Womo-Abenteuer

Nordamerika im Wohnmobil erleben!

Versicherung des WoMo unzureichend

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koelschejong76
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Beigetreten: 25.08.2009 - 18:40
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Wir haben uns heute auch das erste Mal mit den Versicherungsbedingungen auseinandergesetzt und sind fast aus allen Wolken gefallen.Es besteht laut Bedingungen selbst bei Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz mehr.Und jeder selbstverschuldete Unfall ist fahrlässig, sonst wäre er nicht passiert.Ich konnte im Kaskobereich keine Versicherungssumme finden,lediglich im Haftpflichtbereich.Morgen werden wir mal mit unserem Reiseveranstalter und dem Versicherer selber darüber diskutieren,was uns eine 0 Euro Selbstbehalt Zusatzversicherung bringt,wenn das eigentliche Schadenereignis durch die Fahrlässigkeit nicht versichert ist. Auf den Buchungsunterlagen liest sich das ganze,ohne genauer hinzusehen,sehr gut und man hat den Eindruck,dass man Rundum abgesichert ist.

Das ganze könnte,wenn es wirklich so sein sollte, böse in die Hose gehen.

koelschejong76
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Beigetreten: 25.08.2009 - 18:40
Beiträge: 52
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

So, wie schon befürchtet, wurde mir das Ganze gerade vom Reiseveranstalter bestätigt.

Die 0 Euro Selbstbehalt Versicherung greift nur bei versicherten Schäden bis zur Fahrlässigkeit, alles

darüber (also demnach eigentlich ALLE größeren Schäden, die ich selber verursache) sind wohl nicht versichert.

Wir waren vor Jahren auf einem Campingplatz auf dem ein Wohnmobil komplett

abgebrannt ist. Es wurde wohl vergesessen die Heizung beim Verlassen des Wohnmobils auszuschalten.

Dieses soll zu einer Überhitzung geführt haben und dadurch ist das Wohnmobil in Flammen aufgegangen.

Dieser Sachverhalt ist in meinen Augen fahrlässig und nicht mehr versichert. Die kompletten Kosten würden in diesem Fall

nicht übernommen.

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
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RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Carsten

Die von Dir geschilderte Episode mit dem abgebrannten WoMo dürfte sich so kaum zugetragen haben. Wenn doch, dann hätte der Thermostat der Heizung einen Defekt. Schliesslich schläft man ja auch in der Nacht mit eingeschalteter Heizung. Vielleicht haben die Leute vergessen den Herd abzuschalten. Dann wäre ein Brand gut möglich und das wäre dann auch grobfahrlässig.

So oder so, werde ich den konkreten Fall bei Road Bear und Canusa abklären lassen. Das dauert erfahrungsgemäss einige Tage. Ich werde aber hier berichten. Generell werde ich auch mit andern Anbietern sprechen und fragen wie sie sich in einem ähnlichen Fall verhalten würden.

Das Problem könnte sein, dass bei kleinen Schäden < als 1000 Euro die Vermieter locker kulant sein können, da sie nicht bezahlen müssen. Bei Grossschäden schauen sie wohl genauer hin.

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

B1P
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Beigetreten: 04.01.2017 - 06:21
Beiträge: 111
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo zusammen

Wir hatten auf unseren Reisen mit der Gruppe zweimal kleinere Schäden nach selbstverursachten "Unfällen" ohne Fremdbeteiligung. Einmal beim Rangieren an der Tankstelle gegen einen Betonpoller gestoßen. Beim zweiten Mal beim Rangieren gegen eine Schutzplanke.

Beide Schäden wurden polizeilich aufgenommen. Beim Vermieter wurde jeweils von der Kution der Schadensbetrag einbehalten, einmal 450 USD, einmal 300 USD. Die wurden hier dann anstandslos durch die Zusatzversicherung erstattet.

Vermieter waren Moturis sowie 2014 Apollo. Gab zumindest bei uns mit sowas bisher keine Probleme.

 

Grüße

Sebastian

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
Beiträge: 5719
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Fredy,

dass bei kleinen Schäden < als 1000 Euro die Vermieter locker kulant sein können

Sind sie aber nicht, zumindest Best Time war es nicht. Unser Schaden, obwohl wirklich nur ein bischen Schutzblech (oder wie immer man das nennen möchte) über den Vorderrad kaputt war, wurde so gerechnet, dass fast genau die 1000 Euro Selbstbehalt rauskamen. Und die mussten wir sofort bezahlen. Diskussion über die Schadenshöhe wäre sowieso nutzlos gewesen. Aber ehrlich, ich hatte mir von Best Time etwas anderes erwartet.

Für uns das aber kein Problem, wir hatten über FTI die Null-Euro "Versicherung" und haben dieses Geld ohne Diskussion ersetzt bekommen. (Und das, da unser Schaden auf jeden Fall Fahrlässisgkeit war: wir haben einen Felsbrocken am Strassenrand übersehen).

 

Beate

 

Kochi
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Beigetreten: 21.08.2009 - 11:52
Beiträge: 7270
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Beate,

...dass fast genau die 1000 Euro Selbstbehalt rauskamen. Und die mussten wir sofort bezahlen.

Den Betrag musst Du immer sofort bezahlen, die Erstattung kommt dann durch die Versicherung, bei der Du den Schaden meldestwink!

Munter bleiben
Gruss
Kochi
Scout WoMo-Abenteuer.de

 

 

 

BeateR
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Beigetreten: 26.03.2016 - 21:12
Beiträge: 5719
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Kochi,

das ist mir schon klar. Was uns aber zum Denken gegeben hat war, dass Betrag so gut ausgerechnet war, dass die volle Selbstbeteillung fällig wurde. Der Schaden KANN gar nicht so teuer gewesen sein. Wir hatten (und haben immer noch), dass sich da Best Time ein Paar Euros dazuverdient hat.

Wir selbst hatten ja keinen Verlust, da die Versicherung über FTI gezahlt hat, obwohl das ja auch eine hier besprochene O-Selbstbehalt-Versicherung war, die anscheinend nicht immer zahlt.

 

Beate

 

koelschejong76
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Beigetreten: 25.08.2009 - 18:40
Beiträge: 52
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Freddy,

uns wurde der Sachverhalt so damals geschildert.

Wir selber waren in Las Vegas auf dem Cicus Circus am Strom angeschlossen und hatten die Klimaanlage versehentlich wohl auf heizen stehen,als wir nach Stunden zurückkamen hatte wir eine Sauna im Wohnmobil und es hatte sich auch nichts von selber ab einer gewissen Temperatur abgeschaltet.

Könntest du auch mal fragen,wie es bei einem Unfall bei plötzlichen Wintereinbruch aussieht.Ist es dann Fahrlässig wenn ich meine Fahrt bei starken Schnee fortsetze und ich dann verunfalle.

Liebe Grüße

Carsten

Fredy
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Beigetreten: 21.08.2009 - 14:53
Beiträge: 8032
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo Beate

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden. Bei einem Schaden unter 1000$ ist es den  Vermietern wohl egal warum der Schaden entstanden ist. Sie bekommen ihn ja sowieso durch die Kaution ersetzt. Ob die Allianz (Bei praktisch allen Vermittlern ist es diese Versicherungsgesellschaft die diese 0-Euro Selbstbehalt deckt) dann bei diesen "kleinen" Beträgen nachprüft ob der Schaden durch die Bedingungen der CDW überhaupt gedeckt wäre, bezweifle ich. Glücklicherweise! Ist der Schaden allerdings einige tausend-$ wird der Vermieter genau prüfen ob er sich aus den Kosten retten kann. (Würden wir wohl auch tun)

Ich hatte übrigens auch mal bei einer Road Bear-Ueberführung bei der Abgabe einige Kratzer auf der Seite. Man sah dies nur wenn die Sonne schräg auf die WoMo-Seite schien und ob es überhaupt vo mir stammte, da war ich überhaupt nicht sicher. Trotzdem wurden mir gut 800 $ verrechnet. Da ich den Chef von Road Bear gut kannte, habe ich interveniert obschon der Betrag von der Allianz vergütet wurde. Daniel Schneider hat mir dann die Rechnung des Body Shop gescannt und geschickt. Tatsächlich hat die Reparatur sogar einige $ mehr gekostet. Auch bei Stoss-Stangen die in der Wagenfarbe lackiert sind, wird es scnell teuer.

@ Carsten

An das Heizen mittels AC habe ich nicht gedacht. Dort springt der Thermostat natürlich nicht an. Ich werde an Deine Frage denken. Ich bezweifle aber, dass die Vermieter bzw. Vermittler sich auf Detailfragen einlassen. Bei unserer ersten Recherche hiess es jeweils : "it depends..."

Herzliche Grüsse,

Fredy

 

Matze
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Beigetreten: 13.05.2014 - 18:58
Beiträge: 5260
RE: Versicherung des WoMo unzureichend

Hallo zusammen 

ich grübel schon seit längerem wie es  mit den Vermittlervertrag aussieht den ich in DACH abschließe. Dort steht fast immer, dass die angemieteten Wohnmobile Kasko versichert sind. CDW / VIP werden auch genannt aber eben auch das Wort Versicherung/ Kaskoversicherung.

Wenn der Vermieter die Fahrzeuge jedoch gar nicht versichert sondern nur eine CDW Vereinbarung mit dem Mieter trifft verstößt dann nicht der Vermittler gegen seine Sorgfaltspflicht?  Ist das nicht irreführende Werbeaussage die nicht getätigt werden dürfte? Mich würde interessieren welche Meinung Klaus als Jurist hierzu hat.

 

Zweiter Punkt: ist gibt unterschiedliche Mietbedingungen der Vermieter. Bei Best Time RV und Road Bear ist man nicht Kasko versichert 

Keine Deckung besteht für Schäden .... , durch Fahrlässigkeit des Mieters.......

camperbörse/Mietbedingungen/Best Time

 

Schäden verursacht durch Fahrlässigkeit wie z.B. beim Rückwärtsfahren.....

trans amerika reisen/Mietbedingungen/ Road Bear 

Bei Cruise America:

Ausgeschlossen von der unter Punkt 3.1. genannten Versicherung sind:

  • grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, z.B. durch Missachtung der Mietbedingungen....

TMC Reisen/Mietbedingungen/Cruise America 

Der feine Unterschied: fahrlässig und grob fahrlässig!

Ganz nebenbei habe ich weitere Unterschiede über „versicherte“ Fahrzeugteile bei CA entdeckt: 

 

Kaskoversicherung 
Für Schäden am Mietfahrzeug ist für alle Fahrzeuge eine CDW-/VIP-Kaskoversicherung im Preis eingeschlossen.
Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf USD 1.500,- pro Schadensfall.

Versichert sind: Unfallschäden (auch auf Camping- und Parkplätzen sowie Tankstellen), Diebstahl des Fahrzeuges, Feuer, Vandalismus, Schäden beim Rückwärtsfahren, Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeuges), Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen)..
Diese Versicherung begrenzt die Selbstbeteiligung auf USD 1.500,- pro Schadensfall.

Versichert sind: Unfallschäden (auch auf Camping- und Parkplätzen sowie Tankstellen), Diebstahl des Fahrzeuges, Feuer, Vandalismus, Schäden beim Rückwärtsfahren, Schäden am Unterboden oder Dachaufbau des Fahrzeuges), Schäden an den Rädern (Reifen und Felgen).

cruise-America.eu.   TMC Reisen

Bei vielen Vermietern sind Dach/Unterboden/ Reifen/ Rückwärtsfahrten nicht „versichert“.

 

Dritter Punkt:  theoretisches Beispiel 

Mieter ist auf dem Hwy unterwegs und der vorausfahrende LKW bremst abrupt ab. RV fährt auf und ein Schaden größer 10T $ entsteht am Vorderwagen. Des weiteren lösen sich Teile der Inneneinrichtung und ein weiter Schaden von 2000$ entsteht.

Meines Wissens haftet man als Mieter auf jeden Fall für den Innenschaden und beim Schaden am Vorderwagen macht es vielleicht einen großen Unterschied ob man dem Mieter fahrlässig oder grob fahrlässig gefahren ist ( Stichwort Sicherheitsabstand).  @Fredy: vielleicht kannst du auch dieses Beispiel bei Gelegenheit klären ( ggf. auch mit CA) 

Liebe Grüße
Matthias
Scout Womo-Abenteuer.de

Südwesten USA in 5 Wochen Herbst 2014