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Versicherungsschutz im Death Valley

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Erniebert
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Beigetreten: 09.10.2012 - 12:08
Beiträge: 78
Versicherungsschutz im Death Valley

Hallo zusammen,

auch wenn es als Nebenprodukt in einem anderen Thema vor kurzem angerissen wurde, bin ich jetzt noch verwirrter als vorher.

Ist es tatsächlich richtig, dass verschiedene Wohnmobilanbieter (in meinem Fall Apollo RV) nicht nur die Durchfahrt durch das Death Valley und "andere Wüstenrgegionen" (was ist hier gemeint? Ist der Joshua Tree N. P. ein "Wüstengebiet"?) für die Sommermonate verbieten sondern für die restliche Zeit den Versicherungsschutz versagen? Das ist doch im Endeffekt das gleiche wie ein Verbot. Denn wer traut sich denn da ohne Versicherungsschutz rein?

Oder habe ich da was missverstanden?

Danke im Voraus.

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
Beiträge: 16135
Bezugspunkt

Hallo erniebert,

darf ich dich bitten, wenn du hier einen neuen Thread mit diesem speziellen Thema aufmachst, den früheren Thread, in dem es , wie du schreibst, "als Nebenprodukt" besprochen wurde, zu verlinken -- du weißt sicher, wo es steht, viele andere nicht ! Doppelte bis vielfache Arbeit ist ärgerlich !

Danke für deine Mithilfe !

Bernhard

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Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)

Erniebert
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Beigetreten: 09.10.2012 - 12:08
Beiträge: 78
Link zum früheren Thread

Hallo Bernhard,

ich bitte vielmals um Entschuldigung. Hier ist der Thread, in dem ich auf diese Thema gestoßen bin:

http://www.womo-abenteuer.de/node/5497 

Grüße

Paul
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Beigetreten: 22.08.2009 - 10:07
Beiträge: 1746
Versicherungsschutz

Hallo,

die zitierten Passagen sind übersetzt aus den Bedingungen von Apollo.
Die Bedingungen für die Juicy Camper sehen übrigens genau so aus.
Die deutschen Übersetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Camperbörse:

Nicht erlaubt sind:
- Fahrten in das Death Valley und andere Wüstenregionen zwischen 15.Mai und 15.September, außerhalb dieses Zeitraum ist das Befahren nur auf eigenes Risiko und ohne Versicherungsschutz erlaubt.

 Canusa:

Routenbeschränkungen:

Fahrten nach Mexiko, Alaska, Yukon und Northwest Territories sowie Neufundland nicht gestattet. Fahrten in Death Valley vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt und in den restlichen Monaten nur auf eigenes Risiko. Keine Schotter- und Forststraßen. Fahrten nach Manhattan (New York) sind nicht erlaubt.

Hauns:

Nicht erlaubt: Siehe auch Mietbedingungen. New York City, Alaska, Yukon, Northwest Territories, Neufundland und Mexiko. Ferner Schotterstraßen und nicht öffentliche Straßen (offroad). Death Valley und andere Wüstengebiete im Zeitraum 15.05 bis 15.09.
Zu anderen Zeiten können diese Wüstengebiete mit extremer Vorsicht befahren werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Befahren bestimmter Straßen abhängig von deren momentanem Zustand zu untersagen.

 

Im Originaltext (Mietbedingungen von Apollo) liest es sich leicht anders, allerdings  auch nur undeutlich.

http://www.apollorv.com/terms/apusflexapus1213-Quote.pdf

Death Valley and other desert areas:
Vehicles are not allowed to operate in Death Valley and other desert areas during 15 May to 15 September due to extremely high temperatures which can cause system failures. At other times clients visit these areas at their own risk and are thus responsible for all recovery and other charges. During certain periods these areas are not habitable and could pose a danger to the driver and passengers.

was damit gemeint ist, und was die Vermittler nach der Übersetzung meinen, darüber kann man nur spekulieren.
Bei einigen ist damit eigentlich alles verboten bzw. gibt es keinen Versicherungsschutz.

Für mich persönlich wäre das ein Grund diese Fahrzeuge bzw. den Vermittler zu meiden.

Btw.: evtl ist es nur ein Schreibfehler bei Apollo und es muss heißen: At this times.....
Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

 

Viele Grüße

paul (Werner)

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8032
Versicherungen und allgemeine Bedingungen

Hallo Bert

Vor etwa 2 Jahren haben das Team mal alle bekannten Vermittler und auch die damals 4 grossen Vermieter (Cruise America, ElMonte, Road Bear, Moturis) angeschrieben und um Erläuterung der Versicherungsbedingungen gebeten. Das Ergebnis war, dass wir heute genauso gescheit sind wie zuvor.So wurde uns z.B. von einem sehr bekannten Vermittler erklärt, selbst "Unachtsamkeit" sei nicht versichert. Wenn dem so wäre, könnte man ja überhaupt kein WoMo mehr mieten. Jeder Unfall/Schaden etc. ist ja iregendwie auf "Unachtsamkeit" zurückzuführen. Glücklicherweise hat uns dann der amerikanische Vermieter in dieser Beziehung etwas beruhigt (allerdings ohne alle Unklarheiten auszuräumen).

Etwas ist allerdings sicher. Jeder Mieter unterschreibt die Bedingungen der Miete vor Ort - und das gilt. Was der Vermittler vorher als Uebersetzung präsentiert hat, ist nicht relevant. Die Apollo-Bedingungen sind nun aber ganz speziell unklar. Das wäre für mich ein Grund diesen Vermieter nicht zu wählen. Ich kann Dir nur empfehlen Klarheit zu verlangen. Wenn Du dann den schriftlichen Bescheid hast, wäre ich froh, wenn Du das hier einstellst.

 

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8113
Versicherungsschutz Camperbörse

Camperbörse hat ja für seine RV`s von Apollo,Star RTV und Jucy diesen Passus in den Vermietberdingungen.

Nicht erlaubt sind: - Fahrten in das Death Valley und andere Wüstenregionen zwischen 15.Mai und 15.September, außerhalb dieses Zeitraum ist das Befahren nur auf eigenes Risiko und ohne Versicherungsschutz erlaubt.

Ich habe jetzt einmal angefragt was sie unter Wüstenregionen verstehen und wieso sie unter diesen Bedingungen diese RV`s überhaupt im Südwesten vermieten.

Als Antwort erhielt ich:

Sehr geehrter Herr ......,
unter folgendem Link, können Sie sich Wüstengebiete der USA ansehen.
http://www.geolinde.musin.de/afrika/html/wuesten/wueste_nordamerika.htm

Sie können uns gern mitteilen, wo genau Sie hinmöchten und wir fragen beim
Vermieter an, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.

Gruss Volker

 

 

Borni
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Beigetreten: 06.09.2009 - 17:07
Beiträge: 328
Kein Vermieter für mich...

Hi

 

Also wenn ich das so höre sind alle dies Vermieter für "unbrauchbar" wie Volker schon geschrieben hat stellt sich mir die Frage warum sieüberhaupt RVs in diesen Regionen Vermieten wenn in der Hauptreisezeit etliche dieser Regionen veboten sind !

Ich denke da besteht dringen mal auflärungsbedarf von seiten Apollo Wink

 

Gruß

 

Marc

Liebe Grüße

 

Marc und Bianca

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
Beiträge: 16135
Starke Antwort

Hi Volker,

das ist aber wohl eine starke, um nicht zu sagen: unverschämte Antwort eines Vermieters bzw. seines Agenten: "schicken Sie mir bitte ihre Route, dann entscheide ich, ob Sie dort auch fahren dürfen . "

Nächste Frage wäre, ob  mit den 5 genannten Wüsten eine abschließende Aufzählung vorliegt und wo genau die Grenzen verlaufen.

Auch die Vorschrift (wenn sie denn verstanden und ernstgemeint ist) : " Verbot  vom 15.05 bis 15.09. -- in der übrigen Zeit erlaubt --  aber ohne Versicherungsschutz " ist ein starkes Stück.

Schicke doch mal eine Routenplanung für diese Regionen  (Anza Borrego, Joshua Tree, Organ Pipe, Big Bend z.B. )   zur Beurteilung hin, denn diese Beurteilung müsste ja dann vor (! ) der Buchung passieren

Grüße

Bernhard

 

Scout Womo-Abenteuer.de


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Groovy
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Beigetreten: 26.08.2009 - 04:59
Beiträge: 8113
Anfrage Camperbörse

Bernhard,

hab ich schon gemacht

Schicke doch mal eine Routenplanung zur Beurteilung hin

ich habe geschrieben das ich nit Apollo nach dem 15.09. ins Death Valley möchte.

Mal sehen ob und was sie antworten.

Gruss Volker

 

 

maria-eva
Bild von maria-eva
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Beigetreten: 23.10.2012 - 20:00
Beiträge: 121
Anfrage Apollo

Hi,

 

ich habe ebenfalls mal bei Apollo direkt mit meiner Route angefragt. Mal sehen was sie antworten. Ich stelle es dann hier ein.

 

lg

maria-eva

Bernhard
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Beigetreten: 21.08.2009 - 15:31
Beiträge: 16135
Druck

Hi

vielleicht kommt es durch diesen Druck (vorherige Beurteilung der Reiserouten durch Camperbörse) und evtl. Rückgang der Buchungen zu einer Änderung der Versicherungsbedingungen.

Grüße

Bernhard

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