Bei Moturis steht in den allgemeinen Bedingungen :
3.3 Customer Responsibility with CDW = Collision Damage Waiver and VIP = Vacation Interruption Protection (included in daily rental rates)
In the event of loss or damage to vehicle while on rent, whether or not due to the fault of customer, customer’s responsibility for direct and accidental loss (including theft and vandalism) or damage to the vehicle is unlimited. That is, customer is responsible for all lossor damage.
All daily rental rates for all vehicles include Collision Damage Waiver (CDW) and Vacation Interruption Protection (VIP). With CDW and VIP, the customer’s responsibility for accidental damage, theft and vandalism (police report is required) to the vehicle is reduced to USD 1,000.00 per occurrence.
Ich verstehe das so, dass der Mieter grundsätzlich für Schäden am Fahrzeug haftet. Bei Unfällen (inkl. Diebstahl und Vandalismus beschränkt Moturis die Haftung auf 1000$.
Ich treffe aber in den nächsten Tagen den Moturis Chef und werde das genauer abklären. Ich weiss aber, dass Moturis - wie alle Vermieter - keine Kaskoversicherung abschliesst (viel zu teuer) und einfach auf die Haftung über 1000$ verzichtet.
Tatsächlich habe ich das Thema Versicherungen bei meinem Treffen angesprochen.
Mit einem kleinen Lächeln hat man mir erklärt, dass die AGB's von ausgebiufften Anwälten so ausformuliert sind (und zwar bei allen Vermietern), dass der Mieter eigentlich gar keine Rechte hat.
Nun wird die Sache selbstverstänlich nicht so heiss gegessen wie gekocht. Die Vermieter wollen ja im Geschäft bleiben. Als werden sie den "Grobfahrlässigkeits-Artikel" nur anwenden wenn jedermann bei der Schilderung der Ereignisses denkt : "oh wie konnte der nur ....."
Bie Tornadowarnungen wo man annehmen muss oder weiss, dass diese Warnungen gehört wurden bzw. der Mieter gewarnt wurde, zahlt die Schäden der Mieter. In der Regel aber verzichtet der Vermieter auf die Haftung der Mieter.
Alles klar? - wohl nicht ganz, - aber ganz sicher ist nur der Tod
Der Tornadofall war jetzt mehr theoretisch gemeint.
Selbstverständlich bringt man sich in Sicherheit wenn man von einem Tornado überrascht wird und dann trägt der Vermieter auch den Schaden. Wer aber bei einer Tornadowarnung für ein Gebiet ganz bewusst in dieses Gebiet fährt, handelt grobfahrlässig und müsste dann auch den Schaden tragen. Ernstens müsste der Vermieter diese Blödheit auch beweisen können und zweitens nehme ich nicht an, dass jemand von Euch so dumm ist.
Hallo Gerd,
ich war dieses Jahr am Rand eines Tornado Watch Randgebietes!
Viele Grüße
Knut
Scout Womo-Abenteuer.de
Aus technischen Gründen befindet sich der Rest der Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.
Hallo Senf
Bei Moturis steht in den allgemeinen Bedingungen :
Ich verstehe das so, dass der Mieter grundsätzlich für Schäden am Fahrzeug haftet. Bei Unfällen (inkl. Diebstahl und Vandalismus beschränkt Moturis die Haftung auf 1000$.
Ich treffe aber in den nächsten Tagen den Moturis Chef und werde das genauer abklären. Ich weiss aber, dass Moturis - wie alle Vermieter - keine Kaskoversicherung abschliesst (viel zu teuer) und einfach auf die Haftung über 1000$ verzichtet.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy,
hattes du schon die Gelegenheit das Thema abzuklären?
Viele Grüße
Knut
Scout Womo-Abenteuer.de
Aus technischen Gründen befindet sich der Rest der Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.
Hallo Senf
Tatsächlich habe ich das Thema Versicherungen bei meinem Treffen angesprochen.
Mit einem kleinen Lächeln hat man mir erklärt, dass die AGB's von ausgebiufften Anwälten so ausformuliert sind (und zwar bei allen Vermietern), dass der Mieter eigentlich gar keine Rechte hat.
Nun wird die Sache selbstverstänlich nicht so heiss gegessen wie gekocht. Die Vermieter wollen ja im Geschäft bleiben. Als werden sie den "Grobfahrlässigkeits-Artikel" nur anwenden wenn jedermann bei der Schilderung der Ereignisses denkt : "oh wie konnte der nur ....."
Bie Tornadowarnungen wo man annehmen muss oder weiss, dass diese Warnungen gehört wurden bzw. der Mieter gewarnt wurde, zahlt die Schäden der Mieter. In der Regel aber verzichtet der Vermieter auf die Haftung der Mieter.
Alles klar? - wohl nicht ganz, - aber ganz sicher ist nur der Tod
Herzliche Grüsse,
Fredy
Hallo Fredy,
vielen Dank für die Info!
Also so ganz glaube ich das dann nicht, wenn es zu einem Totalschaden kommt, würde ich als Vermieter nicht verzichten. Jedenfalls nicht komplett.
Viele Grüße
Knut
Scout Womo-Abenteuer.de
Aus technischen Gründen befindet sich der Rest der Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.
Bei Elementarschäden haftet keiner! Auch nicht der Mieter! ?
Das sagt auch RB ! und CA !
Also bei Tornados nicht das Wohnmobil, sonden sich selbt in Sichheit bringen!
(Ich war mir da vorher nicht ganz sicher.)
Liebe Grüße Gerd
PS. Fred, bei anderer Ansicht bitte eine PN:
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo zusammen
Der Tornadofall war jetzt mehr theoretisch gemeint.
Selbstverständlich bringt man sich in Sicherheit wenn man von einem Tornado überrascht wird und dann trägt der Vermieter auch den Schaden. Wer aber bei einer Tornadowarnung für ein Gebiet ganz bewusst in dieses Gebiet fährt, handelt grobfahrlässig und müsste dann auch den Schaden tragen. Ernstens müsste der Vermieter diese Blödheit auch beweisen können und zweitens nehme ich nicht an, dass jemand von Euch so dumm ist.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Gestern in Nebraska
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >