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Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Frage zum Führerschein

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olympic-fan
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Beigetreten: 29.10.2015 - 13:59
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Frage zum Führerschein

Hallo,

nachdem ich mich nun auf verschiedenen Portalen nach Angeboten für unsere Reise umgesehen habe, bin ich auf folgendes Problem gestoßen: Ich werde wohl die meiste Zeit fahren und besitze leider nur den "neuen" Führerschein Klasse B, nicht aber den "alten" Klasse 3, also fehlt mir C1. Bei einer Suche hier im Forum bin ich auf die Aussage gestoßen, dass man mit unserem PKW-Führerschein (egal ob B oder 3) in den USA ein RV jeder Größe mieten kann.

Nun war ich bei camperboerse und da steht für ein Motorhome C19-22: Benötigter Führerschein

Gültige nationale Fahrerlaubnis, die das Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5,66 t erlaubt, z.B.: Deutscher Führerschein Klasse 3 bzw. C1.

Also darf ich lt dieser Aussage kein C 19-22 mieten.

Bei trans-amerika-reisen steht: Für die Anmietung jedes der von uns angebotenen Wohnmobile reicht ein normaler gültiger PKW-Führerschein Ihres Herkunftslandes aus (z.B. Klasse 3 oder Klasse B). Die Zulässigkeit richtet sich nicht nach dem Gesamtgewicht, für das der nationale PKW-Führerschein gültig ist.

Zwei verschiedene Aussagen, obwohl der Vermieter beide Male gleich war, nämlich Road Bear. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Hängt das vom Anbieter ab, über den man bucht? Die Bestimmungen müssten doch eigentlich immer gleich sein. Darf ich ein C 19-22 mit Klasse B fahren oder nicht?

Viele Grüße

Roman

MichaelAC
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Beigetreten: 25.08.2009 - 19:11
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RE: Frage zum Führerschein

Hi Roman,

Wir kennen keinen Fall, wo Klasse B nicht ausgereicht hat.

Wenn du hier in der Suche "Führerschein" eingibst, wirst du dich in die Tiefen der formalen Grauzonen und Widersprüche einlesen können. Ich habe manchmal den Eindruck, das ist wie mit dem Verbot, "das Fahrzeug in Wüstengegenden einsetzen zu dürfen".

 

Viele Grüße, Michael

Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann

olympic-fan
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Beigetreten: 29.10.2015 - 13:59
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RE: Frage zum Führerschein

Das heißt, es ist noch nicht vorgekommen, dass jemand in Amerika bei der WoMo Übergabe stand und Probleme aufgrund seines Klasse B Führerscheins bekommen hat?

Es steht halt so zB bei camperboerse im Kleingedruckten zum Fahrzeug...

Bienchen
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Beigetreten: 22.10.2015 - 20:18
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RE: Frage zum Führerschein

Ich hatte gestern wegen einer anderen Sache mit Camperbörse telefoniert und da würde ich auch gefragt, welchen Führerschein ich habe. Es gibt wohl eine neue Gesetzgebung, die für das Fahren von WoMos einen Klasse 3/C1 Führerschein vorschreibt. Da wird camperböerse aber wohl noch eine Info an Ihre Kunden rausschicken. Es bezieht sich wohl nicht auf die Größe des WoMos, sondern wegen des Gewichts und es gilt nicht nur für z.B. RB sondern für alle Anbieter. Ich habe dann gefragt, ob diejenigen, die einen "neuen" Führerschein hätten dann gar nicht buchen fahren dürfen bzw. das WoMo gar nicht übergeben bekommen, da hieß es ja.

olympic-fan
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Beigetreten: 29.10.2015 - 13:59
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RE: Frage zum Führerschein

Genauso hatte ich das bei der Camperbörse aus den Details auch rausgelesen. Es geht um das Gewicht des Fahrzeugs, und ich brauche einen Führerschein, mit dem ich Fahrzeuge bis 5,66 t fahren darf. und das ist nicht B sondern C1.

Das sind schlechte Nachrichten. ;-/ Ich wollte ja schon die kleinste C-Klasse nehmen. Was bleibt denn dann noch, was max 3,5 t wiegt?

Babsy
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Beigetreten: 28.02.2014 - 19:20
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RE: Frage zum Führerschein

Also ich muss sagen das ich auf Nummer sicher gehe und einen Internationalen dabei habe. Schon 2014 gemacht. Denn ich lese fast überall das er empfohlen wird. Es gibt scheinbar auch Staaten wie Georgia in dem es ohne int. FS gar nicht erlaubt ist zu fahre. Der int. FS kostet nur 16 Euro und gilt 3 Jahre. Ich würde es jederzeit wieder machen um auf Nummer sicher zu gehen! Was die Klassen angeht habe ich nichts gefunden auch nicht bei der Botschaft oder änlichen Seiten.

Schönen Tag noch Babsy

Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!

Aurelius Augustinus(354-430)

Bienchen
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Beigetreten: 22.10.2015 - 20:18
Beiträge: 65
RE: Frage zum Führerschein

Babsy, ein internationaler Führerschein sagt nichts zur Klasse die Du fahren darfst. Es Apollo/StarRV fordern sogar explizit einen internationalen Führerschein, sonst kann es sein, dass Du das WoMo nicht bekommst. 

worum es aktuell aber geht, dass für das Mieten von WoMos seit neusten ein deutscher Klasse 3/C1-Führerschein vorliegen muss. Das heißt alle ab 1981 geborenen, die den Standardführerschein gemacht haben dürfen nur bis 3,5t fahren, also die wenigsten WoMos, da die schwerer sind. 

Das ist wohl auch keine reine USA-Bestimmung, sondern gilt überall. 

Mich bin jetzt dann auf die Info gespannt, die unser Vermittler schickt, wobei mein Mann und ich beide noch den rosa Lappen haben und somit dafür uns kein Thema ist. 

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
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RE: Frage zum Führerschein

Hallo zusammen

Der Schweizer Führerschein erlaubt generell nur 3,5t (ausser man hat die Lastwagenprüfung)

Ich hatte jedoch noch nie Schwierigkeiten diesbezüglich (dafür bei einem Unfall als der Internationale verlangt wurde). Eigentlich alle üblichen WoMo's in den USA haben mehr als 3,5 aber auch mehr als 5,66t

Wer sich richtig Sorgen macht, darf generell keinen WoMo-Urlaub in den USA machen - schon weil die Versicherungssummen bei schweren Unfällen viel zu niedrig sind und die Bedingungen viel zu restriktiv.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

olympic-fan
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Beigetreten: 29.10.2015 - 13:59
Beiträge: 87
RE: Frage zum Führerschein

Also ich würde das WoMo ja durchaus auch mit Klasse B fahren, aber wenn schon die Übernahme an der Führerscheinproblematik scheitern würde, ware das etwas ungünstig.

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8111
Mietbedingungen Camperbörse

Führerschein

Es ist in der Eigenverantwortung der Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht und zum Fahren eines solchen Fahrzeugs berechtigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die erforderliche Führerscheinklasse finden Sie in unserer Web-seite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.



In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf.

Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden.



Führerscheine der Klasse 3, die später umgeschrieben wurden (Plastikkarte statt alter Papierführerschein), haben zusätzlich zur Berechtigung der Klasse B die Führerschein-Klasse C1 erhalten, die das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zGG erlaubt. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Füh-rerschein-Klasse C gefahren werden.



Die neue PKW-Führerschein-Klasse B des EU-Führerscheins gilt hingegen nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG. Wer also keinen umgeschriebenen PKW-Führerschein hat, sondern von vornherein bei der Fahrprüfung den neuen PKW-Führerschein-Klasse B erworben hat, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG eine zusätzliche Berechtigung.



Der ehemalige DDR-Führerschein sowie ein vorläufiger Führerschein werden nicht akzeptiert.



An der Reichweite dieser Berechtigungen ändert sich bei der Nutzung des nationalen Führerscheins im Ausland nichts. Auflagen und Beschränkungen, die in Form von Schlüsselzahlen der Europäischen Union in den (Karten)Führerschein eingetragen wurden, sind auch im Ausland zu beachten. Das gilt selbst dann, wenn das jeweilige Urlaubsland für seine eigenen Einwohner andere Gewichtsklassen festgelegt haben sollte.





Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes. Das Bußgeld bzw. die Strafe kann die camperboerse dem Kunden nicht abnehmen. camperboerse haftet auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung.





Kunden mit Führerscheinen, die nicht in Deutschland erworben wurden, bitten wir, sich in ihrem Heimatland über die landesspezifischen Bestimmungen zu informieren, ob ihre Fahrerlaubnis das Fahren eines Fahrzeugs aus der jeweiligen Gewichtsklasse erlaubt.



Wichtig für Sie: Bitte stellen Sie für sich sicher, ob Sie die ausreichende Fahrerlaubnis besitzen.

https://www.camperboerse.de/usa/road_bear/mietbedingungen_1516.htm?mid=4&date=01.05.2015

 

Gruss Volker

 

 

caba
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Beigetreten: 11.10.2015 - 17:12
Beiträge: 46
RE: Frage zum Führerschein

Ich bin gerade ein bisschen geschockt und zittere um meinen nächsten Womo-Urlaub. Ist habe vor 2 Wochen ein Womo gemietet und da war von diesen Bedienungen noch überhaupt keine Rede. Ist diese angeblich NEUE Regelung nur für Deutschland oder auch für die Schweiz. Weiss da jemand Bescheid?

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