Das Thema Versicherungen und Kleingedrucktes ist ein äußerst leidiges. Klaus (User Panamera) hat streng genommen recht - exakt ausgelegt sind die Versicherungsbedingungen untragbar und würde ein deutscher Vermieter solche Bedingungen haben, würde jedes Gericht einkassieren.
Hallo Michael,
die deutschen Vermieter haben die gleichen Bedingungen.
Wenn du z.B. einen Motorschaden hast, sei es bei AVIS, HERTZ, SITXT o.ä. es haftet immer der Mieter!
(Nur verzichten die Vermieter (freiwillig) auf die Bezahlung.)
Liebe Grüße Gerd
--------------------
Jetzt zum WOMO in den USA. Wenn die Basisversicherung nicht eintritt, z.B. wegen höher Gewalt, dann muss auch der Mieter nicht zahlen!
wir sind in 26 Jahren 19 mal auf Tour durch Nord-Amerika unterwegs gewesen und haben dabei mehr als 60.000 km zurück gelegt. Also ... aus der Praxis für die Praxis.
Auf unseren Touren haben wir schon kleinere und größere Schäden an den Wohnmobilen "verschuldet". In einem Fall ohne Fremdbeteiligung und klar auf Grund grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall war der Schaden an dem Aufbau war auch nicht ganz unerheblich. Und was soll ich Dir sagen ... wir haben nicht einen Cent bezahlt. Vor Ort wurde noch der Selbstbehalt einbehalten. Dieser Betrag wurde dann durch die Null-Selbstbehalt-Versicherung erstattet.
Jetzt zu Deinen Aussagen:
Mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit versuchen einige im Forum sich zu beruhigen.
Nein, versuche ich nicht. Ich bin beruhigt.
Es gibt eine solche Beschränkung in den Mietbedingungen jedoch bei keinem Vermieter.
Ja, ist bekannt. Ich lese die Vertragsunterlagen und die AGB's der Vermieter.
Im Falle eines Unfalls trägt der Mieter den gesamten Schaden am Wohnmobil.
Nein, siehe oben.
Ich bin Jurist und hauptberuflich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst.
Und Du hast eine Zulassung für Nord-Amerika bzw. kennst Dich mit dem dortigen Versicherungsrecht aus?
Sonst werden wir kein Wohnmobil mieten, weil der Urlaub in einem finanziellen Fiasko enden kann.
Na, dann miete eben kein Wohnmobil. Ich werde es auf jeden Fall auch weiterhin tun.
Klaus (Panamera) schreibt:
Im Falle eines Unfalls trägt der Mieter den gesamten Schaden am Wohnmobil.
Du antwortest:
Nein, siehe oben.
Du hast "recht", weil die Vermieter vor Ort kundenfreundlich und kulant agieren. (Siehe oben: mir ist kein Fall bekannt ...)
Aber Klaus hat auch recht: Der Vermieter kann jeden Schaden mit Verweis auf Fahrlässigkeit auf dich als Mieter abwälzen. (Tut er aber nicht, so wie SIXT den Motorschaden an seine Kunden auch nicht berechnet ...)
Und ich habe meine Erkenntnis von einem amerikanischen Anwalt. War zwar 2002, aber damals hieß es genauso "negligence" wie heute. (Der Anwalt sagte aber auch "kein Problem, dann klagen wir dagegen und haben gute Chancen" ... ?)
Das Problem ist eben wirklich, ob wir das mögen oder nicht oder auch wahr haben wollen oder nicht: Die uns allen bekannte und seit vielen Jahren geübte Regulierungspraxis ist ... Kundenfreundlichkeit, freiwillig und Kulanz.
ich habe nicht gesagt, dass ich "recht" habe und damit zwangsläufig Klaus "unrecht".
Meine Ausführungen waren "... aus der Praxis für die Praxis". Ansonsten sind wir hier zu diesem Thema einer Meinung.
Im Übrigen ist es doch auch im deutschen (Kfz.-)Versicherungsrecht nicht anders. Die Versicherung reguliert zunächst einen Schaden und kann z.B. bei mindestens grob fahrlässigem Tun die von ihr erbrachte Leistung bei dem Versicherungsnehmer einfordern; z.B. bei Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit, bei Mißachtung Rotlicht zeigender Lichtzeichenanlage (mehr als 1 Sekunde) und vielen anderen Fällen. Aber tut die Versicherung das auch?
Eine "100-komma-null Prozent Versicherungssicherheit" gibt es nicht. Das zeigt sich doch regelmäßig, wenn man eine Versicherung braucht
Ach ja, und Recht haben und Recht bekommen sind "zwei Paar Schuhe". Aber das ist ein anderes Thema.
ohne Juristin zu sein: im deutschen Recht gibt es neben dem Recht noch die "Billigkeit", deshalb wird manches im Einzelfall zugebilligt, obwohl eigentlich kein Anspruch bestünde -ich nehme an, ein ähnliches Pendant gibt es dann in der amerikanischen Rechtsprechung bzw. in der Praxis, wie ja beruhigenderweise auch schon von Einzelnen erlebt, auch.
interessantes Thema. Hat eigentlich jemand Ahnung oder Erfahrung was bei verschuldeten Personenschäden passiert, also wenn andere beim Unfall verletzt werden, weil ich z.B. die Vorfahrt missachtet habe?
zunächst muss ich - wie mein Vorredner Torsten auch - darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und hier keine rechtlich verbindliche Auskünfte gebe.
Und nun zu Deiner Frage:
In den USA gewährt in erster Linie die eigene Versicherung den Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird erst subsidiär in Anspruch genommen. Also kommt Deine Versicherung zunächst nicht für den (Personen-)Schaden des Unfallgegners auf. Soweit die Deckungssumme Deiner Versicherung reicht, sind Ansprüche gegen den Unfallgegner ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt die Haftung bestehen.
Da die Deckungssummen der Versicherungen der Vermieter mit i.d.R. 10.000 USD deutlich zu niedrig sind, unbedingt über den Vermittler hier (oder einen Drittanbieter) eine zusätzliche Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme abschließen.
Im Gegensatz zu unserem Recht kennt das amerikanische Recht keine Gefährdungshaftung (z.B. durch den Betrieb eine Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr). Zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritten gegenüber ist deren Verschulden zu beweisen.
die zum Teil etwas heftigen Kommentare haben mich doch etwas überrascht. Wir möchte niemandem die Freude an Wohnmobilreisen in den USA nehmen. Im Gegenteil würden wir auch sehr gern eine solche Reise machen. Es ist schön zu lesen, dass es Kulanzregelungen der Vermieter oder ihrer Versicherungen gibt. Das sind aber keine Ansprüche, die vor einem Gericht durchgesetzt werden können und auf die man sich auch nur ansatzweise verlassen kann. Jeder mag selbst entscheiden, ob ihm die vage Aussicht auf eine freiwillige Leistung einer Versicherung als Absicherung genügt und er ggf. einen Schaden von vielen tausend oder zehntausend Euro selbst tragen kann und will.
Wir möchten aus guten Gründen ein solches Risiko nicht eingehen und sind auf der Suche nach einer Versicherung, bei der wir dieses Risiko absichern können. Das war der Grund meines Beitrages. Die bei den deutschen Reiseveranstaltern üblichen Versicherungen erfassen nach unserer Recherche dieses Risiko nicht, auch nicht bei Pauschalreisen. Falls jemand eine geeignete Versicherung kennt, wären wir für einen Hinweis sehr dankbar.
Hallo Michael,
die deutschen Vermieter haben die gleichen Bedingungen.
Wenn du z.B. einen Motorschaden hast, sei es bei AVIS, HERTZ, SITXT o.ä. es haftet immer der Mieter!
(Nur verzichten die Vermieter (freiwillig) auf die Bezahlung.)
Liebe Grüße Gerd
--------------------
Jetzt zum WOMO in den USA. Wenn die Basisversicherung nicht eintritt, z.B. wegen höher Gewalt, dann muss auch der Mieter nicht zahlen!
Liebe Grüße Gerd
< Wir stehen an der Seite der Ukraine >
Hallo Klaus,
wir sind in 26 Jahren 19 mal auf Tour durch Nord-Amerika unterwegs gewesen und haben dabei mehr als 60.000 km zurück gelegt. Also ... aus der Praxis für die Praxis.
Auf unseren Touren haben wir schon kleinere und größere Schäden an den Wohnmobilen "verschuldet". In einem Fall ohne Fremdbeteiligung und klar auf Grund grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall war der Schaden an dem Aufbau war auch nicht ganz unerheblich. Und was soll ich Dir sagen ... wir haben nicht einen Cent bezahlt. Vor Ort wurde noch der Selbstbehalt einbehalten. Dieser Betrag wurde dann durch die Null-Selbstbehalt-Versicherung erstattet.
Jetzt zu Deinen Aussagen:
Nein, versuche ich nicht. Ich bin beruhigt.
Ja, ist bekannt. Ich lese die Vertragsunterlagen und die AGB's der Vermieter.
Nein, siehe oben.
Und Du hast eine Zulassung für Nord-Amerika bzw. kennst Dich mit dem dortigen Versicherungsrecht aus?
Na, dann miete eben kein Wohnmobil. Ich werde es auf jeden Fall auch weiterhin tun.
Hi Chris.
Du hast "recht", weil die Vermieter vor Ort kundenfreundlich und kulant agieren. (Siehe oben: mir ist kein Fall bekannt ...)
Aber Klaus hat auch recht: Der Vermieter kann jeden Schaden mit Verweis auf Fahrlässigkeit auf dich als Mieter abwälzen. (Tut er aber nicht, so wie SIXT den Motorschaden an seine Kunden auch nicht berechnet ...)
Und ich habe meine Erkenntnis von einem amerikanischen Anwalt. War zwar 2002, aber damals hieß es genauso "negligence" wie heute. (Der Anwalt sagte aber auch "kein Problem, dann klagen wir dagegen und haben gute Chancen" ... ?)
Das Problem ist eben wirklich, ob wir das mögen oder nicht oder auch wahr haben wollen oder nicht: Die uns allen bekannte und seit vielen Jahren geübte Regulierungspraxis ist ... Kundenfreundlichkeit, freiwillig und Kulanz.
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Hi Michael,
ich habe nicht gesagt, dass ich "recht" habe und damit zwangsläufig Klaus "unrecht".
Meine Ausführungen waren "... aus der Praxis für die Praxis". Ansonsten sind wir hier zu diesem Thema einer Meinung.
Im Übrigen ist es doch auch im deutschen (Kfz.-)Versicherungsrecht nicht anders. Die Versicherung reguliert zunächst einen Schaden und kann z.B. bei mindestens grob fahrlässigem Tun die von ihr erbrachte Leistung bei dem Versicherungsnehmer einfordern; z.B. bei Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit, bei Mißachtung Rotlicht zeigender Lichtzeichenanlage (mehr als 1 Sekunde) und vielen anderen Fällen. Aber tut die Versicherung das auch?
Eine "100-komma-null Prozent Versicherungssicherheit" gibt es nicht. Das zeigt sich doch regelmäßig, wenn man eine Versicherung braucht
Ach ja, und Recht haben und Recht bekommen sind "zwei Paar Schuhe". Aber das ist ein anderes Thema.
Liebe Fories,
ohne Juristin zu sein: im deutschen Recht gibt es neben dem Recht noch die "Billigkeit", deshalb wird manches im Einzelfall zugebilligt, obwohl eigentlich kein Anspruch bestünde -ich nehme an, ein ähnliches Pendant gibt es dann in der amerikanischen Rechtsprechung bzw. in der Praxis, wie ja beruhigenderweise auch schon von Einzelnen erlebt, auch.
...schöne Grüße, Janina*
Hallo zusammen
interessantes Thema. Hat eigentlich jemand Ahnung oder Erfahrung was bei verschuldeten Personenschäden passiert, also wenn andere beim Unfall verletzt werden, weil ich z.B. die Vorfahrt missachtet habe?
LG Heike
Hallo Heike,
zunächst muss ich - wie mein Vorredner Torsten auch - darauf hinweisen, dass ich kein Anwalt bin und hier keine rechtlich verbindliche Auskünfte gebe.
Und nun zu Deiner Frage:
In den USA gewährt in erster Linie die eigene Versicherung den Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird erst subsidiär in Anspruch genommen. Also kommt Deine Versicherung zunächst nicht für den (Personen-)Schaden des Unfallgegners auf. Soweit die Deckungssumme Deiner Versicherung reicht, sind Ansprüche gegen den Unfallgegner ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt die Haftung bestehen.
Da die Deckungssummen der Versicherungen der Vermieter mit i.d.R. 10.000 USD deutlich zu niedrig sind, unbedingt über den Vermittler hier (oder einen Drittanbieter) eine zusätzliche Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme abschließen.
Im Gegensatz zu unserem Recht kennt das amerikanische Recht keine Gefährdungshaftung (z.B. durch den Betrieb eine Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehr). Zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritten gegenüber ist deren Verschulden zu beweisen.
Ich hoffe, dass war soweit verständlich
Betr.: anwaltliche Vertretung in USA und in Deutschland - Verhalten bei Unfällen
Grüße
Bernhard
Scout Womo-Abenteuer.de
Was hilft aller Sonnenaufgang, wenn wir nicht aufstehen (G.C. Lichtenberg)
Hi Bernhard,
danke und ?
Viele Grüße, Michael
Scout Womo-Abenteuer.de
Unsere Reisen USA und Afrika: familie-becker-feldmann
Hallo zusammen,
die zum Teil etwas heftigen Kommentare haben mich doch etwas überrascht. Wir möchte niemandem die Freude an Wohnmobilreisen in den USA nehmen. Im Gegenteil würden wir auch sehr gern eine solche Reise machen. Es ist schön zu lesen, dass es Kulanzregelungen der Vermieter oder ihrer Versicherungen gibt. Das sind aber keine Ansprüche, die vor einem Gericht durchgesetzt werden können und auf die man sich auch nur ansatzweise verlassen kann. Jeder mag selbst entscheiden, ob ihm die vage Aussicht auf eine freiwillige Leistung einer Versicherung als Absicherung genügt und er ggf. einen Schaden von vielen tausend oder zehntausend Euro selbst tragen kann und will.
Wir möchten aus guten Gründen ein solches Risiko nicht eingehen und sind auf der Suche nach einer Versicherung, bei der wir dieses Risiko absichern können. Das war der Grund meines Beitrages. Die bei den deutschen Reiseveranstaltern üblichen Versicherungen erfassen nach unserer Recherche dieses Risiko nicht, auch nicht bei Pauschalreisen. Falls jemand eine geeignete Versicherung kennt, wären wir für einen Hinweis sehr dankbar.
Viele Grüße
Klaus