Diese neuen Regelungen stehen in den Mietbedingungen der Camperbörse. Vielleicht hast Du ja über einen anderen Anbieter gebucht. Bei anderen Anbietern steht das teilweise so nicht in den Mietbedingungen.
Ich bin auch etwas irritiert und hoffe, dass aus dem WoMo-Urlaub noch was wird...
das war mir schon klar. Ich bin auch nur auf den int. FS eingegangen wie Du gemerkt hast!
Allerdings habe ich heute auch ziemlich viel recherchiert und nichts absolut nichts offizielles über die Gewichtsklasen, Neu Regelungen oder änliches gefunden. Nur das was Groovy auch schon schrieb. Aber auch auf Amerikanischen Seiten hab ich nichts dazu finden können. Auch nicht bei den Botschaften etc. Leider.
Aber gut bei uns ist das eh wurscht da mein Mann sämtliche Auto/Motorad/ LKW- scheine hat die man haben kann. Nur den Personen Bus den darf er nicht fahren.
Spielt also keine Rolle, das ich nicht fahren kann. Einer muss ja navigieren und die Augen offen halten und Fotos machen, ja auch aus dem fahrenden Womo! Beweisfoto auf wunsch
Schönen Tag noch Babsy
Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!
Wir haben bereits eine Reaktion von THL (Muttergesellschaft von Britz und Road Bear). Nach dieser sieht es nicht mehr ganz so dramatisch aus. Der Chef von Road Bear gibt Entwarnung und macht höchstens darauf aufmerksam, dass die Zusatzhaftpflichversicherung von den Vermittlern abgeschlossen wird.
Ueber unsere Kontakte werden wir versuchen eine Stellungnahme von AAA (Automobilclub der USA), der kalifornischen Behörden zu bekommen. Zusätzlich wird unser Anwalt eine rechtliche Beurteilung vornehmen.
Wir hoffen bis zum Wochenende genaueres mitteilen zu können.
Aber was bedeutet es in der Praxis, wenn der Vermieter (zB Road Bear) das ganze unkritisch sieht und Klasse B akzeptiert, der Vermittler (zB Camperbörse) aber Klasse 3 oder C1 sehen will? Was ist dann bindend?
Und was bedeutet
und macht höchstens darauf aufmerksam, dass die Zusatzhaftpflichversicherung von den Vermittlern abgeschlossen wird.
Ich glaube ich hatte eine schlaflose Nacht.
Ich bin sehr froh, dass Fredy dies schon leicht entkräftet hat und bin gespannt auf die nächsten Informationen.
Da weder mein Mann noch ich einen LKW-Führerschein haben und wir schon alles gebucht haben, bin ich sozusagen kurz vor einem Herzinfakt.
Was ich aber sehr verwunderlich finde, dass die Bedingungen von der Camperbörse erst kürzlich geändert worden sein müssen und dabei das Änderungsdatum nicht angepasst wurde.
Wir haben am 26.08.2015 über Camperbörse das Womo bei Road Bear gebucht und bei uns steht noch folgendes in den uns übersendeten Unterlagen im Text:
"Bestimmungen
Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und
Road Bear RV Rentals Seite 6 von 10
Bedingungen 01.04.16 bis 31.03.17, Stand 15.06.15
ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen
Führerscheins jedoch nicht akzeptiert."
Wenn man jetzt das PDF auf der Homepage der Camperbörse aufruft steht dort -> wohlgemerkt mit gleichem Datum:
"Bestimmungen
Führerschein
Es ist in der Eigenverantwortung der Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr
Road Bear RV Rentals Seite 6 von 11 Bedingungen 01.04.16 bis 31.03.17, Stand 15.06.15
Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht und zum Fahren eines solchen Fahrzeugs berechtigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die erforderliche Führerscheinklasse finden Sie in unserer Web-seite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.
In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf.
Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden. ...................
Diese neuen Regelungen stehen in den Mietbedingungen der Camperbörse. Vielleicht hast Du ja über einen anderen Anbieter gebucht. Bei anderen Anbietern steht das teilweise so nicht in den Mietbedingungen.
Ich bin auch etwas irritiert und hoffe, dass aus dem WoMo-Urlaub noch was wird...
Hallo Bienchen,
das war mir schon klar. Ich bin auch nur auf den int. FS eingegangen wie Du gemerkt hast!
Allerdings habe ich heute auch ziemlich viel recherchiert und nichts absolut nichts offizielles über die Gewichtsklasen, Neu Regelungen oder änliches gefunden. Nur das was Groovy auch schon schrieb. Aber auch auf Amerikanischen Seiten hab ich nichts dazu finden können. Auch nicht bei den Botschaften etc. Leider.
Aber gut bei uns ist das eh wurscht da mein Mann sämtliche Auto/Motorad/ LKW- scheine hat die man haben kann. Nur den Personen Bus den darf er nicht fahren.
Spielt also keine Rolle, das ich nicht fahren kann. Einer muss ja navigieren und die Augen offen halten und Fotos machen, ja auch aus dem fahrenden Womo! Beweisfoto auf wunsch
Schönen Tag noch Babsy
Das Leben ist wie ein Buch, wer nicht reist, liest nur ein wenig davon!
Aurelius Augustinus(354-430)
Hallo zusammen
Weiter spekulieren hilft nicht. Ich werde heute Abend bei Road Bear und BestTime anfragen. Ich werde Euch Bescheid geben sobald ich etwas weiss.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Danke, Fredy.
Babsy, ich fahre zwar selbst gerne, aber ich bin der bessere Fotograf und Navigierer und so bin ich Beifahrer - zumindestens im Urlaub.
Hallo zusammen
Wir haben bereits eine Reaktion von THL (Muttergesellschaft von Britz und Road Bear). Nach dieser sieht es nicht mehr ganz so dramatisch aus. Der Chef von Road Bear gibt Entwarnung und macht höchstens darauf aufmerksam, dass die Zusatzhaftpflichversicherung von den Vermittlern abgeschlossen wird.
Ueber unsere Kontakte werden wir versuchen eine Stellungnahme von AAA (Automobilclub der USA), der kalifornischen Behörden zu bekommen. Zusätzlich wird unser Anwalt eine rechtliche Beurteilung vornehmen.
Wir hoffen bis zum Wochenende genaueres mitteilen zu können.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Vielen Dank für die Erkundigungen, Fredy.
Aber was bedeutet es in der Praxis, wenn der Vermieter (zB Road Bear) das ganze unkritisch sieht und Klasse B akzeptiert, der Vermittler (zB Camperbörse) aber Klasse 3 oder C1 sehen will? Was ist dann bindend?
Und was bedeutet
?
Viele Grüße
Roman
Servus Roman,
wir sind im Hintergrund tätig um kompetente Informationen zu erlangen. Bitte gib uns die nötige Zeit. Alles andere ist unnötige Spekulation.
Es laufen Anfragen bei diversen Stellen in den USA. Auf deren Laufzeit der Beantwortung haben wir keinen Einfluss.
Herzliche Grüsse, Tom
Reisen Sie langsam. Wenn Sie Zeit für acht Länder haben, nehmen Sie fünf. Wenn Sie durch fünf hetzen wollen, nehmen Sie drei. Kate Simon
Hallo zusammen
Ich glaube ich hatte eine schlaflose Nacht.
Ich bin sehr froh, dass Fredy dies schon leicht entkräftet hat und bin gespannt auf die nächsten Informationen.
Da weder mein Mann noch ich einen LKW-Führerschein haben und wir schon alles gebucht haben, bin ich sozusagen kurz vor einem Herzinfakt.
Was ich aber sehr verwunderlich finde, dass die Bedingungen von der Camperbörse erst kürzlich geändert worden sein müssen und dabei das Änderungsdatum nicht angepasst wurde.
Wir haben am 26.08.2015 über Camperbörse das Womo bei Road Bear gebucht und bei uns steht noch folgendes in den uns übersendeten Unterlagen im Text:
"Bestimmungen
Führerschein
Ein gültiger, nationaler Führerschein (in Deutschland Klasse 3 bzw. EU-Führerschein Klasse B) ist erforderlich und
Road Bear RV Rentals Seite 6 von 10
Bedingungen 01.04.16 bis 31.03.17, Stand 15.06.15
ausreichend. Ein internationaler Führerschein wird zusätzlich empfohlen, wird allein ohne Vorlage des gültigen nationalen
Führerscheins jedoch nicht akzeptiert."
Wenn man jetzt das PDF auf der Homepage der Camperbörse aufruft steht dort -> wohlgemerkt mit gleichem Datum:
"Bestimmungen
Führerschein
Es ist in der Eigenverantwortung der Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr
Road Bear RV Rentals Seite 6 von 11
Bedingungen 01.04.16 bis 31.03.17, Stand 15.06.15
Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht und zum Fahren eines solchen Fahrzeugs berechtigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die erforderliche Führerscheinklasse finden Sie in unserer Web-seite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter.
In Deutschland sind unterschiedliche Führerscheine im Umlauf.
Die alte deutsche Führerschein-Klasse 3 erlaubt auch weiterhin das Führen eines Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden. ...................
Viele Grüsse Antje
Servus Antje,
da sich unser Post wahrscheinlich überschnitten hat, verweise ich dich auf meine vorherige Antwort an Roman.
Herzliche Grüsse, Tom
Reisen Sie langsam. Wenn Sie Zeit für acht Länder haben, nehmen Sie fünf. Wenn Sie durch fünf hetzen wollen, nehmen Sie drei. Kate Simon
Mir gehts grad ähnlich...
wir haben im Juli Flüge und RV (Roadbear) gebucht und heute das Mail von der camperbörse...
ok, wir können anscheinend gratis stornieren...
aber wir wollen unsere Hochzeitsreise mit dem Wohnmobil machen!!!
hoffentlich überleb ich die Zeit, bis es neue Infos gibt...
verzweifelte Grüße...
Grüße aus Korneuburg bei Wien
von Christian und Clara mit Amelie und Annika