Ich sehe es wie Matthias,es sollte eine Vollkaskoversicherung nach europäischen Bedingungen angeboten werden,unabhängig vom Preis,dann kann jeder für sich selbst entscheiden,ob er das Risko absichern möchte,oder nicht.
da wir aktuell noch mit dem WoMo in den USA Unterwegs sind habe ich erst jetzt Gelegenheit meinen Senf dazu zu geben. Hat auch vorteile, einiges wurde ja schon erwähnt.
Wie von Klaus angemerkt ist die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit (neglicence) und grober Fahrlässigkeit (gross neglicance) schwierig. Auch unterscheidet sich das Rechtssystem in den USA von dem deutschen doch sehr grundsätzlich. Aber: auch in deutschland zahlt die Vollkasko nicht alles. Das wissen die wenigsten - denn eigene Erfahrungen dazu haben die wenigsten von uns bisher gemacht. Ich übrigens auch noch nicht. Die von Klaus erwähnte "Einrede der groben Fahrlässigkeit" ist bei weitem nicht bei allen deutschen KFZ Versicherern ausgeschlossen bzw nicht in allen tarifen. Wie alles ist das am Ende eine Frage der Kosten - und bei KFZ Versicherungen ist der Geiz auch in Deutschland oft besonders geil...
Was grob fahrläßsig war wird im Zweifelsfall vor Gericht geklärt - wenn man diesen Weg geht. Ohne Rechtsschutzversicherung tun das vermutlich nur wenige.
Wenn wir uns das Thema Mietfahrzeug und Versicherung näher anschauen wird es auch recht interessant. In den USA gab es über die Jahre immer wieder Rechtsstreitigkeiten dazu. Wenn man sich die für den KFZ Bereich relevanten Artikel anschaut fällt einem bei den US KFZ Vermietern häufig folgender Satz auf: "Damage Waiver is not insurance." Zum Beispiel bei Enterprise Rent a Car oder Dollar Rent a Car. Wenn man etwas intensiver sucht findet man einige Berichte zu Rechtsstreitigkeiten die teilweise Jahrzehnte zurück gehen, z.B. diesen Fall aus Kalifornien mit Dollar Rent a Car aus 1989. Man muss nicht alle Berichte und Urteile zu solchen Fällen lesen um zu bemerken: im Zweifelsfall legen vor allem auch in den USA die Versicherungen (und auch Vermieter) die Versicherungsbedingungen bzw das Recht so aus, dass es für sie passt. Wer das anders sieht darf den Rechtsweg nutzen. Wohl wissend, dass es wenige tun. Das ist in Deutschland schon so - eine Rechtsschutzversicherung haben wenige. In den USA mit ihrem Rechtssystem, den Prozesskosten und dem Risiko ist das noch mal schwieriger. Besonders für Ausländer, die sich noch weniger mit diesem System auskennen, Schwierigkeiten haben die Rechtslage einzuschätzen oder auch nur einen guten Anwalt zu finden.
Wenn ich mir die Terms der US Wohnmobilvermieter anschaue, dann sind die naturgemäss geprägt vom Wunsch Probleme für das eigene Geschäft zu minimieren. Natürlich hat auch der Vermieter den Wunsch dem Kunden zu helfen. Aber am Ende sind die Mitarbeiter in den USA, das dortige Rechtssystem gewohnt und können sich daher nur schwer in Situation der ausländischen Kunden hineinversetzen. Die Probleme mit den Versicherungen sind an der Stelle auch eher darauf zurück zu führen und nicht auf bösen Willen oder ähnliches.
Die Verantwortung für ungenau oder verwirrend formulierte Vermiet- und Versicherungsbedingungen müssen die Vermieter aber übernehmen. Wenn zum Beispiel, wie bereits von Mathias erwähnt, bei RoadBear mal von "engliance" und dann von "gross negliance" die Rede ist dann verwirrt das nicht nur Kunden. Im Streitfall dürfte das auch ein Thema vor Gericht sein.
Wer Probleme hat ist u.U. gut beraten sich rechtlichen Rat zu holen. Die rechtliche Klärung ist keine Sache von 5 Minuten. Eine Rechtsschutzversicherung kann von Hilfe sein. Wer Mitglied beim ADAC ist könnte z.B. mal schauen welche Mitgliedschaft er wann abgeschlossen hat - u.U. besteht eine entsprechende Versicherung auch ohne das man sie explizit gebucht hat.
Ich hatte nur auf die wahrscheinlich eher seltenen, aber tatsächlich vorkommenden Risiken hinweisen und auf keinen Fall das Fahren mit dem Wohnmobil schlechtreden wollen.
Hallo Hanne,
ich finde es gut, dass Du dieses Thema angesprochen hast. Du siehst ja selbst, wieviel Unsicherheit hier selbst bei den Experten herrscht. Und ich denke, wir alle hier waren viel zu blauäugig.
Vielleicht klärt sich jetzt durch Deinen Anstoss wenigstens ein bischen was.
genau das war mein Anliegen, niemand sollte in eine solche Situation kommen und sich vorher ausreichend informieren.
Umso mehr hab ich mich über die große Unterstützung gefreut. Wir waren sicher für alle Fälle abgesichert zu sein und hätten nicht mit einem solchen Ausgang gerechnet.
Ein schönes Wochenende und ich hoffe ebenso dass es hier künftig mehr Aufklärung seitens der Vermittler gibt und die Möglichkeit sich auch für diese Fälle abzusichern.
Was mich trotzdem unheimlich wurmt, ist das die Vermittler stets von Kaskoversicherungen bzw Vollkaskoversicherung schreiben. Wenn ich das lese und auch dafür einen Vermittler Auftrag unterschreibe, gehe ich von ( zumindest) ähnlichen Regelungen wie im europäischen PKW Versicherungsbereich aus.
Ich würde mir wünschen, dass die Vermittler genauer auf die tatsächlichen Bedingungen bei Abschluss in den USA hinweisen oder gegen Aufpreis eine Vollkaskoversicherung nach europäischen Bedingungen anbieten.
Dem kann ich mich nur anschließen. Wie das Verhalten der Vermittler in Deutschland juristisch zu bewerten ist, ist wohl mangels Gerichtsverfahren noch nicht klar.
Grüße
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)
die Möglichkeit in Deutschland für die Anmietung in den USA eine Vollkasko Versicherung abzuschließen, wäre wohl das Optimum. Differenzen könnte man dann vor den heimischen Gerichten mit den Versicherern klären. Allerdings scheinen die europäischen Versicherer die Risiken des US-Marktes zu scheuen. Meine Recherche im letzten Jahr hatte ergeben, dass es in Deutschland keine Versicherung gibt, die soetwas anbietet. Vielleicht ändert sich etwas, wenn die Problematik öffentlich wird und das Vermietungsgeschäft zurückgeht oder sogar einbricht.
Auch wenn ich mit den Mietbedingungen bei allen grossen PKW und WoMo-Vermieter nicht ganz glücklich bin, so muss ich doch feststellen, dass es keine Versicherung gibt (auf jeden Fall in der Schweiz) die ohne Ausschlussgründe auskommt. So z.B. ein Fall den der „Tagesanzeiger“ schildert :
Diese Situation kennt jeder Autofahrer, jede Autofahrerin: Man fährt in einer Kolonne hinter einem langsamen Fahrzeug, wird ungeduldig, die Vorderleute überholen, dann setzt man selber zum Überholen an.
Meist geht alles gut. Nicht so am 25. Oktober 2010 kurz nach sechs Uhr früh auf der Strasse zwischen Embrach und Pfungen ZH. Jörg Kasserra war im Kleinwagen Nissan Micra seiner Partnerin Fabienne Unger unterwegs zur Arbeit. Er war etwas spät dran. Vor ihm fuhren zwei Personenwagen, zuvorderst ein Traktor mit zwei Anhängern, gefüllt mit Zuckerrüben. Das landwirtschaftliche Gefährt fuhr mit 30 bis 35 km/h, erlaubt sind 80 km/h.Als die beiden PW zum – grundsätzlich erlaubten – Überholen ansetzten, zog Kasserra mit. Dabei sah er den Lastwagen zu spät, der ihm in der langen Rechtskurve entgegenkam. Während die vor ihm fahrenden Autos rechtzeitig einschwenken konnten, kollidierte er seitlich mit dem Lastwagen. Dass es nicht zu einer Frontalkollision kam, hat er dem LKW-Chauffeur zu verdanken. Dieser war voll auf die Bremse getreten und nach rechts ausgewichen – in den Strassengraben. Dabei erlitt er ein Schleudertrauma, Kasserra blieb unverletzt.
«Dafür ist man doch versichert»
Weil er an einer unübersichtlichen Stelle überholt und den Gegenverkehr behindert hatte, wurde der 33-Jährige verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland bestrafte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln mit einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken und einer Busse von 800 Franken. Zudem musste er die Verfahrenskosten von 900 Franken übernehmen. Der Führerausweis wurde ihm für drei Monate entzogen. Kasserra akzeptierte das Verdikt.
Damit war die Sache für ihn aber längst nicht erledigt. Anfang März erhielt er Post von der Allianz Suisse, bei der das Auto versichert ist: «Gemäss Gesetz steht uns bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadenfalls der Rückgriff auf Sie als Schadenverursacher zu. Unter Berücksichtigung aller Umstände und in Anlehnung an die Gerichtspraxis ist eine Rückgriffsquote von 25 Prozent angemessen.» In Zahlen hiess das: Die Versicherung forderte von ihm knapp 32'000 Franken. Sie hatte für Schäden an den beiden Fahrzeugen insgesamt rund 127'000 Franken ausgegeben.«Ich war völlig geschockt», sagt Kasserra. «Natürlich habe ich einen Fehler gemacht, aber ich war immer der Meinung, dass Versicherungen nur Regress nehmen, wenn jemand viel zu schnell gefahren ist, ein Rotlicht oder eine Sicherheitslinie missachtet hat oder Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Das alles war bei mir nicht der Fall.» Und seine Partnerin Fabienne Unger ergänzt: «Jörg ist doch kein Raser, sondern ein ganz gewöhnlicher Autofahrer mit einwandfreiem Leumund, der nur einen kleinen Nissan Micra fährt! Genau für solche Fehler, die jedem passieren können, hat man doch eine Versicherung.»
Grob fahrlässig oder nicht?
Tatsächlich lautet die Gretchenfrage: Hat Jörg Kasserra den Verkehrsunfall grob fahrlässig verursacht? Hat er also, wie das Bundesgericht definiert, «elementare Vorsichtspflichten verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt»? Wenn ja, darf die Allianz Suisse als Haftpflicht- und Vollkaskoversicherer laut Gesetz einen Teil ihrer Zahlungen für die Reparatur der beiden Fahrzeuge von ihm zurückverlangen.
Der TA hat die Frage den Rechtsprofessoren Walter Fellmann (Uni Luzern), Stephan Fuhrer (Uni Basel) und Hardy Landolt (Uni St. Gallen) sowie dem Luzerner Haftpflichtanwalt Christian Haag gestellt. Resultat: Alle sind der Ansicht, es liege ein grobes Verschulden vor.Damit stellt sich die weitere Frage, ob die von der Versicherung geforderten 25 Prozent der Schadensumme angemessen sind. «Die Quote ist streng, aber durchaus vertretbar», sagt Stephan Fuhrer. «Vertretbar», ist auch das Urteil von Hardy Landolt, «angemessen», meint Walter Fellmann. Einzig Christian Haag sagt, die 25 Prozent seien «eher hochgegriffen». Und: «Auf 15, maximal 20 Prozent sollte man die Quote meines Erachtens schon herunterverhandeln können.»
Ombudsmann wenig hilfreich
Doch Verhandlungen mit der Versicherung erwiesen sich für das Duo Unger/Kasserra als schwierig, weil die Allianz nur mündlich verhandeln und keine Gerichtsurteile zu vergleichbaren Fällen vorlegen wollte. Erst der Ombudsmann der Privatversicherung konnte ihr eine ausführliche Stellungnahme entlocken. Darin räumte die Versicherung ein, dass es «leider nur wenige Urteile zu ähnlichen Unfallkonstellationen gibt» und «die Höhe des Rückgriffs ein Ermessensentscheid ist».
Mit Jörg Kasserra ging die Allianz hart ins Gericht: «Bei unserer Verschuldensbeurteilung fällt insbesondere ins Gewicht, dass der Unfallverursacher in rücksichtsloser Weise und nur bedacht auf seinen Zeitgewinn das Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gelenkt hat, ohne im Geringsten zu wissen, ob aus der Gegenrichtung ein anderes Fahrzeug nahte. Nicht unberücksichtigt bleiben darf zudem der immense Schaden, der durch das egoistische Verhalten von Herrn Kasserra verursacht worden ist.» An der Rückgriffsquote von 25 Prozent hielt die Versicherung fest. Der Ombudsmann machte sich ihre Haltung zu eigen.
Hartnäckigkeit zahlte sich aus
«Wir waren damals ziemlich verzweifelt», sagt Fabienne Unger. «Unsere bescheidenen Ersparnisse waren aufgebraucht, nachdem wir einen Monat vor dem Unfall zusammengezogen und Möbel gekauft hatten. Daher hatten wir Angst, dass unsere Pläne, für ein eigenes Haus zu sparen und irgendwann eine Familie zu gründen, auf Jahre hinaus zerstört würden.»
Aus der Not heraus machte das Paar der Versicherung den Vorschlag, 13'000 Franken in Monatsraten à 1000 Franken abzuzahlen. Und siehe da: Die Allianz bot anlässlich eines persönlichen Gesprächs Hand zu einem Kompromiss. Man einigte sich auf die Zahlung von 22'500 Franken, zahlbar in monatlichen Raten. «Für uns als Normalverdiener ist das zwar immer noch sehr viel Geld», sagt Fabienne Unger, «aber zusammen schaffen wir das innerhalb von zwei Jahren – und das ist wenigstens ein absehbarer Zeitraum.» (Tages-Anzeiger)
Es gab also einen Rückgriff bei der Kasko- wie auch bei der Haftpflichtversicherung.
Ich habe auch geschaut wie es bei den ganz grossen Vermittlern ausschaut. TCS (Schweizer Automobilclub), ADAC (deutscher Automobilclub) wie auch z.B. „Billiger Mietwagen.de“ bewerben ihre Mietangebote mit „Vollkasko“. Ueberall handelt es sich allerdings (in den USA) um einen „Waiver“ also einen Haftungsverzicht, bei dem die Vermieter in den AGB‘s ausdrücklich darauf hinweisen, dass CDW/LWD keine Versicherung ist. Bei all diesen grossen Vermittlern findet man die AGB‘s der Vermieter nur, wenn man ganz gezielt danach sucht.
Bei den WoMo-Vermittlern wird man verhältnismässig klar auf die Ausnahmeregeln hingewiesen und die Bedingungen sind deutlich zu sehen. Nur lesen muss man es selbstverständlich selbst. Und zwar kann man das leicht vor dem Abschluss einer Miete. Und hier könnte das Forum noch etwas dazu tun. Wenn uns nun Road Bear schriftlich darauf hinweist, dass nur „grobe Fahrlässigkeit“ zu einem Regress führt, ist das für mich schon ein grosser Fortschritt. Dies im Gegensatz zu grossen Vermietern wie Avis oder Alamo bei denen eine Klausel lautet :
in a wanton or reckless manner or if Vehicle is deliberately damaged
was zu deutsch „mutwillig, leichtsinnig“ heisst, und was bedeutet das? Wohl alles und nichts!
Ich für mich, bin mit der Regelung von Road Bear zufrieden und würde mir wünschen, dass die andern Vermieter gleichlautende Statements abgeben. Vielleicht wäre es möglich einen Ausschluss der Grobfahrlässigkeit mit einem Selbstbehalt von vielleicht 5-10‘000$ zu vereinbaren um die Kosten irgendwie zu deckeln. Dadurch würde allerdings die Sebstbehaltversicherung wesentlich teurer oder eher ganz wegfallen. Die Frage ist, ob wir das wollen?
Der Wunsch, die Vermittler würden eine Kasko-Versicherung mit Wegbedingung der Grobfahrlässigkeit für ein paar Euros anbieten, bleibt wohl Wunschdenken. Wie Klaus erwähnt hat, sind die deutschen Versicherer nicht bereit dieses Risiko zu übernehmen. Erstens bleiben auch hier Ausschlussklauseln, zweitens wird das in den USA sehr, sehr teuer und drittens können Vermittler gar nichts versichern, da sie keine Fahrzeuge besitzen.
CU und Canusa haben mir versprochen sich nächste Woche mit ihren Versicherungsexperten intensiv auszutauschen. Schauen wir mal was dabei herauskommt. Und nochmals, wir diskutieren hier nicht über Bagatellschäden für ein paar hundert Euro sondern über Grossschäden. Und da müsste man auch die Haftpflicht ansehen. Es gibt durchaus Schadenfälle bei denen 1-2 Mio$ nicht reichen. Aber das führt in meinen Augen zu weit.
für deinen Einsatz in diesem Thema, und auch dass du deine guten Verbindungen zu Vermieters (Roadbear) und Vermittlern (CU, Canusa) für das Forum einsetzt.
Im Hintergrund haben wir Scouts fleißig gelesen (Versicherungsbedingungen) und diskutiert (was ist Information, was bereits Rechtsrat) und wollen zum Thema Versicherungen in einer FAQinformieren. Ähnlich wie vor einiger Zeit zum Themenkomplex Führerschein.
Hier mein (noch nicht vollständig abgestimmer) Stand:
Das Hauptproblem ist wohl die implizite Annahme der - zumindest deutschen - Bucher, dass man in Haftpflicht und Kasko bei "Fahrlässigkeit" von der Versicherung gedeckt ist.
Hier scheint es bei grober Fahrlässigkeit Unterschiede zwischen Schweiz und Deutschland zu geben:
Zumindest in Deutschland ist es so, dass einfache Fahrlässigkeit nicht zum Verlust der Versicherung führt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist das in der Schweiz auch so.
==> Dass dies bei einigen Vermietern anscheinend doch so ist, wird vielen nicht bewusst sein.
Seit vielen Jahren ist (in Deutschland) bei Autohaftpflicht und Kasko der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit üblich und weit verbreitet. (Siehe hier, auch bei meiner Versicherung, HUK, ist dies so.) Explizit ausgeschlossen wird dabei immer Alkohol/Rauschmittel und Vorsatz.
==> Auch hier wird vielen Buchern nicht klar sein, dass grobe Fahrlässigkeit in USA/Kanada auf jeden Fall zum Wegfall von Versicherung/Waiver führt.
Die von dir und anderen genannten Beispiele, was alles als grobe Fahrlässigkeit zählt, sind erhellend.
Grobe Fahrlässigkeit ist in Deutschland meist (d.h. gemäß der meisten Urteile) bereits die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Oder das Urteil von letzter Woche, dass ein ansonsten unverschuldeter Unfall - dem Fahrer wurde durch verkehrswidrigen Spurwechsel die Vorfahrt genommen - wegen Tempo 200 eine Mitschuld von 40% bedeutet.
Also: In den FAQ werden wir auf Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (Alkohol, Mutwillen, nicht erlaubte Fahrgebiete etc.) hinweisen. Plus darauf, dass einige Vermieter auch einfache Fahrlässigkeit ausschließen. Mit der Bitte, dies selbst zu prüfen.
Wenn wir - auch dank deiner Unterstützung - es schaffen, dass die Vermieter/Vermittler hier Klarheit oder vielleicht sogar Verbesserung schaffen, dann umso besser.
==> Wenn es, ähnlich wie beim Führerscheinthema, Stellungnahmen gibt, dann wäre es super, wenn wir die verlinken können.
Ich sehe es wie Matthias,es sollte eine Vollkaskoversicherung nach europäischen Bedingungen angeboten werden,unabhängig vom Preis,dann kann jeder für sich selbst entscheiden,ob er das Risko absichern möchte,oder nicht.
Hallo,
da wir aktuell noch mit dem WoMo in den USA Unterwegs sind habe ich erst jetzt Gelegenheit meinen Senf dazu zu geben. Hat auch vorteile, einiges wurde ja schon erwähnt.
Wie von Klaus angemerkt ist die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit (neglicence) und grober Fahrlässigkeit (gross neglicance) schwierig. Auch unterscheidet sich das Rechtssystem in den USA von dem deutschen doch sehr grundsätzlich. Aber: auch in deutschland zahlt die Vollkasko nicht alles. Das wissen die wenigsten - denn eigene Erfahrungen dazu haben die wenigsten von uns bisher gemacht. Ich übrigens auch noch nicht. Die von Klaus erwähnte "Einrede der groben Fahrlässigkeit" ist bei weitem nicht bei allen deutschen KFZ Versicherern ausgeschlossen bzw nicht in allen tarifen. Wie alles ist das am Ende eine Frage der Kosten - und bei KFZ Versicherungen ist der Geiz auch in Deutschland oft besonders geil...
Auch wenn man an der Stiftung Warentest durchaus einiges kritisieren kann, deren Erklärung zur Lage in Deutschland ist gut verständlich. Da dürfte sich so manch einer wundern was in D alles als grob fahrlässig gilt.
Was grob fahrläßsig war wird im Zweifelsfall vor Gericht geklärt - wenn man diesen Weg geht. Ohne Rechtsschutzversicherung tun das vermutlich nur wenige.
Wenn wir uns das Thema Mietfahrzeug und Versicherung näher anschauen wird es auch recht interessant. In den USA gab es über die Jahre immer wieder Rechtsstreitigkeiten dazu. Wenn man sich die für den KFZ Bereich relevanten Artikel anschaut fällt einem bei den US KFZ Vermietern häufig folgender Satz auf: "Damage Waiver is not insurance." Zum Beispiel bei Enterprise Rent a Car oder Dollar Rent a Car. Wenn man etwas intensiver sucht findet man einige Berichte zu Rechtsstreitigkeiten die teilweise Jahrzehnte zurück gehen, z.B. diesen Fall aus Kalifornien mit Dollar Rent a Car aus 1989. Man muss nicht alle Berichte und Urteile zu solchen Fällen lesen um zu bemerken: im Zweifelsfall legen vor allem auch in den USA die Versicherungen (und auch Vermieter) die Versicherungsbedingungen bzw das Recht so aus, dass es für sie passt. Wer das anders sieht darf den Rechtsweg nutzen. Wohl wissend, dass es wenige tun. Das ist in Deutschland schon so - eine Rechtsschutzversicherung haben wenige. In den USA mit ihrem Rechtssystem, den Prozesskosten und dem Risiko ist das noch mal schwieriger. Besonders für Ausländer, die sich noch weniger mit diesem System auskennen, Schwierigkeiten haben die Rechtslage einzuschätzen oder auch nur einen guten Anwalt zu finden.
Wenn ich mir die Terms der US Wohnmobilvermieter anschaue, dann sind die naturgemäss geprägt vom Wunsch Probleme für das eigene Geschäft zu minimieren. Natürlich hat auch der Vermieter den Wunsch dem Kunden zu helfen. Aber am Ende sind die Mitarbeiter in den USA, das dortige Rechtssystem gewohnt und können sich daher nur schwer in Situation der ausländischen Kunden hineinversetzen. Die Probleme mit den Versicherungen sind an der Stelle auch eher darauf zurück zu führen und nicht auf bösen Willen oder ähnliches.
Die Verantwortung für ungenau oder verwirrend formulierte Vermiet- und Versicherungsbedingungen müssen die Vermieter aber übernehmen. Wenn zum Beispiel, wie bereits von Mathias erwähnt, bei RoadBear mal von "engliance" und dann von "gross negliance" die Rede ist dann verwirrt das nicht nur Kunden. Im Streitfall dürfte das auch ein Thema vor Gericht sein.
Das einige deutsche Vermittler und Reiseberüos von "Kasko" oder gar von "Vollkasko Versicherung" sprechen könnte bei einem Rechtsstreit interessant werden. Selbst wenn man nur mal 10 Minuten nach Urteilen im Reisebericht mit Auslandsbezug recherchiert wird klar, dass es sicher nicht reicht wenn die Reisebüros und Vermittler auf den Vermieter und US Recht verweisen. Nicht nur wenn 2 oder mehr Leistungen gebucht werden wird es für die Vermittler, Reisebüros und Reiseveranstalter potentiell "interessant".
Wer Probleme hat ist u.U. gut beraten sich rechtlichen Rat zu holen. Die rechtliche Klärung ist keine Sache von 5 Minuten. Eine Rechtsschutzversicherung kann von Hilfe sein. Wer Mitglied beim ADAC ist könnte z.B. mal schauen welche Mitgliedschaft er wann abgeschlossen hat - u.U. besteht eine entsprechende Versicherung auch ohne das man sie explizit gebucht hat.
vg
-Torsten
Scout Womo-Abenteuer.de
Hallo Hanne,
ich finde es gut, dass Du dieses Thema angesprochen hast. Du siehst ja selbst, wieviel Unsicherheit hier selbst bei den Experten herrscht. Und ich denke, wir alle hier waren viel zu blauäugig.
Vielleicht klärt sich jetzt durch Deinen Anstoss wenigstens ein bischen was.
Beate
Hallo Beate,
genau das war mein Anliegen, niemand sollte in eine solche Situation kommen und sich vorher ausreichend informieren.
Umso mehr hab ich mich über die große Unterstützung gefreut. Wir waren sicher für alle Fälle abgesichert zu sein und hätten nicht mit einem solchen Ausgang gerechnet.
Ein schönes Wochenende und ich hoffe ebenso dass es hier künftig mehr Aufklärung seitens der Vermittler gibt und die Möglichkeit sich auch für diese Fälle abzusichern.
Gruss Hanne
Hi zusammen.
Matze schrieb oben:
Dem kann ich mich nur anschließen. Wie das Verhalten der Vermittler in Deutschland juristisch zu bewerten ist, ist wohl mangels Gerichtsverfahren noch nicht klar.
Grüße
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)
Hallo,
die Möglichkeit in Deutschland für die Anmietung in den USA eine Vollkasko Versicherung abzuschließen, wäre wohl das Optimum. Differenzen könnte man dann vor den heimischen Gerichten mit den Versicherern klären. Allerdings scheinen die europäischen Versicherer die Risiken des US-Marktes zu scheuen. Meine Recherche im letzten Jahr hatte ergeben, dass es in Deutschland keine Versicherung gibt, die soetwas anbietet. Vielleicht ändert sich etwas, wenn die Problematik öffentlich wird und das Vermietungsgeschäft zurückgeht oder sogar einbricht.
Viele Grüße
Klaus
Das sind etwas ändern sollte erhält meine volle Unterstützung.
sollten wir uns lieber nicht wünschen. Dies schadet der Community, schränkt das Angebot ein und verteuert die Anmietung.
Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de
Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014
Hallo Matthias,
das wäre nur ein vorüber gehender Effekt, bis es verbrauchergerechte Angebote gibt .
Viele Grüße
Klaus
Hallo zusammen
Auch wenn ich mit den Mietbedingungen bei allen grossen PKW und WoMo-Vermieter nicht ganz glücklich bin, so muss ich doch feststellen, dass es keine Versicherung gibt (auf jeden Fall in der Schweiz) die ohne Ausschlussgründe auskommt. So z.B. ein Fall den der „Tagesanzeiger“ schildert :
Es gab also einen Rückgriff bei der Kasko- wie auch bei der Haftpflichtversicherung.
Ich habe auch geschaut wie es bei den ganz grossen Vermittlern ausschaut. TCS (Schweizer Automobilclub), ADAC (deutscher Automobilclub) wie auch z.B. „Billiger Mietwagen.de“ bewerben ihre Mietangebote mit „Vollkasko“. Ueberall handelt es sich allerdings (in den USA) um einen „Waiver“ also einen Haftungsverzicht, bei dem die Vermieter in den AGB‘s ausdrücklich darauf hinweisen, dass CDW/LWD keine Versicherung ist. Bei all diesen grossen Vermittlern findet man die AGB‘s der Vermieter nur, wenn man ganz gezielt danach sucht.
Bei den WoMo-Vermittlern wird man verhältnismässig klar auf die Ausnahmeregeln hingewiesen und die Bedingungen sind deutlich zu sehen. Nur lesen muss man es selbstverständlich selbst. Und zwar kann man das leicht vor dem Abschluss einer Miete. Und hier könnte das Forum noch etwas dazu tun. Wenn uns nun Road Bear schriftlich darauf hinweist, dass nur „grobe Fahrlässigkeit“ zu einem Regress führt, ist das für mich schon ein grosser Fortschritt. Dies im Gegensatz zu grossen Vermietern wie Avis oder Alamo bei denen eine Klausel lautet :
was zu deutsch „mutwillig, leichtsinnig“ heisst, und was bedeutet das? Wohl alles und nichts!
Ich für mich, bin mit der Regelung von Road Bear zufrieden und würde mir wünschen, dass die andern Vermieter gleichlautende Statements abgeben. Vielleicht wäre es möglich einen Ausschluss der Grobfahrlässigkeit mit einem Selbstbehalt von vielleicht 5-10‘000$ zu vereinbaren um die Kosten irgendwie zu deckeln. Dadurch würde allerdings die Sebstbehaltversicherung wesentlich teurer oder eher ganz wegfallen. Die Frage ist, ob wir das wollen?
Der Wunsch, die Vermittler würden eine Kasko-Versicherung mit Wegbedingung der Grobfahrlässigkeit für ein paar Euros anbieten, bleibt wohl Wunschdenken. Wie Klaus erwähnt hat, sind die deutschen Versicherer nicht bereit dieses Risiko zu übernehmen. Erstens bleiben auch hier Ausschlussklauseln, zweitens wird das in den USA sehr, sehr teuer und drittens können Vermittler gar nichts versichern, da sie keine Fahrzeuge besitzen.
CU und Canusa haben mir versprochen sich nächste Woche mit ihren Versicherungsexperten intensiv auszutauschen. Schauen wir mal was dabei herauskommt. Und nochmals, wir diskutieren hier nicht über Bagatellschäden für ein paar hundert Euro sondern über Grossschäden. Und da müsste man auch die Haftpflicht ansehen. Es gibt durchaus Schadenfälle bei denen 1-2 Mio$ nicht reichen. Aber das führt in meinen Augen zu weit.
Herzliche Grüsse,
Fredy
Vielen Dank, lieber Fredy,
für deinen Einsatz in diesem Thema, und auch dass du deine guten Verbindungen zu Vermieters (Roadbear) und Vermittlern (CU, Canusa) für das Forum einsetzt.
Im Hintergrund haben wir Scouts fleißig gelesen (Versicherungsbedingungen) und diskutiert (was ist Information, was bereits Rechtsrat) und wollen zum Thema Versicherungen in einer FAQ informieren. Ähnlich wie vor einiger Zeit zum Themenkomplex Führerschein.
Hier mein (noch nicht vollständig abgestimmer) Stand:
Das Hauptproblem ist wohl die implizite Annahme der - zumindest deutschen - Bucher, dass man in Haftpflicht und Kasko bei "Fahrlässigkeit" von der Versicherung gedeckt ist.
Hier scheint es bei grober Fahrlässigkeit Unterschiede zwischen Schweiz und Deutschland zu geben:
Zumindest in Deutschland ist es so, dass einfache Fahrlässigkeit nicht zum Verlust der Versicherung führt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist das in der Schweiz auch so.
==> Dass dies bei einigen Vermietern anscheinend doch so ist, wird vielen nicht bewusst sein.
Seit vielen Jahren ist (in Deutschland) bei Autohaftpflicht und Kasko der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit üblich und weit verbreitet. (Siehe hier, auch bei meiner Versicherung, HUK, ist dies so.) Explizit ausgeschlossen wird dabei immer Alkohol/Rauschmittel und Vorsatz.
==> Auch hier wird vielen Buchern nicht klar sein, dass grobe Fahrlässigkeit in USA/Kanada auf jeden Fall zum Wegfall von Versicherung/Waiver führt.
Die von dir und anderen genannten Beispiele, was alles als grobe Fahrlässigkeit zählt, sind erhellend.
Grobe Fahrlässigkeit ist in Deutschland meist (d.h. gemäß der meisten Urteile) bereits die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Oder das Urteil von letzter Woche, dass ein ansonsten unverschuldeter Unfall - dem Fahrer wurde durch verkehrswidrigen Spurwechsel die Vorfahrt genommen - wegen Tempo 200 eine Mitschuld von 40% bedeutet.
Also: In den FAQ werden wir auf Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (Alkohol, Mutwillen, nicht erlaubte Fahrgebiete etc.) hinweisen. Plus darauf, dass einige Vermieter auch einfache Fahrlässigkeit ausschließen. Mit der Bitte, dies selbst zu prüfen.
Wenn wir - auch dank deiner Unterstützung - es schaffen, dass die Vermieter/Vermittler hier Klarheit oder vielleicht sogar Verbesserung schaffen, dann umso besser.
==> Wenn es, ähnlich wie beim Führerscheinthema, Stellungnahmen gibt, dann wäre es super, wenn wir die verlinken können.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann