das eine Problem ist natürlich die Transparenz - und da möchte ich ganz besonders danken, dass CU hier deutliche Verbesserungen plant. Der Fairness halber möchte ich erwähnen, dass (m.E.) Camperbörse bereits jetzt schon sehr transparent ist,
Das Kernproblem ist aber doch der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit in vielen Versicherungsbedingungen vor Ort. Zur Verdeutlichung: in Deutschland ist das für Kfz-Haftpflicht und -Kasko gesetzlich verboten!
Nach unseren Recherchen: in vielen Bundesstaaten in USA ebenfalls, Kalifornien zum Beispiel.
Und der Hinweis, dass „bisher ja noch kein Fall passiert ist“ (weil die Vermieter sich eben aus Kulanz nicht auf die vertragliche Fahrlässigkeit berufen) ... mmmh ... das finde ich doch sehr unbefriedigend. (Und mit Verbraucherschutz, wie ich ihn kenne, nicht vereinbar. Das findet der deutsche und der kalifornische Gesetzgeber aber anscheinend auch nicht.)
Was also tun? Vor Ort einen Vertrag nicht unterschreiben? Es drauf ankommen lassen und im Schadensfall in USA klagen? Oder den deutschen Vermittler versuchen zu belangen? Alles sehr unschön, nicht wirklich mit Urlaubsfreude verträglich, und bzgl. Erfolgsaussichten sehr fraglich.
Was können wir - Womo-Abenteuer - tun, außer dass dieser Thread hier für Öffentlichkeit sorgt?
Einschub: Wir, Vorstand und Scouts, sind Privatpersonen, mit begrenzten zeitlichen Ressourcen, formal und auch finanziell gar nicht in der Lage, hier mehr als informierend tätig zu werden. Und das - Informieren - ist schon nicht ohne, man denke nur, wenn Informationen hier falsch oder veraltet sind. Und damit meine ich nicht mal so sehr die rechtlichen Risiken (die es aber auch gibt), sondern den Zeitaufwand um auf Beschwerden, Korrekturverlangen etc. reagieren zu müssen.
Wir werden die „Versicherungsproblematik“ in die FAQ aufnehmen (mit dem klaren Zusatz, dass jeder selbst sich um die in seinem Buchungsfall gültigen Bedingungen kümmern muss). Dabei auch Statements von Vermietern und Vermittlern verlinken, die diese uns für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Ähnlich wie wir es für das Thema Führerschein gemacht haben.
Zusätzlich werden wir Vermieter und Vermittler mailen, auf die FAQ und diesen Thread verweisen.
Dabei unsere Hoffnung ausdrücken, dass in den Bedingungen auf die „Einrede von einfacher Fahrlässigkeit“ verzichtet wird (so der juristische Fachausdruck).
Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir hierdurch ein bisschen bewegen können.
schon einmal guter Ansatz. Hilft aber der Mehrzahl der Mieter nicht, die einmal buchen und diese Webseite gar nicht kennen. Am besten wäre, das Risiko ähnlich wie im Haftplichtbereich durch deutsche Versicherer abzusichern. Da sind die Vermittler gefragt.
Hilft aber der Mehrzahl der Mieter nicht, die einmal buchen und diese Webseite gar nicht kennen.
die nutzen aber größtenteils auch einen europäischen Vermittler und werden, im Idealfall, auf deren Hompage auf die Problematik zumindestens hingewiesen.
Ich finde gut wenn man die Vermittler und Vermieter anspricht. Allerdings ist zu bedenken, dass lt Definition :
Eine gesetzlicheDefinition für grobe Fahrlässigkeit gibt es nicht. Sie wird immer in jenen Fällen angenommen, in denen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt von einer Person in sehr hohem Maße außer Acht gelassen worden ist. Auch, wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sind, wird von „grober Fahrlässigkeit“ gesprochen.
Ich kenne keinen Fall - und ich vermute es gibt auch keinen - bei dem viel Geld geflossen ist und keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Wenn es keine klare Abrenzung gibt, so bleibt es immer eine Ermessensfrage. Und die Handlungen wider den Mietvertrag fallen auch raus.
"grobe Fahrlässigkeit" meinte ich nicht - die ist meines Wissens in USA/Kanada immer ausgeschlossen.
In meinem Beitrag #173 ging es (mir) nur um die "einfache Fahrlässigkeit" --> Ich habe das Wort "einfach" oben noch einmal ergänzt, damit es nicht missverständlich ist.Zumindest in Deutschland ist die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit mittlerweile durch unzählige Gerichtsurteile ziemlich klar. (Es gibt immer mal wieder ein neues Urteil, wenn neue Sachverhalte/Technologien etc. dazu kommen. So ist z.B. Handybenutzung im Auto mittlerweile eindeutig grob fahrlässig.)
Ähnlich wird es in USA sein - die haben ja auch ein reges gerichtliches Treiben. Aber sicher wird es nicht so klar sein wie in Deutschland.
Das Problem ist, dass "einfache Fahrlässigkeit" eben alles ist. Es gibt praktisch keinen Unfall, den man durch noch größere Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Und hier vertraglich auf Kulanz angewiesen zu sein, ist ... nennen wir es mal ... "ungewohnt".
Es geht uns um einfache Fahrlässigkeit. Und hier ist der (deutsche) Mieter gewohnt, dass diese mitversichert ist.
a. Darauf muss hingeweisen werden, von den Vermittlern, dass dies ggfs. in USA/Kanada nicht so ist.
b. Die sollte auch in USA mitversichert sein. (In Kalifornien ist das sogar gesetzlich so - insofern verstoßen die beiden hier zitierten Bedingungen (Graner und Roadbear) offensichtlich sogar bei Anmietung in Kalifornien gegen die dortigen Gesetze!)
c. Und schließlich sollten die von den Vermittlern abgeschlossenen Zusatzversicherungen auf die Einrede von einfacher Fahrlässigkeit verzichten. Mein Wissensstand dazu ist: Das müssen die sogar nach deutschen Recht (einfache Fahrlässigkeit darf bei Kfz-Versicherungen nicht ausgeschlossen werden).
--------------
Ich bin aber ganz bei dir und sehe das auch so: Eine Grauzone wird immer bleiben.
(Und dass die US-Vermieter die Nullselbstbehaltversicherung der Vermittler überhaupt nicht mögen, muss man nach den genannten Statistiken auch verstehen: Diese Mieter verursachen im Mittel ja anscheinend die deutlich höheren Schäden. Das sagt mir letztens auch der Hertz-Vermieter in England: "We will stop to accept German renters with zero-access-insurance." Schade - wie wohl oft - einige wenige nutzen etwas an sich Gutes über Gebühr aus :-( )
Was ich mir icht sicher bin - ich werde bei Gelegenheit Nicole fragen, habe sie aber in letzter Zeit etwas gar belastet - ist, wie die gesetzliche Grundlage z.B. in Kalifornien ist, wenn es eben gar keine Versicherung gibt. Irgend etwas hat es ja zu bedeuten, wenn die Vermieter ausdrücklich schreiben "CDW is not insurance".
Aber so oder so ist es für die Vermittler und Vermieter vorteilhaft, wenn sie auf die Einrede der "einfachen Fahrlässigkeit" verzichten. Eigentlich wäre das ja einfach. Sie müssten nur "negligence" durch "gros negligence" ersetzen.
b. Die sollte auch in USA mitversichert sein. (In Kalifornien ist das sogar gesetzlich so - insofern verstoßen die beiden hier zitierten Bedingungen (Graner und Roadbear) offensichtlich sogar bei Anmietung in Kalifornien gegen die dortigen Gesetze!)
nur fürs Protokoll ,die neuen Graners haben ihren Firmensitz in Las Vegas.
auch Dir und den Scouts im Hintergrund einen gaaaanz herzlichen Dank für Arbeit zu diesem komplexen Thema ?.
einfache Fahrlässig:
b. Die sollte auch in USA mitversichert sein. (In Kalifornien ist das sogar gesetzlich so - insofern verstoßen die beiden hier zitierten Bedingungen (Graner und Roadbear) offensichtlich sogar bei Anmietung inKalifornien gegen die dortigen Gesetze!)
Dann müsste es ja eigentlich unterschiedliche Contracts ( je nach US Staat) bei CA, Best Time RV, Apollo und den anderen geben. ?
Moin
hoffe die anderen Vermieter ziehen auch nach und informieren ihr potentiellen Kunden „verständlicher“.
Wer zukünftig CDW und die möglichen Folgen nicht offen darlegt, handelt m.E. fahrlässig.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo zusammen,
das eine Problem ist natürlich die Transparenz - und da möchte ich ganz besonders danken, dass CU hier deutliche Verbesserungen plant. Der Fairness halber möchte ich erwähnen, dass (m.E.) Camperbörse bereits jetzt schon sehr transparent ist,
Das Kernproblem ist aber doch der Ausschluss von einfacher Fahrlässigkeit in vielen Versicherungsbedingungen vor Ort. Zur Verdeutlichung: in Deutschland ist das für Kfz-Haftpflicht und -Kasko gesetzlich verboten!
Nach unseren Recherchen: in vielen Bundesstaaten in USA ebenfalls, Kalifornien zum Beispiel.
Und der Hinweis, dass „bisher ja noch kein Fall passiert ist“ (weil die Vermieter sich eben aus Kulanz nicht auf die vertragliche Fahrlässigkeit berufen) ... mmmh ... das finde ich doch sehr unbefriedigend. (Und mit Verbraucherschutz, wie ich ihn kenne, nicht vereinbar. Das findet der deutsche und der kalifornische Gesetzgeber aber anscheinend auch nicht.)
Was also tun? Vor Ort einen Vertrag nicht unterschreiben? Es drauf ankommen lassen und im Schadensfall in USA klagen? Oder den deutschen Vermittler versuchen zu belangen? Alles sehr unschön, nicht wirklich mit Urlaubsfreude verträglich, und bzgl. Erfolgsaussichten sehr fraglich.
Was können wir - Womo-Abenteuer - tun, außer dass dieser Thread hier für Öffentlichkeit sorgt?
Wir werden die „Versicherungsproblematik“ in die FAQ aufnehmen (mit dem klaren Zusatz, dass jeder selbst sich um die in seinem Buchungsfall gültigen Bedingungen kümmern muss). Dabei auch Statements von Vermietern und Vermittlern verlinken, die diese uns für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Ähnlich wie wir es für das Thema Führerschein gemacht haben.
Zusätzlich werden wir Vermieter und Vermittler mailen, auf die FAQ und diesen Thread verweisen.
Dabei unsere Hoffnung ausdrücken, dass in den Bedingungen auf die „Einrede von einfacher Fahrlässigkeit“ verzichtet wird (so der juristische Fachausdruck).
Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir hierdurch ein bisschen bewegen können.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Hallo zusammen,
schon einmal guter Ansatz. Hilft aber der Mehrzahl der Mieter nicht, die einmal buchen und diese Webseite gar nicht kennen. Am besten wäre, das Risiko ähnlich wie im Haftplichtbereich durch deutsche Versicherer abzusichern. Da sind die Vermittler gefragt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus
Moin Klaus,
die nutzen aber größtenteils auch einen europäischen Vermittler und werden, im Idealfall, auf deren Hompage auf die Problematik zumindestens hingewiesen.
Gruss Volker
Hallo zusammen
Ich finde gut wenn man die Vermittler und Vermieter anspricht. Allerdings ist zu bedenken, dass lt Definition :
Ich kenne keinen Fall - und ich vermute es gibt auch keinen - bei dem viel Geld geflossen ist und keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Wenn es keine klare Abrenzung gibt, so bleibt es immer eine Ermessensfrage. Und die Handlungen wider den Mietvertrag fallen auch raus.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy,
"grobe Fahrlässigkeit" meinte ich nicht - die ist meines Wissens in USA/Kanada immer ausgeschlossen.
In meinem Beitrag #173 ging es (mir) nur um die "einfache Fahrlässigkeit" --> Ich habe das Wort "einfach" oben noch einmal ergänzt, damit es nicht missverständlich ist.Zumindest in Deutschland ist die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit mittlerweile durch unzählige Gerichtsurteile ziemlich klar. (Es gibt immer mal wieder ein neues Urteil, wenn neue Sachverhalte/Technologien etc. dazu kommen. So ist z.B. Handybenutzung im Auto mittlerweile eindeutig grob fahrlässig.)
Ähnlich wird es in USA sein - die haben ja auch ein reges gerichtliches Treiben. Aber sicher wird es nicht so klar sein wie in Deutschland.
Das Problem ist, dass "einfache Fahrlässigkeit" eben alles ist. Es gibt praktisch keinen Unfall, den man durch noch größere Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Und hier vertraglich auf Kulanz angewiesen zu sein, ist ... nennen wir es mal ... "ungewohnt".
Es geht uns um einfache Fahrlässigkeit. Und hier ist der (deutsche) Mieter gewohnt, dass diese mitversichert ist.
a. Darauf muss hingeweisen werden, von den Vermittlern, dass dies ggfs. in USA/Kanada nicht so ist.
b. Die sollte auch in USA mitversichert sein. (In Kalifornien ist das sogar gesetzlich so - insofern verstoßen die beiden hier zitierten Bedingungen (Graner und Roadbear) offensichtlich sogar bei Anmietung in Kalifornien gegen die dortigen Gesetze!)
c. Und schließlich sollten die von den Vermittlern abgeschlossenen Zusatzversicherungen auf die Einrede von einfacher Fahrlässigkeit verzichten. Mein Wissensstand dazu ist: Das müssen die sogar nach deutschen Recht (einfache Fahrlässigkeit darf bei Kfz-Versicherungen nicht ausgeschlossen werden).
--------------
Ich bin aber ganz bei dir und sehe das auch so: Eine Grauzone wird immer bleiben.
(Und dass die US-Vermieter die Nullselbstbehaltversicherung der Vermittler überhaupt nicht mögen, muss man nach den genannten Statistiken auch verstehen: Diese Mieter verursachen im Mittel ja anscheinend die deutlich höheren Schäden. Das sagt mir letztens auch der Hertz-Vermieter in England: "We will stop to accept German renters with zero-access-insurance." Schade - wie wohl oft - einige wenige nutzen etwas an sich Gutes über Gebühr aus :-( )
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Moin Fredy,
da hast du wohl leider Recht.
Aber zumindestens das sollte doch aus der Hompage bzw den AGBs der Vermittler klar hervorgehen.
Wenn er das gelesen und verstanden hat kann und muß jeder potentielle Mieter selber entscheiden was er macht.
Gruss Volker
Hallo Michael und Volker
Ich glaube wir sind uns sehr einig.
Was ich mir icht sicher bin - ich werde bei Gelegenheit Nicole fragen, habe sie aber in letzter Zeit etwas gar belastet - ist, wie die gesetzliche Grundlage z.B. in Kalifornien ist, wenn es eben gar keine Versicherung gibt. Irgend etwas hat es ja zu bedeuten, wenn die Vermieter ausdrücklich schreiben "CDW is not insurance".
Aber so oder so ist es für die Vermittler und Vermieter vorteilhaft, wenn sie auf die Einrede der "einfachen Fahrlässigkeit" verzichten. Eigentlich wäre das ja einfach. Sie müssten nur "negligence" durch "gros negligence" ersetzen.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Moin Michael,
nur fürs Protokoll ,die neuen Graners haben ihren Firmensitz in Las Vegas.
Gruss Volker
Moin Michael
auch Dir und den Scouts im Hintergrund einen gaaaanz herzlichen Dank für Arbeit zu diesem komplexen Thema ?.
einfache Fahrlässig:
Dann müsste es ja eigentlich unterschiedliche Contracts ( je nach US Staat) bei CA, Best Time RV, Apollo und den anderen geben. ?
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014