Liebe Womo-Abenteurer,
die amerikanische Behörde für Flugsicherheit hat in Versuchen den Nachweis erbracht, dass Kurzschlüsse in Lithium Ionen-Akkus aufgrund enormer Hitzeentwicklungen zu Bränden führen können, besonders kritisch im Frachtraum, wo sich ein Feuer zunächst unbemerkt ausbreiten könnte. Aufgrund zuletzt verschiedener Vorkommnisse ist die Mitnahme von batteriebetriebenen Geräten, die Lithiumbatterien enthalten, im Luftverkehr daher neu geregelt worden.
Weil mittlerweile jeder von uns eine Menge an elektronischem Gerät mit in den Urlaub nimmt, ist es also wichtig zu wissen, was man darf und was nicht. Wie euch allen hoffentlich bekannt, ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Güter im Flugzeug mitzunehmen, mit wenigen Ausnahmen und ich gehe hier ausdrücklich nur auf das Thema Batterien ein. Für eine vollständige Tabelle der gefährlichen Güter, die von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden dürfen, beachtet bitte: http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Pages/dgr-guidance.aspx
•Lithiumbatterien lose (Ersatzbatterien)
Sämtliche Ersatzbatterien sind nur im Handgepäck erlaubt. Die Batterien dürfen höchstens 2 g Lithium enthalten, im Falle der nicht wiederaufladbaren Lithium-Metall-Batterien oder 100 Wh Nennenergie bei aufladbaren Lithium-Ionen-Batterien. Bei Batterien mit 100 Wh bis 160 Wh Leistung, maximal 2 Stück pro Passagier und nur nach Voranmeldung bei der Airline. Müssen durch Abdecken/Abkleben der Pole oder Transport in Schutzbehälter gegen Kurzschluss gesichert sein. Verboten im aufgegebenen Gepäck.
(Anmerkung: Wenn auf den Batterien nur Ah angegeben sind, diese mit der Spannung multiplizieren)
•Lithiumbatterien eingebaut in elektronischen Geräten
Wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Tablets, Rasierer, elektrische Zahnbürsten etc. wenn sie zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Erlaubt im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck. Für tragbare elektronische Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien mit mehr als 100 Wh, aber maximal 160 Wh ist eine Genehmigung des Luftfahrtunternehmens notwendig. Powerbanks werden als Ersatz-Batterien angesehen!
(Beispiel: Der Akku in meiner Nikon D300s ist ein Lithium-Ionen Battery Pack mit 12 Wh. Den Ersatzakku nehme ich in der original Kunststoffhalterung in der Fototasche als Handgepäck, genauso wie mein Samsung-Handy mit Li-Ionen-Akku und 4,4 Wh).
https://www.lithium-batterie-service.de/ ist eine gute Seite, die Auskunft darüber gibt welche Arten von Lithiumbatterien und derart betriebenen Geräte erlaubt sind und welche tabu sind.
Was wenigen Passagieren bekannt sein dürfte, ist, dass die Akkus, die in ihren Geräten enthalten sind, den sog. UN38.3-Test bestanden haben müssen. Hat der Passagier einen No-name-Akku ohne Nachweis des Tests, kann er im Schadensfalle von der Airline regresspflichtig gemacht werden. Es ist daher immer der Original-Akku zu verwenden, keine Billig-Akkus! (ggf. Herstellernachweis besorgen).
Hinweis für Rollstühle im aufgegebenen Gepäck:
Wenn das Gerät für den Betrieb eine Lithium-Ionen-Batterie benötigt, die ausgebaut werden kann, so darf diese maximal 300 Wh haben. Wenn das Gerät für den Betrieb zwei Lithium-Ionen-Batterien benötigt, die ausgebaut werden können, so dürfen diese jeweils maximal 160 Wh haben. Auch hier ist eine Genehmigung des Luftfahrtunternehmens erforderlich. Wenn die Batterie ausgebaut werden kann (Rollstuhl muss dafür konzipiert sein), muss dies gemacht werden; jede ausgebaute Batterie muss dann gegen Kurzschluss gesichert und geschützt (z.B. durch eine schützende Tasche) in der Passagierkabine mitgenommen werden. (Quelle: https://www.lithium-batterie-service.de/de/listing/index/sCategory/5)
HINWEIS: Dies sind von mir zusammengetragene Informationen aus verschiedenen Quellen, die ich nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt habe. Eine Gewährleistung, dass diese Information zum Zeitpunkt des Fluges und bei der jeweiligen Airline zutreffen, kann nicht übernommen werden. Hierfür wird der einzelne Passagier auf Auskünfte und die Beförderungsregeln seiner Airline verwiesen, welche durchaus auch noch schärfere Regeln anwenden kann!