wintereinbruch aussieht.Ist es dann Fahrlässig wenn ich meine Fahrt bei starken Schnee fortsetze und ich dann verunfalle.
Bei den von dir geschilderten Bedingungen hast du von vornherein (zumindest bei RB) schlechte Karten. Ich habe dieses Jahr bei der Überführung das erste mal unterschreiben müssen dass ich zur Kenntnis genommen habe,
1. RB stellt bei Überführungen Schneeketten (entgeltlich) zur Verfügung, da bei befahren bestimmter Strecken das mitführen Pflicht ist.
2. Obwohl Schneekette zum Mitführen zur Verfügung gestellt werden, entfällt der RB-Versicherungsschutz bei Fahren mit Schneeketten .
Bei den berichteten Zahlungen scheint es sich ausschließlich um Kulanzleistungen im niedrigen Bereich zu handeln. Das ist keinerlei Lösung für einen verläßlichen Versicherungsschutz oder einen fairen Haftungsausschluss. Jede und jeder sollte sich im Klaren sein, dass er auf eigenes Risiko fährt. Das sollte man vielleicht an Verbrauchersendungen herantragen, damit eine zutreffende Information von Urlaubern stattfindet.
Wir hatten 2017 ein Wohnmobil von Canadream gebucht und haben jetzt für diesen Herbst erneut eins bei Canadream. Als ich das hier alles gelesen habe, habe ich mich etwas gewundert, denn ich hatte die Mietbedingungen und den Versicherungsschutz bei Canadream genau durchgelesen und da ist mir so etwas nicht aufgefallen. Ich habe daraufhin auf der Seite von Canadream geschaut und den aktuellen Insurance Coverage Plan gefunden. Dort ist eine Tabelle angegeben, wieviel Selbstbeteiligung man in welchem Fall zu zahlen hat. Das ist auch unabhängig ob fahrlässig oder nicht.
Desweiteren habe ich mal bei der Versicherung meiner Kreditkarte angefragt, bisher aber noch keine Rückmeldung bekommen. Ich habe eine MercedesCard Gold und in den Versicherungsbedingungen ist immer nur die Rede von "Mietfahrzeug" bei der Zusatz-Kasko-Versicherung. Damit wäre man zumindest bis 75.000€ abgesichert.
Ich glaube, dass es bei den Kreditkarten immer irgendwo noch den Zusatz gibt, dass Wohnmobile und Wohnwagen nicht unter den Versucherungsschutz fallen. Ist zumindest bei der Mastercard Gold und der Amex Platinum so.
Habe auch gestern nochmal in die Bedingungen von Apollo geschaut und, Überraschung, auch hier sind Schäden, die aus Fahrlässigkeit entstehen, NICHT versichert.
das hört sich ja mehr oder weniger bei allen Vermietern gleich an.Dem Ganzen ist in all den Jahren nur zu wenig Beachtung gescheckt worden, weil bis heute, zum Glück, nichts größeres passiert ist.
Soviel ich in all den Jahren mitbekommen habe,lesen die Vermieter und Reiseveranstalter in den Foren mit,oder sind sogar selber angemeldet und werden diese Diskussion zur Kenntnis nehmen.Es wird nicht in ihrem Interesse sein,dass aus versicherungstechnischen Gründen von einer Wohnmobilbuchung abgesehen wird. Es müsste doch machbar sein,eine Versicherung zu finden,welche einen ausreichenden Schutz anbietet,ich wäre auch dazu bereit einiges dafür mehr zu bezahlen.
Versicherungen oder faire Haftungsbeschränkungen werden wohl nur angeboten, wenn sie auch nachgefragten werden. Das scheint schon deshalb nicht der Fall zu sein, da die Prospekte den Endruck vermitteln, das sei bereits so. Sehr Viele haben sicher auch gar keine Lust sich damit zu beschäftigen. Verbrauchersendungen oder etwa Finanztest könnten den erforderlichen öffentlichen Druck auf die Anbieter erzeugen.
Ich glaube, dass es bei den Kreditkarten immer irgendwo noch den Zusatz gibt, dass Wohnmobile und Wohnwagen nicht unter den Versucherungsschutz fallen.
Das stimmt, allerdings nur für die Kasko-Versicherung. Die erhöhte Haftpflicht hat man (oder zumindest wir mit unserer KK) auch für Womos.
Was mir nicht bewust war, der Betrag beinhaltet ja auch den Mietausfall für die Dauer der Reparatur.
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Gerd,
ja, so ist es. Der Gutachter bzw. die Mechaniker haben eine Reparaturzeit von 14 Tagen angenommen.
Heute haben wir von der Allianz eine Mail bekommen, den Beleg für die tatsächliche Belastung der Kreditkarte und die Konto-Daten mitzuteilen.
Werde berichten, ob wir doch noch etwas zurück bekommen und das Ganze nochmal vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
Liebe Grüße Hanne
Hallo Carsten,
Bei den von dir geschilderten Bedingungen hast du von vornherein (zumindest bei RB) schlechte Karten. Ich habe dieses Jahr bei der Überführung das erste mal unterschreiben müssen dass ich zur Kenntnis genommen habe,
1. RB stellt bei Überführungen Schneeketten (entgeltlich) zur Verfügung, da bei befahren bestimmter Strecken das mitführen Pflicht ist.
2. Obwohl Schneekette zum Mitführen zur Verfügung gestellt werden, entfällt der RB-Versicherungsschutz bei Fahren mit Schneeketten .
Gruß
Peter
Bei den berichteten Zahlungen scheint es sich ausschließlich um Kulanzleistungen im niedrigen Bereich zu handeln. Das ist keinerlei Lösung für einen verläßlichen Versicherungsschutz oder einen fairen Haftungsausschluss. Jede und jeder sollte sich im Klaren sein, dass er auf eigenes Risiko fährt. Das sollte man vielleicht an Verbrauchersendungen herantragen, damit eine zutreffende Information von Urlaubern stattfindet.
Viele Grüße
Klaus
Ich klinke mich mal in das Thema ein:
Wir hatten 2017 ein Wohnmobil von Canadream gebucht und haben jetzt für diesen Herbst erneut eins bei Canadream. Als ich das hier alles gelesen habe, habe ich mich etwas gewundert, denn ich hatte die Mietbedingungen und den Versicherungsschutz bei Canadream genau durchgelesen und da ist mir so etwas nicht aufgefallen. Ich habe daraufhin auf der Seite von Canadream geschaut und den aktuellen Insurance Coverage Plan gefunden. Dort ist eine Tabelle angegeben, wieviel Selbstbeteiligung man in welchem Fall zu zahlen hat. Das ist auch unabhängig ob fahrlässig oder nicht.
Zum Canadream insurance coverage plan
Desweiteren habe ich mal bei der Versicherung meiner Kreditkarte angefragt, bisher aber noch keine Rückmeldung bekommen. Ich habe eine MercedesCard Gold und in den Versicherungsbedingungen ist immer nur die Rede von "Mietfahrzeug" bei der Zusatz-Kasko-Versicherung. Damit wäre man zumindest bis 75.000€ abgesichert.
Gruß
Felix
Gruß
Felix
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Jedes große Abenteuer beginnt mit den Worten: Ich glaube ich kenn da 'ne Abkürzung.
Ich glaube, dass es bei den Kreditkarten immer irgendwo noch den Zusatz gibt, dass Wohnmobile und Wohnwagen nicht unter den Versucherungsschutz fallen. Ist zumindest bei der Mastercard Gold und der Amex Platinum so.
Habe auch gestern nochmal in die Bedingungen von Apollo geschaut und, Überraschung, auch hier sind Schäden, die aus Fahrlässigkeit entstehen, NICHT versichert.
LG, Jani
Guten Morgen,
das hört sich ja mehr oder weniger bei allen Vermietern gleich an.Dem Ganzen ist in all den Jahren nur zu wenig Beachtung gescheckt worden, weil bis heute, zum Glück, nichts größeres passiert ist.
Soviel ich in all den Jahren mitbekommen habe,lesen die Vermieter und Reiseveranstalter in den Foren mit,oder sind sogar selber angemeldet und werden diese Diskussion zur Kenntnis nehmen.Es wird nicht in ihrem Interesse sein,dass aus versicherungstechnischen Gründen von einer Wohnmobilbuchung abgesehen wird. Es müsste doch machbar sein,eine Versicherung zu finden,welche einen ausreichenden Schutz anbietet,ich wäre auch dazu bereit einiges dafür mehr zu bezahlen.
Guten Morgen,
Versicherungen oder faire Haftungsbeschränkungen werden wohl nur angeboten, wenn sie auch nachgefragten werden. Das scheint schon deshalb nicht der Fall zu sein, da die Prospekte den Endruck vermitteln, das sei bereits so. Sehr Viele haben sicher auch gar keine Lust sich damit zu beschäftigen. Verbrauchersendungen oder etwa Finanztest könnten den erforderlichen öffentlichen Druck auf die Anbieter erzeugen.
Das stimmt, allerdings nur für die Kasko-Versicherung. Die erhöhte Haftpflicht hat man (oder zumindest wir mit unserer KK) auch für Womos.
Beate
Ja, Beate, ich meinte natürlich die Kaskoversicherung. Also bietet auch die KK leider keinen Schutz bei Schäden am eigenen woMo.
LG, Jani