Das Mail von der Camperbörse habe ich auch bekommen (RoadBear Buchung für Ostern 2016 Las Vegas - San Francisco):
Sehr geehrte/r Kundin/e,
die optimale Beratung und die Sicherheit unserer Kunden sind für uns von enormer Bedeutung. Um dies sicherzustellen und um die ungetrübte Urlaubsfreude unserer Kunden zu gewährleisten, wenden wir uns mit folgender wichtigen Mitteilung an Sie.
Fahrerlaubnisse für Camperbuchungen:
Die DER Touristik (camperboerse ist eine Marke der DER Touristik) empfiehlt allen Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht.
Leider befinden sich zu diesem Thema anderslautende Informationen im Internet oder auch in Brancheninfos. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs finden Sie in unserer Webseite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.
Hintergrund:
In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf.
Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahr-zeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden.
Führerscheine der Klasse 3, die später umgeschrieben wurden (Plastikkarte statt alter Papierführerschein), haben zusätzlich zur Berechtigung der Klasse B die Führerschein-Klasse C1 erhalten, die das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zGG erlaubt. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse C gefahren werden.
Die neue PKW-Führerschein-Klasse B des EU-Führerscheins gilt hingegen nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG. Wer also keinen umgeschriebenen PKW-Führerschein hat, sondern von vornherein bei der Fahrprüfung den neuen PKW-Führerschein-Klasse B erworben hat, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG eine zusätzliche Berechtigung.
An der Reichweite dieser Berechtigungen ändert sich bei der Nutzung des nationalen Führerscheins im Ausland nichts. Auflagen und Beschränkungen, die in Form von Schlüsselzahlen der Europäischen Union in den (Karten)Führerschein eingetragen wurden, sind auch im Ausland zu beachten. Das gilt selbst dann, wenn das jeweilige Urlaubsland für seine eigenen Einwohner andere Gewichtsklassen festgelegt haben sollte.
Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Wichtig für Sie:
Bitte stellen Sie für sich sicher, ob Sie die ausreichende Fahrerlaubnis besitzen.
Kunden mit Führerscheinen, die nicht in Deutschland erworben wurden, bitten wir, sich in ihrem Heimatland über die landesspezifischen Bestimmungen zu ihrer jeweiligen Führerscheingültigkeit zu informieren.
Information zu Ihrer bestehenden Camperbuchung
Sofern Sie die ausreichende Fahrerlaubnis haben, ist für Sie alles in Ordnung und kein Handlungsbedarf.
Was ist wenn ich nicht die erforderliche Führerscheinklasse habe?
Frage: Warum informiert nur die DER Touristik über das Thema? Antwort: Wir als Veranstalter dürfen mit anderen Veranstaltern keine Absprachen treffen. Allerdings lag dieses Thema dem Rechtsausschuß des DRV (Deutscher ReiseVerband) zur Bearbeitung bereits vor und wurde nun kurzfristig veröffentlicht. In Kenntnis dessen sind wir verpflichtet, Sie als unsere Kunden aktuell darauf hinzuweisen, was wir mit diesem Schreiben an Sie nun nachweislich tun!
Frage: Was ist wenn ich dennoch mit einem nicht gültigen Führerschein die Reise antrete? Wer haftet? Antwort: Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Das Bußgeld bzw. die Strafe können wir unseren Kunden nicht abnehmen. Wir haften auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung.
Frage: Kann ich kostenlos umbuchen/stornieren? Antwort: Ja, dies betrifft alle in derselben Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Frage: Bis wann? Antwort: Binnen 2 Wochen, max. bis 4 Wochen nach Erhalt dieser Führerscheininformation.
Frage: Kann ich kostenlos stornieren wenn die Zusatzfahrer nicht die erforderliche Führerscheinklasse haben? Antwort: Sofern mind. 2 Fahrer inklusive dem Buchenden die notwendige Berechtigung haben, ist ein kostenloser Storno/Umbuchung ausgeschlossen. Frage: Bis wann? Antwort: Binnen 2 Wochen, max. bis 4 Wochen nach Erhalt dieser Führerscheininformation.
Frage: Bekomme ich als Kunde von den Vermietern trotzdem das gebuchte Fahrzeug? Antwort: Zur dieser Frage können wir keine Aussage machen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht wissentlich an einem Regelverstoß beteiligen dürfen. Wir können unsere Kunden nur auf die Prüfung seiner Fahrerlaubnis hinweisen, mit dem Hinweis, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten werden darf. Und daß bei Verstößen Strafen drohen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
• Alles andere ist die Eigenverantwortung des Kunden.
Wichtig für Sie:
Bitte stellen Sie für sich sicher, ob Sie die ausreichende Fahrerlaubnis besitzen.
Frage: In der camperboerse Webseite steht aber teilweise noch eine andere Information als in der jetzigen Mitteilung. Was ist denn korrekt? Antwort: Die Inhalte unserer Webseite konnten diesbezüglich ad hoc noch nicht so schnell an Stellen gleichzeitig aktualisiert werden, sie werden jedoch umgehend auf diesen Informationsstand gebracht.
Was mir nicht ganz klar ist - warum kommt das jetzt hoch? Diese unterschiedlichen FS-Klassen gibt es ja schon lange, und die Gesetze in den USA haben sich nicht verändert. Wie bei den Postern oben steht in meinen Mietbedingungen unter Führerschein, dass der EU-Führerschein Klasse B ausreicht - für einen RV der Klasse C27-30 - also definitiv über 3,5T...
Wenn es stimmt, dass die Berechtigung (z.B. max 3,5 Tonnen) auch für Anmietungen im Ausland gilt (und das scheint mir erstmal einleuchtend), war das in der Vergangenheit eine "Grauzone", die niemanden interessiert hat, und nun hat sich der Rechtsausschuss des DRV aus heiterem Himmel damit befasst?
Bin jedenfalls gespannt auf die offizielle Reaktion von RB - da in der Regel Zusatzversicherungen über deutsche Veranstalter / Versicherer bestehen, für die definitiv die dt. Beschränkungen gelten, dürfte das Thema noch ordentlich Staub aufwirbeln.
Ich denke die Anbieter haben auch ein berechtigtes Interesse das zu klären hängt doch auch einiges an Umsatz für die daran. Sollte sich offiziell bestätigen was hier schon geschrieben ist so dürften wohl eine Vielzahl Urlauber nicht mehr die WoMos anmieten.
In der Tat hat es ja bisher noch niemanden Interessiert welche Klasse der FS hat. LKW werden in Zukunft wohl nur eine verschwindend geringe Anzahl an Leuten besitzen.
Ohne Verlängerung sei der Führerschein nicht mehr gültig. Wer trotzdem fährt, mache sich strafbar und müsse mit einem hohen Bußgeld oder sogar Freiheitsentzug rechnen. Besitzer die ihn nur privat nutzen, müssten alle fünf Jahre ein Attest vom Arzt und eins vom Augenarzt bei der Führerscheinstelle einreichen.
Das habe ich nicht getan, da es früher nicht notwendig war.
das ist im Grund richtig, betrifft aber nicht alle Lkw-Führerscheininhaber.
Alle die vor ettlichen Jahren (ich meine, die Gesetzesänderung war so um 1998-2000) den Führerschein Klasse 2 gemacht haben,
können ihn ohne Verlängerung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres nutzen, soweit dies nur zum privaten Nutzen dient
(z.B. großer Wohnwagen).
Alle die danach den Schein erworben haben, müssen, wie von dir geschrieben, die Gesundheitsuntersuchungen alle 5 Jahre erneuern.
Erst ab 50 müssen alle Altersklassen alle 5 Jahre eine Augen- und körperliche Gesundheitsüberprüfung nachweisen
Wer den Schein gewerblich nutzt, muss seit ein paar Jahren die 5 Module des BKrFQG alle 5 Jahre nachweisen, und erhält dafür die Prüfnummer 95 im Führerschein.
Moin,
was stand denn drin?
Gruss Volker
Das Mail von der Camperbörse habe ich auch bekommen (RoadBear Buchung für Ostern 2016 Las Vegas - San Francisco):
Sehr geehrte/r Kundin/e,
die optimale Beratung und die Sicherheit unserer Kunden sind für uns von enormer Bedeutung. Um dies sicherzustellen und um die ungetrübte Urlaubsfreude unserer Kunden zu gewährleisten, wenden wir uns mit folgender wichtigen Mitteilung an Sie.
Fahrerlaubnisse für Camperbuchungen:
Die DER Touristik (camperboerse ist eine Marke der DER Touristik) empfiehlt allen Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht.
Leider befinden sich zu diesem Thema anderslautende Informationen im Internet oder auch in Brancheninfos. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs finden Sie in unserer Webseite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.
Wichtig für Sie:
Bitte stellen Sie für sich sicher, ob Sie die ausreichende Fahrerlaubnis besitzen.
Kunden mit Führerscheinen, die nicht in Deutschland erworben wurden, bitten wir, sich in ihrem Heimatland über die landesspezifischen Bestimmungen zu ihrer jeweiligen Führerscheingültigkeit zu informieren.
Information zu Ihrer bestehenden Camperbuchung
Sofern Sie die ausreichende Fahrerlaubnis haben, ist für Sie alles in Ordnung und kein Handlungsbedarf.
Was ist wenn ich nicht die erforderliche Führerscheinklasse habe?
Frage: Warum informiert nur die DER Touristik über das Thema?
Antwort: Wir als Veranstalter dürfen mit anderen Veranstaltern keine Absprachen treffen. Allerdings lag dieses Thema dem Rechtsausschuß des DRV (Deutscher ReiseVerband) zur Bearbeitung bereits vor und wurde nun kurzfristig veröffentlicht. In Kenntnis dessen sind wir verpflichtet, Sie als unsere Kunden aktuell darauf hinzuweisen, was wir mit diesem Schreiben an Sie nun nachweislich tun!
Frage: Was ist wenn ich dennoch mit einem nicht gültigen Führerschein die Reise antrete? Wer haftet?
Antwort: Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
Das Bußgeld bzw. die Strafe können wir unseren Kunden nicht abnehmen. Wir haften auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung.
Frage: Kann ich kostenlos umbuchen/stornieren?
Antwort: Ja, dies betrifft alle in derselben Reisebestätigung aufgeführten Leistungen.
Frage: Bis wann?
Antwort: Binnen 2 Wochen, max. bis 4 Wochen nach Erhalt dieser Führerscheininformation.
Frage: Kann ich kostenlos stornieren wenn die Zusatzfahrer nicht die erforderliche Führerscheinklasse haben?
Antwort: Sofern mind. 2 Fahrer inklusive dem Buchenden die notwendige Berechtigung haben, ist ein kostenloser Storno/Umbuchung ausgeschlossen.
Frage: Bis wann?
Antwort: Binnen 2 Wochen, max. bis 4 Wochen nach Erhalt dieser Führerscheininformation.
Frage: Bekomme ich als Kunde von den Vermietern trotzdem das gebuchte Fahrzeug?
Antwort: Zur dieser Frage können wir keine Aussage machen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht wissentlich an einem Regelverstoß beteiligen dürfen. Wir können unsere Kunden nur auf die Prüfung seiner Fahrerlaubnis hinweisen, mit dem Hinweis, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten werden darf. Und daß bei Verstößen Strafen drohen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes.
• Alles andere ist die Eigenverantwortung des Kunden.
Frage: In der camperboerse Webseite steht aber teilweise noch eine andere Information als in der jetzigen Mitteilung. Was ist denn korrekt?
Antwort: Die Inhalte unserer Webseite konnten diesbezüglich ad hoc noch nicht so schnell an Stellen gleichzeitig aktualisiert werden, sie werden jedoch umgehend auf diesen Informationsstand gebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der camperboerse
was Groovy gepostet hat (#3) ... ahja und Your Amigo gerade eben ...
und auch in meinen Buchungsunterlagen steht dass B-Führerschein ausreichend ist (wie es Bialloschnecke gepostet hat)
Grüße aus Korneuburg bei Wien
von Christian und Clara mit Amelie und Annika
Laut Camperbörse reicht da auch der deutsche alte Klasse 3 nicht mehr:
El Monte A Klasse Gesamtgewicht von 9,99 t
Roadbear A Klasse Gesamtgewicht von 8,15 t
(Unser letzter 36ft hatte ein Gesamtgewicht von 12 t)
Wir fahren dann wohl in den "Black Forest" mit der DB!
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
@Gerd
Yep, wenn das stimmt, dann braucht man künftig für die A Class Mobile einen LKW-Führerschein - egal ob alt oder neu. Kl 3 oder C1 geht nur bis 7,5 t.
Da scheint sich ja gerade massiv was zu ändern... :-/
Ich habe gestern auch die Camperbörse direkt angeschrieben und heute Antwort bekommen. Es bestätigt das oben gesagte.
Was mir nicht ganz klar ist - warum kommt das jetzt hoch? Diese unterschiedlichen FS-Klassen gibt es ja schon lange, und die Gesetze in den USA haben sich nicht verändert. Wie bei den Postern oben steht in meinen Mietbedingungen unter Führerschein, dass der EU-Führerschein Klasse B ausreicht - für einen RV der Klasse C27-30 - also definitiv über 3,5T...
Wenn es stimmt, dass die Berechtigung (z.B. max 3,5 Tonnen) auch für Anmietungen im Ausland gilt (und das scheint mir erstmal einleuchtend), war das in der Vergangenheit eine "Grauzone", die niemanden interessiert hat, und nun hat sich der Rechtsausschuss des DRV aus heiterem Himmel damit befasst?
Bin jedenfalls gespannt auf die offizielle Reaktion von RB - da in der Regel Zusatzversicherungen über deutsche Veranstalter / Versicherer bestehen, für die definitiv die dt. Beschränkungen gelten, dürfte das Thema noch ordentlich Staub aufwirbeln.
Grüße aus dem sonnigen München
Interessantes Thema.
Ich denke die Anbieter haben auch ein berechtigtes Interesse das zu klären hängt doch auch einiges an Umsatz für die daran. Sollte sich offiziell bestätigen was hier schon geschrieben ist so dürften wohl eine Vielzahl Urlauber nicht mehr die WoMos anmieten.
In der Tat hat es ja bisher noch niemanden Interessiert welche Klasse der FS hat. LKW werden in Zukunft wohl nur eine verschwindend geringe Anzahl an Leuten besitzen.
Viele Grüße
Tobi
Besitzer eines Lkw-Führerscheins der Klasse C in D müssen ihn alle fünf Jahre verlängern lassen.
Ohne Verlängerung sei der Führerschein nicht mehr gültig. Wer trotzdem fährt, mache sich strafbar und müsse mit einem hohen Bußgeld oder sogar Freiheitsentzug rechnen. Besitzer die ihn nur privat nutzen, müssten alle fünf Jahre ein Attest vom Arzt und eins vom Augenarzt bei der Führerscheinstelle einreichen.
Das habe ich nicht getan, da es früher nicht notwendig war.
Also ab jetzt in den Schwarzwald. LG Gerd
PS. Binnen kurz gilt das auch für die Klasse B
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Gerd,
das ist im Grund richtig, betrifft aber nicht alle Lkw-Führerscheininhaber.
Alle die vor ettlichen Jahren (ich meine, die Gesetzesänderung war so um 1998-2000) den Führerschein Klasse 2 gemacht haben,
können ihn ohne Verlängerung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres nutzen, soweit dies nur zum privaten Nutzen dient
(z.B. großer Wohnwagen).
Alle die danach den Schein erworben haben, müssen, wie von dir geschrieben, die Gesundheitsuntersuchungen alle 5 Jahre erneuern.
Erst ab 50 müssen alle Altersklassen alle 5 Jahre eine Augen- und körperliche Gesundheitsüberprüfung nachweisen
Wer den Schein gewerblich nutzt, muss seit ein paar Jahren die 5 Module des BKrFQG alle 5 Jahre nachweisen, und erhält dafür die Prüfnummer 95 im Führerschein.
Liebe Grüße, Tanni
Bin mal gespannt wie sich das weiterentwickelt.
Unter 3,5 to gibts momentan nur den Jucy-Camper - sogar der Van von Best Time liegt über 3,5 to
Und bei großen SUVs muss man dann auch aufpassen. Mein letzter (Suburban) lag auch über 3,5 to.
Man sollte sich überlegen eine Wohnwagen Vermietung in den USA zu gründen.
www.wowa-abenteuer.[de|ch|at] wäre auch noch frei
Schöne Grüße
Alfred